RS Vwgh 1990/9/7 86/14/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §7 Abs1;
EStG 1972 §7 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 229;

Rechtssatz

Die Schätzung eines Quadratmeterpreises für Grund und Boden als Mittelwert zwischen den Werten zweier Sachverständigengutachten, von denen das eine im Interesse des Erwerbers, der eine AfA nur vom Gebäudewert vornehmen kann, das andere im Interesse des Veräußerers, der seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt und daher den auf Grund und Boden entfallenden Veräußerungsgewinn nicht zu versteuern hat, ausgearbeitet wurde, erscheint unter der Voraussetzung, daß beide Gutachten sachgerecht erstattet wurden und daß die Wertdifferenz darauf zurückzuführen ist, daß bei Schätzungen dieser Art eine gewisse Bandbreite mit einer Obergrenze und Untergrenze angenommen werden kann, durchaus sachgerecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986140084.X02

Im RIS seit

07.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten