RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;
InvestPrämG §2 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Die wesentliche Grundlage des Betriebes eines Nachtlokales bilden die Mietrechte am Geschäftslokal und die Geschäftsausstattung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140046.X02

Im RIS seit

30.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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