Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §32 Z2;
Rechtssatz: Der Ausfall der bereits bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu erfassenden Forderung auf den Erlös aus der Betriebsveräußerung zufolge einer Vertragsänderung in einem späten Jahr führt in diesem späteren Jahr zu nachträglichen negativen Einkünften im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1972. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein forstwirtschaftlicher Teilbetrieb liegt nicht schon dann vor, wenn eine Waldfläche veräußert wird, die eine bestimmte Mindestgröße aufweist (Hinweis E 7.10.1970, 873/68, VwSlg 4132 F/1970 und E 25.5.1971, 1634/69, VwSlg 4236 F/1971). Die gegenteilige Ansicht des BFH (BFH vom 5.11.1981, IV R, 180/77, BStBl 1982 II 158) ist au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;
Rechtssatz: Die Veräußerung des Klienstenstockes ist grundsätzlich zu unterstellen, wenn sich der übertragende Steuerberater gegen Entgelt verpflichtet, die Klienten selbst nicht mehr zu betreuen, und sich zu bemühen, daß seine bisherigen Klienten zu Klienten des Erwerbers der Kanzlei werden. Auf die "Übertragung" der Vollma... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Veräußerung einer Steuerberatungskanzlei im ganzen (Betriebsveräußerung im ganzen) ist nur erfüllt, wenn der gesamte Klientenstock auf den Käufer übertragen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140181.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Veräußerung einer Steuerberatungskanzlei im ganzen auf einen bestimmten Stichtag zu unterstellen, so ändert weder eine anschließende Werkvertragstätigkeit noch die spätere Wiederaufnahme der eigenständigen Steuerberatertätigkeit durch den Veräußerer etwas an der Betriebsveräußerung zum u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zu den Merkmalen, die auf selbständige Bewirtschaftung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes schließen lassen, zählen eine gesonderte Betriebsrechnung oder getrennte Wirtschaftsführung, ein eigener Forstwirtschaftsplan für die abverkauften Flächen bzw ihre räumliche Trennung vom übrigen Besitz und das Größenverhältnis zu die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §29 Z1;EStG 1972 §6 Z8;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Der Wille der Vertragsparteien, eine Versorgungsrente zu vereinbaren, kann nur durchschlagen, wenn die Rentenvereinbarung in der nach außen in Erscheinung tretenden Form auch tatsächlich eine Versorgungsrente zum Inhalt hat. Keine Versorgungsr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0330 E 18. Jänner 1983 RS 2 Stammrechtssatz Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können, muß es sich (neben anderen Voraussetzungen) auch um einen mit einer GEWISSEN SELBSTÄNDIGKEIT ausgestatteten Teil des Betriebes handeln. Diesem Erfordernis ist aber nur Rechnung getragen, wenn VOR der Veräußerung ta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Veräußerung eines Betriebes (Teilbetriebes) setzt einen lebenden wirtschaftlichen Organismus voraus, dh, dem Erwerber müssen die die wesentlichen Grundlagen des Betriebes bildenden Wirtschaftsgüter veräußert werden, die ihm die Fortführung des Betriebes ermöglichen; bei der Veräußerun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Veräußerung iS des § 24 Abs 1 EStG 1972 wird nicht schon mit dem Abschluß des Rechtsgeschäftes (Verpflichtungsgeschäftes), sondern erst mit dessen Erfüllung durch den Veräußerer verwirklicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X08 I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 125 Abs 5 BAO enthält lediglich die Berechtigung, das stehende Holz bei der jährlichen Bestandsaufnahme außer Ansatz zu lassen und betrifft daher nicht die Veräußerungsgewinnermittlung. Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht erschlossen werden, es käme mangels Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Bei (abnutzbaren wie nicht abnutzbaren) Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind auch bei einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nicht schon im Jahre der Bezahlung als Betriebsausgaben abzusetzen, sondern zu aktivieren und (allenfalls vermindert um eine AfA) e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs5;EStG 1972 §21;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Aus § 125 Abs 5 BAO kann nicht abgeleitet werden, daß Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des "stehenden Holzes" sofort als Betriebsausgaben abzusetzen wären. § 125 Abs 5 BAO eröffnet zwar dem Steuerpflichtigen im Hinblick auf die oft s... mehr lesen...