Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 1
(hier ohne letzten Satz; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Als Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums am Betrieb zu verstehen. Sie zieht eine abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 2
(hier nur erster Satz; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Schenkung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist keine entgeltliche Übertragung und somit keine Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972. Bei der Ermittlung des Gewinnes des bisherigen Betrie... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 31. März 1987 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin gemäß § 14 BAO als Haftungspflichtige für Abgabenschulden der G. und M. S. Gesellschaft m.b.H. und Dkfm. Gerhard und Marjeta S. Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in der Höhe von S 473.783,-- (Umsatzsteuer Oktober 1984 sowie September und Oktober 1985) in Anspruch. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Sie machte geltend, die Voraussetzungen der Betriebsnachfolgehaftung lägen nicht vor. Sie habe die Gr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Unternehmen bzw Betrieben, die Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs in Konkurrenz mit anderen Unternehmen umsetzen, ist vor allem auf die Übertragung der örtlichen und räumlichen Gegebenheiten abzustellen, die es ermöglicht, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Personal ist nur dann zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zu zählen, wenn die Beziehungen des Unternehmens zu den Kunden von besonderen Eigenschaften, insbesondere einer besonderen fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter abhäng... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0165 E 22. April 1986 VwSlg 6114 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, welche Wirtschaftgüter die wesentliche Grundlage des Unte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist der S. KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Februar 1993 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Nach Verteilung des Massevermögens wurde der Konkurs mit Beschluß vom 9. Mai 1994 aufgehoben. Mit Bescheid vom 16. Juni 1994 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das Jahr 1994 und die Folgejahre mit S 5,2 Millionen fest. Gegen die Festsetzung der Einkommensteuervorausza... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist der S. KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Februar 1993 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Nach Verteilung des Massevermögens wurde der Konkurs mit Beschluß vom 9. Mai 1994 aufgehoben. Mit Bescheid vom 16. Juni 1994 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das Jahr 1994 und die Folgejahre mit S 5,2 Millionen fest. Gegen die Festsetzung der Einkommensteuervorausza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß von einer Aufgabe des Betriebes nur dann gesprochen werden könnte, wenn alle als Mitunternehmer anzusehenden Gesellschafter, somit auch alle Kommanditisten, der Aufgabe des Betriebes zugestimmte haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994140160.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es spricht nichts gegen die auf Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 936, gestützte Auffassung, auch jene Fälle, in denen von außen wirkende Zwangsmaßnahmen - wie der Konkurs - dazu führen, daß der Betrieb zu bestehen aufhört, dem Tatbestand des § 24 Abs 1 Z 2 EStG 1988 zu unterstellen. Der Wortsinn des Begriffes läß... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;HGB §131 Z3;HGB §145;HGB §161 Abs2;KO §140;
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen einer KG führt zwar zufolge § 161 Abs 2 iVm § 131 Z 3 HGB zur Auflösung der Gesellschaft, nicht aber zur sofortigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses. Die Gesellschaft besteht vorerst weiter und kann - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß von einer Aufgabe des Betriebes nur dann gesprochen werden könnte, wenn alle als Mitunternehmer anzusehenden Gesellschafter, somit auch alle Kommanditisten, der Aufgabe des Betriebes zugestimmte haben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994140160.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es spricht nichts gegen die auf Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 936, gestützte Auffassung, auch jene Fälle, in denen von außen wirkende Zwangsmaßnahmen - wie der Konkurs - dazu führen, daß der Betrieb zu bestehen aufhört, dem Tatbestand des § 24 Abs 1 Z 2 EStG 1988 zu unterstellen. Der Wortsinn des Begriffes läß... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;HGB §131 Z3;HGB §145;HGB §161 Abs2;KO §140;
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen einer KG führt zwar zufolge § 161 Abs 2 iVm § 131 Z 3 HGB zur Auflösung der Gesellschaft, nicht aber zur sofortigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses. Die Gesellschaft besteht vorerst weiter und kann - ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer eine Bäckerei, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Am 30. November 1985 stellte der Beschwerdeführer seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen ein und unterzog sich gleich darauf einer mehrwöchigen Krankenhausbehandlung. Seit 1. Dezember 1985 bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Mit Schreiben vom 20. Dezember 1985 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt m... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 23. November 1990 erwarben der Beschwerdeführer und seine Ehegattin je zur Hälfte von MW eine inländische Liegenschaft um den Gesamtkaufpreis von 2,600.000 S. Aus dem Vertrag ergibt sich als Zeitpunkt des Besitzüberganges der 1. Jänner 1991. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug als Haftungspflichtiger gemäß § 14 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der MW im Ausmaß von 167.722 S in Anspuch genommen. ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 23. November 1990 erwarben der Beschwerdeführer und seine Ehegattin je zur Hälfte von MW eine inländische Liegenschaft um den Gesamtkaufpreis von 2,600.000 S. Aus dem Vertrag ergibt sich als Zeitpunkt des Besitzüberganges der 1. Jänner 1991. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug als Haftungspflichtiger gemäß § 14 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der MW im Ausmaß von 167.722 S in Anspuch genommen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wesentliche Grundlage des Betriebs einer Bäckerei sind insbesondere die Warenvorräte (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0122). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1991140222.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden bei gastronomischen Unternehmungen durch Grundstück, Gebäude und Einrichtung gebildet (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0121; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 24 Tz 22/4). Eur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden Grundstücke samt Gebäude und Einrichtung, die der Verkäuferin bis zum Stichtag des Erwerbs durch die Käufer zum Betrieb einer Gastwirtschaft gedient haben, erworben, so ist es nicht rechtswidrig, einen Betriebserwerb anzunehmen. Ob es den Käufer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt (Hinweis E 20.10... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden bei gastronomischen Unternehmungen durch Grundstück, Gebäude und Einrichtung gebildet (Hinweis E 20.11.1990, 90/14/0121; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 24 Tz 22/4). Eur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Werden Grundstücke samt Gebäude und Einrichtung, die der Verkäuferin bis zum Stichtag des Erwerbs durch die Käufer zum Betrieb einer Gastwirtschaft gedient haben, erworben, so ist es nicht rechtswidrig, einen Betriebserwerb anzunehmen. Ob es den Käufer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986 festgesetzt. Die belangte Behörde ging von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin seien je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in D. gewesen. Dort habe der Beschwerdeführer bis 30. April 1986 eine Tabaktrafik betrieben. Mit Wirkung vom 1. Mai 1986 habe er das Unternehmen seiner Ehegattin "gegen Fortführung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die Schenkung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist keine entgeltliche Übertragung und somit keine Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972. Bei der Ermittlung des Gewinnes des bisherigen Betriebsinhabers sind im Falle der unentgeltlichen Übertragung nach § 6 Z 9 erster Satz EStG 1972 die Buchwerte anzusetzen; b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die Rückbehaltung einzelner unwesentlicher Wirtschaftsgüter anläßlich der unentgeltichen Übertragung betrieblicher Einheiten hindert die Anwendung des § 6 Z 9 EStG 1972 nicht. Die Rückbehaltung dieser Wirtschaftsgüter stellt eine (gewinnvermehrende; vgl § 4 Abs 1 EStG 1972) En... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, so stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar. Es entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des "Negativkapitals" (Schuch-Quantschnigg, ESt-HB, § 24 Tz 69 mwH).... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Als Veräußerung iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums am Betrieb zu verstehen. Sie zieht eine abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles an eine bestimmte Person ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist der M und WG GmbH & Co KG (im folgenden: KG), die ihre Tätigkeit mit 1. Jänner 1988 aufgenommen hat, mit einer einbezahlten Kommanditeinlage von S 100.000,--. Das Kapitalkonto des Beschwerdeführers war zum 1. Jänner 1988 mit einem Betrag von S 1,402.459,86 ausgewiesen. Am 10. März 1988 schlossen die Kommanditisten der KG einen "Aufnahmevertrag" mit Helmut und Barbara G; darin trat der Beschwerdeführer dem Helmut G. einen Teil seines Gese... mehr lesen...