RS Vwgh 1995/9/19 95/14/0038

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1988 §10 Abs5;
EStG 1988 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Werden Grundstücke samt Gebäude und Einrichtung, die der Verkäuferin bis zum Stichtag des Erwerbs durch die Käufer zum Betrieb einer Gastwirtschaft gedient haben, erworben, so ist es nicht rechtswidrig, einen Betriebserwerb anzunehmen. Ob es den Käufern bloß auf den Erwerb der Liegenschaft angekommen ist, ob sie das miterworbene Inventar als abgewohnt und unverkäuflich angesehen haben und ob sie den Gastgewerbebetrieb fortsetzen wollten oder überhaupt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine Fortsetzung erfüllten, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140038.X02

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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