Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin gemäß § 14 BAO als Haftende für Abgabenschulden der F-GmbH (Umsatzsteuer für September 1994 und Säumniszuschlag) heran. Die F-GmbH habe (laut Rechnung vom September 1994) der Beschwerdeführerin die Betriebs- und Geschäftsausstattung verkauft und sich von ihr die Investitionen in fremden Gebäuden sowie den Eislaufplatz um einen Gesamtkaufpreis von 4,386.000 S ablösen lassen. Erhebungen hätten ergeben, dass die Beschwerdeführerin alle Geschäfte d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betrieb bis zum Jahr 1971 einen Handel mit Herren- und Damenkonfektionen sowie mit Textilien aller Art. Im Beschwerdefall ist strittig, wann steuerrechtlich die Betriebsaufgabe mit der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes nach § 24 EStG vorzunehmen ist. Die belangte Behörde nahm als Jahr der Betriebsaufgabe das Jahr 1989 an. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird dazu ausgeführt, in Beantwortung eines im Zuge des Feststellungsverfahrens 1989 erg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG, die eine Viehagentur, einen Schlachthof und ein Transportunternehmen betrieb und auch zwei Kühlhäuser in der Stadt G vermietete. Das Kühlhaus in der P-Straße stand im Eigentum der Gesellschafter der Beschwerdeführerin und stellte daher Sonderbetriebsvermögen dar; es ist im Übrigen Teil einer Liegenschaft, welche zu 39% den Gesellschaftern zu Wohnzwecken dient. Das genannte Kühlhaus wurde zum 31. Dezember 1988 aus dem (Sonder)Betriebsvermögen entnomm... mehr lesen...
Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin gemäß § 14 BAO als Haftende für Abgabenschulden der F-GmbH (Umsatzsteuer für September 1994 und Säumniszuschlag) heran. Die F-GmbH habe (laut Rechnung vom September 1994) der Beschwerdeführerin die Betriebs- und Geschäftsausstattung verkauft und sich von ihr die Investitionen in fremden Gebäuden sowie den Eislaufplatz um einen Gesamtkaufpreis von 4,386.000 S ablösen lassen. Erhebungen hätten ergeben, dass die Beschwerdeführerin alle Geschäfte d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betrieb bis zum Jahr 1971 einen Handel mit Herren- und Damenkonfektionen sowie mit Textilien aller Art. Im Beschwerdefall ist strittig, wann steuerrechtlich die Betriebsaufgabe mit der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes nach § 24 EStG vorzunehmen ist. Die belangte Behörde nahm als Jahr der Betriebsaufgabe das Jahr 1989 an. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird dazu ausgeführt, in Beantwortung eines im Zuge des Feststellungsverfahrens 1989 erg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einem Schwimmbadbetrieb und bei einem Eislaufbetrieb zählen das Grundstück und die Baulichkeiten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150126.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die räumliche Trennung und eine allenfalls getrennte Buchführung vermögen für sich einen Teilbetrieb nicht zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150109.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §24 Abs6;
Rechtssatz: Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es einem Erwerber ermöglichen würde, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §37 Abs2 Z2 impl;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/19 91/14/0222 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Betriebsverpachtung ist von der Aufgabe eines Betriebes erst dann zu sprechen, wenn der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem noch vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage wäre, den Betrieb fortzuführen oder wenn er sonst nach außen zu erkennen gibt, dass er nicht di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Betriebsübertragung liegt bereits vor, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übereignet werden. Bei einem Gastronomoniebetrieb gehören die Einrichtung, das Grundstück und das Gebäude zu den wesentlichen Grundlagen (Hinweis E 19.9.1995, 95... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einem Schwimmbadbetrieb und bei einem Eislaufbetrieb zählen das Grundstück und die Baulichkeiten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150126.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §37 Abs2 Z2 impl;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/19 91/14/0222 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Betriebsverpachtung ist von der Aufgabe eines Betriebes erst dann zu sprechen, wenn der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem noch vorhandenen Betriebsvermögen nicht mehr in der Lage wäre, den Betrieb fortzuführen oder wenn er sonst nach außen zu erkennen gibt, dass er nicht di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Betriebsübertragung liegt bereits vor, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übereignet werden. Bei einem Gastronomoniebetrieb gehören die Einrichtung, das Grundstück und das Gebäude zu den wesentlichen Grundlagen (Hinweis E 19.9.1995, 95... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab mit Wirkung vom 31. Dezember 1988 seinen Betrieb (Betonwerk) auf. Dabei wurden die nicht abverkauften Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen entnommen. Zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe waren folgende Vermögenswerte vorhanden: Aktiva Passiva Grundstücke S 400.000,-- Girokredit S 837.283,-- Gebäude S 1,270.000,-- Darlehen S 295.869,-- Eigenkapital S 536.... mehr lesen...
Der am 12. April 1925 geborene Beschwerdeführer, der bis zum 30. September 1985 als Steuerberater tätig war, wobei er den Gewinn aus seinem Betrieb nach § 4 Abs 3 EStG ermittelte, verkaufte im September 1975 rund 85 % seines Kundenstockes an die zuvor gegründete, die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO ausübende H-GmbH, in deren Firma sein Name enthalten ist. Am Stammkapital der H-GmbH waren der Beschwerdeführer zu 25 % und sein Sohn (idF: Sohn) zu 75 % beteili... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §33;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes führt nicht dazu, wegen der gleichzeitigen Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen eine Betriebsaufgabe zu fingieren. Vielmehr hat der Übernehmer des Betriebes di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Der Umstand, dass sämtliche, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Aktiva in der Folge zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet wurden, führt nicht dazu, dass auch sämtliche, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Passiva - unabhängig von der Frage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 22.10.1996, 95/14/0018, ausgeführt hat, besteht ein betrieblich veranlasstes Handeln eines Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Beendigung des betrieblichen Engagements darin, den allfälligen Veräußerungserlös und die bei Betriebsaufgabe ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat als Einzelunternehmer einen Lebensmittelhandel betrieben. Zum 30. Juni 1995 hat er diesen Betrieb aufgegeben. Die bis dahin betrieblich genutzten Räumlichkeiten, die sich in seinem Wohnhaus befinden, vermietet er seither der M-GmbH. Zum 30. Juni 1995 betrugen die betrieblichen Bankverbindlichkeiten des Beschwerdeführers ca. 4,2 Mio. S. In der Einkommensteuererklärung 1995 machte er die aus diesen Verbindlichkeiten für Zeiträume nach der Betriebsaufgabe (Juli b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0107 Besprechung in:RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Verbindlichkeiten, die für die Anschaffung bzw Herstellung eines Wirtscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §32 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/15/0107 Besprechung in:RdW 1/2006, S 45;
Rechtssatz: In dem Ausmaß, in dem Verbindlichkeiten nicht mit Aktiva des Betriebes abgedeckt werden können, führen die nach Betriebsaufgabe aufgrund di... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für innere Medizin und ermittelte seinen Gewinn bis zum Streitjahr 1990 gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit Schreiben vom 5. Februar 1990 teilte er dem Finanzamt mit, dass er "seine Ordination am 28. Februar dieses Jahres verkaufen wird". Er werde aber weiterhin Klassegelder beziehen und habe außerdem die Absicht, eine neue Ordination in seinem eigenen Haus zu eröffnen. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1990 erklärte er eine Rückzahlung von Bei... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §11;
Rechtssatz: Das Argument des Abgabepflichtigen, niemand könne ihn daran hindern, eine geplante Betriebsveräußerun... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. März bilanzierte, waren als Kommanditisten MW mit einem Anteil von 20 %, seine Gattin W und deren Sohn HW zu je 40 % beteiligt. MW verstarb am 16. April 1983 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes als Erben berufen waren die Ehegattin zu einem Drittel und die erblichen Kinder HW, G, H und K zu je einem Sechstel (zusammen zu zwei Dritteln) des Nachlasses. Die erbberechtigten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 4
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, so stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar. Es entsteht ein Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 24. Jänner 1980 einen Adressenverlag, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 ermittelt. Im Jahr 1988 erklärte er erstmals Einnahmen aus der Herausgabe eines Versteigerungskataloges. Mit Kaufvertrag vom 10. Juni 1992 veräußerte der Beschwerdeführer den als Teilbetrieb bezeichneten "Österreichischen Versteigerungskatalog" (in der Folge: Versteigerungskatalog) per 1. Juli 1992 um 1,1 Mio S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Grundlage des Kaufvertr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 24. Jänner 1980 einen Adressenverlag, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 ermittelt. Im Jahr 1988 erklärte er erstmals Einnahmen aus der Herausgabe eines Versteigerungskataloges. Mit Kaufvertrag vom 10. Juni 1992 veräußerte der Beschwerdeführer den als Teilbetrieb bezeichneten "Österreichischen Versteigerungskatalog" (in der Folge: Versteigerungskatalog) per 1. Juli 1992 um 1,1 Mio S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Grundlage des Kaufvertr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 89/14/0156 6
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, ... mehr lesen...