Der Beschwerdeführer ist Radiologe. Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 von Rosemarie K, die mit den für Radiologenordinationen notwendigen Abschirmungseinrichtungen versehene Eigentumswohnung in W, F-Gasse 26, um S 2,087.000,--. Diese Wohnung wurde von deren Ehemann, dem Radiologen Dr. K, bis zu dessen Pensionsantritt (1. Juli 1992) als Radiologenordination verwendet. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 erwarb der Beschwerdeführer von der P GmbH um S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0284 E 31. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ebenso wie bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 kommt es auch beim Erwerb eines solchen Betriebes nach der Bestimmung des § 10 Abs 5 EStG 1988 darauf an, ob die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übertr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0284 E 31. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Ebenso wie bei der Veräußerung eines ganzen Betriebes iSd § 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988 kommt es auch beim Erwerb eines solchen Betriebes nach der Bestimmung des § 10 Abs 5 EStG 1988 darauf an, ob die wesentlichen Grundlagen des Betriebes übertr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte als protokollierter Einzelunternehmer einen Erzeugungs- und Handelsbetrieb für Schulmöbel (Möblierung von Schulklassen, EDV-Räumen, Physiksaaleinrichtungen) sowie Möbel für Veranstaltungsgebäude und Veranstaltungsräume. Vorübergehend, nämlich vom 1. Jänner 1992 bis zum 31. Dezember 1994, hatte er den Betrieb seinem Sohn verpachtet. Mit Schriftsätzen vom 11. Jänner 1995 und 6. März 1995 teilte er dem Finanzamt mit, dass er den Betrieb seit 1. Jänner 1995 wie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen erfordert ein tatsächlich nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Steuerpflichtigen; die Entnahme erfolgt bei notwendigem Betriebsvermögen durch die dauerhafte außerbetriebliche Nutzung (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1988, Tz 77 und Tz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Hafner- und Fliesenlegergewerbe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1995 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, dass er mit 31. Dezember 1995 seine Betriebsstätte in S. stillgelegt habe. Ein Verkauf des dort befindlichen Gebäudes sei nicht zu Stande gekommen, sodass sich der Beschwerdeführer entschlossen habe, dieses zu vermieten. Mit der "Teilbetriebsaufgabe bzw. da ich in S. jetzt nur meh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Hafner- und Fliesenlegergewerbe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1995 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, dass er mit 31. Dezember 1995 seine Betriebsstätte in S. stillgelegt habe. Ein Verkauf des dort befindlichen Gebäudes sei nicht zu Stande gekommen, sodass sich der Beschwerdeführer entschlossen habe, dieses zu vermieten. Mit der "Teilbetriebsaufgabe bzw. da ich in S. jetzt nur meh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0190 E 13. März 1991 VwSlg 6587 F/1991 RS 4 Stammrechtssatz Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Teilbetrieb handelt es sich um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Um von einem Teilbetrieb sprechen zu können, müssen all diese Vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0190 E 13. März 1991 VwSlg 6587 F/1991 RS 4 Stammrechtssatz Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grund... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 27. August 1996 erwarb der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft, auf welcher sich (Punkt 1. des Kaufvertrages) der "Hotelbetrieb T. Höhe 33" befindet. Der Kaufpreis von insgesamt 11 Mio. S gliederte sich in den Kaufpreis für die verkaufte Liegenschaft in Höhe von 9,650.000 S und den Kaufpreis für die mitverkauften Fahrnisse laut beigeschlossener Inventarliste von 1,350.000 S (Punkt 3. des Kaufvertrages). Mit Schreiben vom 14. Oktober 1996 teilte der... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 27. August 1996 erwarb der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft, auf welcher sich (Punkt 1. des Kaufvertrages) der "Hotelbetrieb T. Höhe 33" befindet. Der Kaufpreis von insgesamt 11 Mio. S gliederte sich in den Kaufpreis für die verkaufte Liegenschaft in Höhe von 9,650.000 S und den Kaufpreis für die mitverkauften Fahrnisse laut beigeschlossener Inventarliste von 1,350.000 S (Punkt 3. des Kaufvertrages). Mit Schreiben vom 14. Oktober 1996 teilte der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0268 E 21. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Eine Betriebsübertragung ist zu bejahen, wenn ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, sodaß der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0268 E 21. Dezember 1993 RS 1 Stammrechtssatz Eine Betriebsübertragung ist zu bejahen, wenn ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, sodaß der Erwerber in die Lage versetzt wird, den Betrieb... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer führten in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein Architekturbüro. Zum Stichtag 31. Dezember 1992 schied der Erstbeschwerdeführer wegen seiner Pensionierung aus dieser Gesellschaft, die steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft (§ 22 Z 3 EStG 1988) bildete, aus. An den nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten laufenden Einkünften der Gesellschaft waren im Streitjahr der Erstbeschwerdeführer mit 25 % und der Zweitbeschwerdeführer mit 75 %... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer führten in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein Architekturbüro. Zum Stichtag 31. Dezember 1992 schied der Erstbeschwerdeführer wegen seiner Pensionierung aus dieser Gesellschaft, die steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft (§ 22 Z 3 EStG 1988) bildete, aus. An den nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten laufenden Einkünften der Gesellschaft waren im Streitjahr der Erstbeschwerdeführer mit 25 % und der Zweitbeschwerdeführer mit 75 %... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;
Rechtssatz: Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist keine unsachliche Differenzierung darin zu erblicken, dass der Mitunternehmer, der seine Tätigkeit einstellt, einkommensteuerrechtlich anders behandelt wird als der seine Tätigkeit fortsetzende Mitunternehmer, zumal b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;
Rechtssatz: Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist keine unsachliche Differenzierung darin zu erblicken, dass der Mitunternehmer, der seine Tätigkeit einstellt, einkommensteuerrechtlich anders behandelt wird als der seine Tätigkeit fortsetzende Mitunternehmer, zumal b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1983 als selbständiger Handelsvertreter für die (deutschen) L-Werke tätig. Die L-Werke kündigten das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zum 31. März 1994. Als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - erhielt der Beschwerdeführer einen Betrag von 1,745.850 S. In Folge der Kündigung seines Handelsvertretervertrages stellte der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Handelsvertreter ein. In den Beilagen zu seiner Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;HVertrG 1993 §24;
Rechtssatz: Da es sich beim Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 nicht um das Entgelt für einen Kundenstock oder ein anderes Wirtschaftsgut handelt, ist der dem Handelsvertreter in Erfüllung des Ausgleichsanspruchs zugekommene Betrag nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Aufgabe des Betriebes setzt auf jeden Fall einen einheitlichen Vorgang voraus, durch den zumindest die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an dritte Personen oder ins Privatvermögen des Betriebsinhabers übergehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X01 ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;HVertrG 1993 §24;
Rechtssatz: Da es sich beim Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 nicht um das Entgelt für einen Kundenstock oder ein anderes Wirtschaftsgut handelt, ist der dem Handelsvertreter in Erfüllung des Ausgleichsanspruchs zugekommene Betrag nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Aufgabe des Betriebes setzt auf jeden Fall einen einheitlichen Vorgang voraus, durch den zumindest die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an dritte Personen oder ins Privatvermögen des Betriebsinhabers übergehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1994 vom Verlag ihres Ehemannes R. (im Folgenden R-Verlag) "die Produkte O Index: und W Führer mit allen Rechten einschließlich des Urheberrechts" samt Büroinventar und Einrichtungsgegenständen. Laut Vertrag vom 2. November 1994 übernahm die Beschwerdeführerin auch "alle Verpflichtungen betreffend der Büromiete, sowie der Betriebskosten, sowie alle Verpflichtungen gegenüber den laufenden Krediten und Kontorahmen" bei mehreren Banken per 31. Dezembe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1994 vom Verlag ihres Ehemannes R. (im Folgenden R-Verlag) "die Produkte O Index: und W Führer mit allen Rechten einschließlich des Urheberrechts" samt Büroinventar und Einrichtungsgegenständen. Laut Vertrag vom 2. November 1994 übernahm die Beschwerdeführerin auch "alle Verpflichtungen betreffend der Büromiete, sowie der Betriebskosten, sowie alle Verpflichtungen gegenüber den laufenden Krediten und Kontorahmen" bei mehreren Banken per 31. Dezembe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die d... mehr lesen...