RS Vwgh 2004/5/25 2000/15/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0190 E 13. März 1991 VwSlg 6587 F/1991 RS 4

Stammrechtssatz

Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb einer Teilbetriebsaufgabe entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150120.X02

Im RIS seit

05.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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