RS Vwgh 1999/12/16 96/15/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1988 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei einem Schwimmbadbetrieb und bei einem Eislaufbetrieb zählen das Grundstück und die Baulichkeiten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150126.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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