RS Vwgh 1991/3/13 87/13/0190

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Dem Begriff "Teilbetriebsveräußerung" ist rechtsimmanent, daß dem Erwerber ALLE jene Wirtschaftsgüter, die vor der Veräußerung wesentliche Bestandteile des Teilbetriebsvermögens waren, vom Veräußerer überlassen werden. Das Warenlager eines Einzelhandelsbetriebes ist ein solch wesentlicher Bestandteil des Betriebsvermögens, dh für die Betriebsführung unerläßlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987130190.X02

Im RIS seit

13.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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