RS Vwgh 1991/12/13 90/13/0070

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Veröffentlicht am 13.12.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
InvestPrämG §2 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Wenn Gegenstand der Übergabe die wesentlichen Grundlagen eines zur selbständigen Fortführung geeigneten Betriebsteiles sind, so ist die Frage, ob der Übergeber zahlungsunfähig bzw sein Vermögen überschuldet ist, für die Beurteilung, ob ein Teilbetrieb iSd § 2 Abs 3 Z 4 InvestPrämG vorliegt, nicht maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130070.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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