RS Vwgh 1991/11/26 91/14/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §12 Abs1;
EStG 1972 §24;
EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
EStG 1972 §4 Abs2;
EStG 1988 §12 Abs1;
EStG 1988 §24 Abs1;
EStG 1988 §37 Abs2 Z1;
EStG 1988 §4 Abs2;

Beachte

Besprechung in NZ 1/1993, S 4-6; Besprechung in SWK 1996 A 269-277;

Rechtssatz

Teilbetriebsveräußerung ist kein Hindernis für die Übertragung stiller Rücklagen innerhalb des restlichen Betriebes. Die Übertragung stiller Rücklagen führt, auch wenn sie nur teilweise erfolgt, zum Verlust des begünstigten Steuersatzes. Sie unterliegt den Regeln der Bilanzänderung. - Ausf zum Zweck des § 24 Abs 2 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140188.X01

Im RIS seit

26.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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