RS Vwgh 1992/11/3 89/14/0271

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Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei einer Teilbetriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1972 müssen dessen wesentliche Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen übernommen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 24, Textziffer 43). Zu den wesentlichen Grundlagen einer Kraftfahrzeugwerkstätte gehören nicht nur die unbeweglichen, sondern auch die beweglichen Anlagegüter, ohne die Kraftfahrzeuge nicht repariert werden können.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Teilbetrieb, Teilbetriebsaufgabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140271.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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