RS Vwgh 1991/12/13 90/13/0070

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Veröffentlicht am 13.12.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei einem Produktionsunternehmen gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes Betriebsgebäude (bzw Rechte an den Betriebsgebäuden), maschinelle Anlagen und Einrichtungen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch 2, 556). Demgegenüber ist die Zurückbehaltung einer Beteiligung durch den Übergeber (in welcher Rechtsform auch immer) keine wesentliche Grundlage eines Produktionsbetriebes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130070.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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