RS Vwgh 1991/8/27 91/14/0083

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
InvestPrämG §2 Abs3 Z4;

Rechtssatz

Verkauf von Geräten, Werkzeugen, Materialien aus dem von einem Zahnarzt zur Versorgung seiner Patienten betriebenen zahntechnischen Labor ohne installierte Betriebsräume und ohne Kundenstock bei Weiterbetrieb eines kleineren zahntechnischen Labors in eingeschränktem Umfang mit neuem Gerät, Werkzeug, Material und nur einem der ehemals beschäftigten Techniker nur mehr in den Ordinationsräumen (die daneben gelegenen Räume der ehemaligen Zahntechnik wurden dem Vermieter gegen Ablöse der Installationen zurückgestellt) an einen der ehemals beschäftigten Techniker, der in selbst beigestellten von ihm installierten Betriebsräumen an anderem Ort mit einem zahntechnischen Labor beginnt, wobei er vorerst auf die Auflage seines ehemaligen Dienstgeberarztes angewiesen ist, bildet keine Teilbetriebsveräußerung eines Zahntechniklabors und steht daher der Zuerkennung von Investitionsprämie aus den Anschaffungskosten der Geräte, Werkzeuge und Materialien nicht im Wege.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140083.X02

Im RIS seit

27.08.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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