RS Vwgh 1992/4/29 91/17/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;
EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §8 Abs2 Z3;
EStG 1988 §10 Abs5;
EStG 1988 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 3

Stammrechtssatz

Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsgebundene Tätigkeiten. Ihre wesentlichen Grundlagen sind das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170023.X03

Im RIS seit

18.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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