1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalles wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2017, Ro 2016/13/0004 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. 2 Der Mitbeteiligte erzielte im Jahr 2012 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis zur X GmbH, das am 1. März 2012 begann und am 31. Juli 2012 endete, und einem Dienstverhältnis zur Y GmbH, das in den Jahren 2009 u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs2EStG 1988 §19 Abs2EStG 1988 §20 Abs2EStG 1988 §3 Abs2
Rechtssatz: Zurückgezahlte Einnahmen sind gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung (§ 19 Abs. 2 EStG 1988) als Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21, § 16 Tz 207 ff). Genauso wie die "Hinzurechnungsvariante" die zugefl... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist in Italien ansässig und erzielte im Jahr 2017 in Österreich Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung und aus der Veräußerung dieser Eigentumswohnung. Der Revisionswerber beantragte im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer 2017 die Regelbesteuerung betreffend die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Dazu machte er insbesondere realisierte Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit einkünftemindernd geltend. 2 Mit Bescheid vom 14. Jun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1EStG 1988 §19 Abs2EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §28EStG 1988 §30EStG 1988 §30 Abs3EStG 1988 §31EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3 Beachte Besprechung in:SWK 34/2019, S 1487-1490;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988 idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012) eine gewisse Ang... mehr lesen...
Der Betrieb der K & P OEG (Erstbeschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0038) wurde mit Einbringungsvertrag vom 13. Mai 1998 gemäß Art. III UmgrStG zum 31. Dezember 1997 in die K & P GmbH (Beschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0039) eingebracht. Die Eintragung dieser Einbringung im Firmenbuch erfolgte am 4. Juni 1998. Gegenstand des Betriebes bildet die Führung eines Mietwagengewerbes. Anlässlich zweiter Lohnsteuerprüfungen wurde die Feststellung getroffen, dass an die Fahrer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1967 §19 Abs2 Z2;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Mit der Frage, welcher Ort bei Taxilenkern als Dienstort anzusehen ist, hat sich der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 18. Februar 1976, 67/75, VwSlg 4940 F/1976, auseinandergesetzt und dazu die Ansicht vertreten, dass die schon in § 19 Abs. 2 Z. 2 EStG 1967 (einer Vorgängerbestimmung des § 26 Z. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann 1987 damit, gebrauchte PKW anzukaufen, in Stand zu setzen und sodann weiter zu verkaufen. Er war im Streitzeitraum Eigentümer von Anteilen einer Liegenschaft in W., L-Straße. 1988 erwarb er Liegenschaftsanteile in W., Sch.-Gasse, und vermietete auf dieser Liegenschaft befindliche Räumlichkeiten und Garagenplätze. Am 7. Mai 1990 wurde er wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen in Haft genommen und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freihe... mehr lesen...
In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1994 begehrte der Beschwerdeführer, den - nach § 4 Abs 3 EStG ermittelten - Gewinn aus Gewerbebetrieb um eine Zahlung von 248.000 S für Wareneinkauf zu mindern. Der Betrag scheine zu Unrecht in den Betriebsausgaben des Jahres 1993 auf. Die Bank des Beschwerdeführers habe den Betrag im Jahre 1994 zu Lasten seines Kontos überwiesen. Am Abfluss (erst) im Jahr 1994 ändere nichts, dass seine Bank für die Überweisung rückwirkend die Wertstel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0011 E 19. Mai 1992 RS 1 Stammrechtssatz Für den Zeitpunkt des Abfließens ist maßgeblich, wann der geleistete Betrag aus dem Vermögen des Abgabepflichtigen ausgeschieden ist und er die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber verloren hat (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 19 ESt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige eine Zahlung durch Überweisung von seinem einen Sollstand aufweisenden Girokonto vorgenommen, so kommt es zum Entstehen einer weiteren Schuld (Ausweitung der Schuld) des Kontoinhabers gegenüber der Bank, wobei die dadurch dem Kontoinhaber verschafften Geldmittel unmittelbar zur Leistung einer Zahlung an ein... mehr lesen...
Im Betrieb des Beschwerdeführers fand im Jahr 1993 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über den Zeitraum 1988 bis 1990 statt. Im Prüfungsbericht vom 30. Juni 1993 wird unter Tz 45 zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1988 bis 1990 auf die Tz 25, 26 und 34 des Berichtes verwiesen. Tz 25 und 26 betreffen jeweils die Gewinnermittlung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebes. In Tz 25 sind zu den Jahren 1988 und 1989 näher angeführte Siche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §29 Z2;EStG 1988 §30 Abs4;
Rechtssatz: Außerhalb der das Abflussprinzip des § 19 Abs. 2 EStG 1988 durchbrechenden eigenständigen Regelung zur Ermittlung der Höhe der Spekulationseinkünfte nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 16. November 1993, 93/14/0124), ist zur steuerlichen Erfassung der sonstigen Einkünfte nach § 29 Z. 2 iVm § 30... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der A. Ges.m.b.H & Co KG fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für 1986 eine Verkürzung an Umsatzsteuer für dieses Jahr in der Höhe von S 232.752,-- bewirkt habe. In der Begründung: seines Erk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuerschuld aus den vom Unternehmen des Abgabepflichtigen als Subunternehmen erbrachten Leistungen ist nach der Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1972 in jenem Jahr entstanden, in dem die Leistungen des Unternehmens des Abgabepflichtigen abgeschlossen worden sind, ohne dass dem Legen einer Schlussrechnung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Liegenschaft in L. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer dazu folgende Feststellung: Das Mietobjekt in L. sei mit Kaufvertrag vom 29. Oktober 1987 um S 7,000.000,-- erworben worden. Zur Abstattung des Kaufpreises habe der Beschwerdeführer bei der A-Bank bestehende Verbindlichkeiten der Veräußerin übernommen, bis 31. Dezember 1989 darauf jedoch keine Zahlungen, wede... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1988 §19 Abs2;
Rechtssatz: Eine Ausgabe (ein Abfluss) liegt vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist (Hinweis E 18. Jänner 1994, 93/14/0164). Durch die Einzahlung der Mieteinnahmen auf das bei der A-Bank geführ... mehr lesen...
Mit Abtretungsvertrag vom 31. August 1988 trat die Beschwerdeführerin, eine Alleingesellschafterin einer GmbH, ihre Geschäftsanteile an zwei andere Personen um einen Preis von S 5,5 Mio ab, wobei dessen Bezahlung in vier Raten vereinbart wurde. Die erste Rate sollte 1988 in Höhe von S 1 Mio, die drei Folgeraten in Höhe von jeweils S 1,5 Mio in den Jahren 1989 bis 1991 bezahlt werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, daß die Beschwerdeführerin für nachträglich hervorkommende Schulden per... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §31 Abs3;EStG 1988 §31 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994130241.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Beamter tätig und bezog darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Wien Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 und 1992, in welchen die Nettobeträge der vom Beschwerdeführer bezogenen Honorare aus der Erfüllung der Lehraufträge mit dem Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen worden waren, erhob der Beschwerdeführer Berufung mit dem Begehren, die Honorare aus d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit Fremdmitteln finanzierte außergewöhnliche Belastungen können nicht schon im Jahr ihres Anfallens, sondern erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Fremdmittel berücksichtigt werden (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0134, 0135; E 27.9.1995, 92/13/0261, ÖStZB 1996, 243). European Case Law Identi... mehr lesen...
Den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet die Frage, ob der Beschwerdeführer berechtigt ist, einen Betrag von S 75.000,-- als Betriebsausgabe des Jahres 1991 geltend zu machen, wie er dies im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung seines Unternehmens (Handel mit Waren aller Art) begehrt hatte. Der Beschwerdeführer hatte in einer mit ihm am 9. August 1994 aufgenommenen Niederschrift zu dieser am 29. Mai 1991 erfolgten Zahlung folgendes ausgesagt: "Ich habe Herr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2 impl;EStG 1988 §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/19 92/14/0011 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Für den Zeitpunkt des Abfließens ist maßgeblich, wann der geleistete Betrag aus dem Vermögen des Abgabepflichtigen ausgeschieden ist und er die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber verloren hat (Hinweis Hofstät... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §451;ABGB §983;EStG 1972 §19 Abs2 impl;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/01 91/13/0084 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Einer irrtümlichen Überweisung fehlt es an der für die Betriebsausgabenqualifikation erforderlichen Mind... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und fünf weitere Personen gründeten am 2. Februar 1991 eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG (im folgenden U-AG). Mit Hauptversammlungsbeschluß vom 19. April 1991 wurde festgelegt, das Grundkapital von 1 Mio. S auf 52 Mio. S zu erhöhen. Die Beteiligung des Beschwerdeführers entspricht 15% des Grundkapitals. Er finanzierte seine Beteiligung durch ein Lombarddarlehen der A-Bank. Noch im Jahr 1991 wurde dieses Darlehen auf die B-Bank um... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §27;
Rechtssatz: Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen können Zinsen nur insoweit als Werbungskosten Anerkennung finden, als es zu einem Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1988 gekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150147.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §27;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs2;
Rechtssatz: Das Halten einer Beteiligung an einer AG, die keine weitere Tätigkeit als das Halten von Aktien an einer Bank entfaltet, ist eine Betätigung, die unter § 1 Abs 1 der LiebhabereiV, BGBl 1990/322, fällt, zumal im Beschwerdefall kein Anhalt... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Dieser hatte in den Streitjahren als praktischer Arzt unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Für die Jahre 1984 und 1985 erklärte er Verluste aus Gewerbebetrieb aus einem Appartementhaus in H. In der in den Verwaltungsakten befindlichen Einkommensteuererklärung für 1985 war bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der handschrift... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1;EStG 1972 §18;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1988 §1;EStG 1988 §18;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 2 EStG 1972 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, für das sie geleistet worden sind. Dies gilt auch für die Absetzung von Sonderausgaben iSd § 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte sowohl im Jahr 1985 als auch im Streitjahr neben (positiven) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus seiner Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an der AI GmbH. Über das Vermögen der AI GmbH wurde am 12. September 1985 der Konkurs eröffnet. Im Auftrag des Masseverwalters erstellte ein gerichtlich beeideter Wirtschaftsprüfer (in der Folge: Wirtschaftsprüfer) am 9. Jänner 1986 für den Zeitraum 1. Jänne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;
Rechtssatz: Ein Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 erfordert, daß Geldwerte aus der Verfügungssphäre eines Steuerpflichtigen tatsächlich ausscheiden und damit bei diesem wirtschaftlich eine Vermögensminderung eintritt (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140100.... mehr lesen...