Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §19 Abs2;Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige eine Zahlung durch Überweisung von seinem einen Sollstand aufweisenden Girokonto vorgenommen, so kommt es zum Entstehen einer weiteren Schuld (Ausweitung der Schuld) des Kontoinhabers gegenüber der Bank, wobei die dadurch dem Kontoinhaber verschafften Geldmittel unmittelbar zur Leistung einer Zahlung an einen Dritten verwendet werden. Der Abfluss beim Kontoinhaber erfolgt in jenem Zeitpunkt, in welchem er sich der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die durch die neue Schuld (Ausweitung des Schuldenstandes) verschafften Geldmittel begibt (Hinweis E 18.1.1994, 93/14/0164). Das ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Abbuchung durch die Bank (Hinweis E 19.5.1992, 92/14/0011, und Doralt, EStG, § 19 Tz 40 Stichwort "Überweisungsauftrag").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140025.X02Im RIS seit
18.02.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013