RS Vwgh 2004/1/22 98/14/0025

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Veröffentlicht am 22.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19 Abs2;

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige eine Zahlung durch Überweisung von seinem einen Sollstand aufweisenden Girokonto vorgenommen, so kommt es zum Entstehen einer weiteren Schuld (Ausweitung der Schuld) des Kontoinhabers gegenüber der Bank, wobei die dadurch dem Kontoinhaber verschafften Geldmittel unmittelbar zur Leistung einer Zahlung an einen Dritten verwendet werden. Der Abfluss beim Kontoinhaber erfolgt in jenem Zeitpunkt, in welchem er sich der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die durch die neue Schuld (Ausweitung des Schuldenstandes) verschafften Geldmittel begibt (Hinweis E 18.1.1994, 93/14/0164). Das ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Abbuchung durch die Bank (Hinweis E 19.5.1992, 92/14/0011, und Doralt, EStG, § 19 Tz 40 Stichwort "Überweisungsauftrag").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140025.X02

Im RIS seit

18.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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