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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs2;Rechtssatz
Ein Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 erfordert, daß Geldwerte aus der Verfügungssphäre eines Steuerpflichtigen tatsächlich ausscheiden und damit bei diesem wirtschaftlich eine Vermögensminderung eintritt (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140100.X03Im RIS seit
07.06.2001