RS Vwgh 1996/9/17 92/14/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1996
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs2;

Rechtssatz

Ein Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 erfordert, daß Geldwerte aus der Verfügungssphäre eines Steuerpflichtigen tatsächlich ausscheiden und damit bei diesem wirtschaftlich eine Vermögensminderung eintritt (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140100.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten