Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Insoweit der Abgabepflichtige als stiller Gesellschafter aufgrund einer Bankgarantie ungeachtet einer allfälligen Kompensation mit Verlusten stets davon ausgehen kann, seine Einlage zurückzuerhalten, führt die Kompensation nicht zu einer wirtschaftlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der echte stille Gesellschafter erzielt erst dann negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn der auf ihn entfallende Verlustanteil durch die Erstellung der Bilanz des Inhabers des Handelsgewerbes festgelegt ist und er diesen Verlustanteil sodann iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 durch Ausgaben oder diesen gleichzuhal... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stehen einander der auf den stillen Gesellschafter entfallende Verlustanteil und seine noch nicht aufgezehrte Vermögenseinlage gegenüber, so liegt ein Abfluß iSd § 19 EStG 1972 vor (Hinweis E 30.9.1980, 847/79), wenn der Verlustanteil mit der (noch nic... mehr lesen...
Im Jänner 1988 wendete der Mitbeteiligte seiner Tochter den Betrag von 250.000 S als Heiratsgut zu. Die Tochter verehelichte sich am 26. August 1989. Im Verfahren betreffend Einkommensteuer 1988 beantragte der Mitbeteiligte, die Heiratsausstattung sowie einen für Begräbniskosten aufgewendeten Betrag von 48.338 S als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 zu berücksichtigen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Einkommensteuerbescheid wurden Zahlungen für das Heira... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0134 1 Stammrechtssatz Für den Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung (hier: Heiratsgut) ist bei Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredit; hier: Kontokorrentkredit, Ausweitung des Debetsaldos) die Rückzahlung der Fremdmittel entscheidend und nicht schon die Zahlung aus den Fr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer zweier Mietwohnhäuser und erzielen im Rahmen von zwei sogenannten Hausgemeinschaften gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Fünftbeschwerdeführer ist Immobilienverwalter und verwaltet in dieser Eigenschaft auch die beiden Mietwohnhäuser. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob Akontozahlungen für künftige Reparaturarbeiten, die der Fünftbeschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Hausverwalter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0211 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 90/13/0071 3 Stammrechtssatz Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0211
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wann einem Leistungsempfänger (hier: Hausgemeinschaft) ein vom Leistungserbringer (hier: Hausverwalter) in Rechnung gestellter Betrag als Aufwand erwächst, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0211
Rechtssatz: Ausführungen zur "Darlehensgewährung" eines Hausverwalters an eine Hausgemeinschaft. Liegt tatsächlich eine Fremdfinanzierung vor, so ist es gleichgültig, ob als Darlehensgeber eine Bank ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte veräußerte im Jahr 1989 eine im Jahr 1982 um S 683.434,-- zuzüglich Nebenkosten erworbene Eigentumswohnung um S 950.000,--. Der Kauf war seinerzeit mit Fremdmitteln finanziert worden. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob bei Ermittlung der Einkünfte aus diesem Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 EStG 1988 die Finanzierungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind - diese Auffassung liegt dem angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §30;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen als Werbungskosten ist deshalb geboten, weil die allgemeine Vorschrift des § 16 Abs 1 Z 1 EStG 1988, der zufolge Schuldzinsen als Werbungskosten abzugsfähig sind, soweit sie mit einer Einkunftsart im wirtschaftlichen Zusammenhang steh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Liegenschaft in W. Für die Jahre 1980 bis 1982 machte er unter der Bezeichnung "Erhaltungskosten a conto Firma B & Co" S 600.000,-- (1980), S 750.000,-- (1981) und S 450.000,-- (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. 14. Oktober 1985 die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon dann als verausgabt anzusehen, wenn der Verwalter eine entsprechende Ersatzforderung in sein Rechenwerk aufnimmt. Vielmehr wird erst durch die Begleichung dieser Verbindlichkeit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen über die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn die Abgabenbehörde annehmen konnte, daß der Abgabenpflichtige seine Steuererklärung unter Berücksichtigung der im Zuge der Betriebsprüfung bzw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gastwirtin, die im Streitzeitraum ihre Einkünfte durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte, hatte ihren Betrieb 1984 aus einer Konkursmasse unter Zuhilfenahme eines Bankdarlehens von S 4,5 Mio ersteigert. Die Bank führte unter derselben Kontonummer ein Darlehenskonto, auf dem das jeweils noch nicht fällige Darlehenskapital ausgewiesen wurde, und ein Rückstandskonto, auf dem die fälligen und unbezahlten Tilgungsraten, Zinsen, Verzugszinsen und Spesen ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1988 §19 Abs2;
Rechtssatz: Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner liegt eine Ausgabe (Abfluß) erst dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Abgabepflichtigen ausscheidet, nicht hingegen bereits mit der Belastung des Bankkontos, ohne Rücksicht darauf, ob ein Guthaben verringert oder der Schuldenstand vergrö... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die bereits Wohnungseigentum an einer Wohnung in dem Gebäude besaß, erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren durch Überbot, angenommen durch Beschluß des Bezirksgerichtes vom 13. Jänner 1987, - unter Übernahme von Hypotheken im Betrag von S 530.000,-- in Anrechnung auf das Überbot - eine weitere Wohnung und dies, nach der durch die belangte Behörde unwiderlegten Behauptung der Beschwerdeführerin nur deshalb, um der Hausgemeinschaft Deckung für durch den Verpflic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte 1989 einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft, den sie 1991 (infolge einer Ehescheidung) wiederum verkaufte. Aus diesem Verkauf erklärte sie für 1991 sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z. 2 in Verbindung mit § 30 EStG 1988. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde bei der Berechnung der Spekulationseinkünfte den von der Beschwerdeführerin begehrten Abzug der Finanzierungskosten (insbesondere Zinsen aus Bauspar... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelung des § 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine eigenständige, das Abflußprinzip des § 19 Abs 2 EStG 1988 durchbrechende Vorschrift (Hinweis BFH 17.7.1991, BStBl 1991 II 916, 3.6.1992, BFHE 168, 272). Sie betrifft - wie schon ein Blick auf die Anschaffungskosten zeigt - nicht notwendigerweise nur Vorgänge eines Veranlagungszeitraumes, sondern dient der vollständigen Erfassung des Überschusses aus dem Spekulationsgeschäft unter Bedachtnahme auf bestimmte (auch mehrjährige) Friste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §30 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/14/0124 2 Stammrechtssatz Die Regelung des § 30 Abs 4 EStG 1988 ist eine eigenständige, das Abflußprinzip des § 19 Abs 2 EStG 1988 durchbrechende Vorschrift (Hinweis BFH 17.7.1991, BStBl 1991 II 916, 3.6.1992, BFHE 168, 272). Sie betrifft - wie schon ein Blick auf die Ans... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der an einer Handelsakademie unterrichtet, erwarb mit Kaufvertrag vom 6. Juli 1979 die unbebaute Liegenschaft EZ 1797 II KG A (in der Folge: Liegenschaft EZ 1797) im Ausmaß von 521 m2 um 490.000 S zuzüglich Nebenkosten. Mit Beschluß vom 12. Februar 1981 wurde die Ehe des Beschwerdeführers gemäß § 55a EheG geschieden. Laut Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Beschwerdeführer, neben anderen Vermögensgegenständen die Liegenschaft EZ 1797 entweder bis 31. Deze... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §30 Abs1;
Rechtssatz: Eine anläßlich der Weiterveräußerung einer Liegenschaft angefallene und erst in späteren Jahren entrichtete Grunderwerbsteuer stellt erst in den Jahren des Abflusses Werbungskosten und damit einen eventuellen Überschuß derselben über die Einnahmen dar (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschni... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer bzw in einem Fall Alleineigentümer verschiedener Mietobjekte. Jeder der Beschwerdeführer, sei es in der Eigenschaft als Alleineigentümer, sei es als Mitglied der jeweiligen sogenannten Hausgemeinschaft, machte in den Streitjahren Akontozahlungen an eine Firma B & Co GmbH, zum Teil aufgeteilt auf zehn Jahre, als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt folgte zunächst bei Erlassung der Bescheide betreffend die jeweils einheitliche und gesonderte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0046
92/15/0047
92/15/0050
92/15/0048
92/15/0049
Rechtssatz: Behaupten Hauseigentümer, Akontozahlungen von Werbungskosten mit Darlehen von Seiten der Hausverwaltung ge... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden KG ist laut Gesellschaftsvertrag das Immobilien-Leasing. Tatsächlicher Geschäftszweck ist ausschließlich die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung eines von der Beschwerdeführerin auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes (Superädifikat), in dem ein Einkaufszentrum betrieben wird. An der KG ist eine GmbH als Treuhandkommanditistin beteiligt. Diese hat als Treuhänder mit zahlreichen (ca. 100) natürlichen Personen als Treugeber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Trainer des österreichischen Schiverbandes. Den Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Dabei machte er für betrieblich veranlaßte Reisen pauschale Tages- und Nächtigungsgelder gemäß § 4 Abs 5 EStG 1972 als Betriebsausgaben geltend. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, laut der zwischen dem Beschwerdeführer und d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: Daß Zinsenvorauszahlungen für ein Darlehen nicht rückzahlbar sind, steht der Anwendung des § 19 Abs 2 EStG 1972 nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §26 Abs1 Z7;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen ohne Nachweis ihrer Höhe iSd § 4 Abs 5 EStG 1972 ist, daß tatsächlich im jeweiligen Veranlagungszeitraum Ausgaben anläßlich betrieblich veranlaßter Reisen für Verpflegung und Unterkunf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: AusfzF, ob ein als Mietvorauszahlung geleisteter Betrag in Wahrheit keine Mietvorauszahlung,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: Die möglicherweise unwirtschaftliche Entscheidung eines Abgabepflichtigen berechtigt die Abgabenbehörde nicht dazu... mehr lesen...