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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs2;Rechtssatz
Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner liegt eine Ausgabe (Abfluß) erst dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Abgabepflichtigen ausscheidet, nicht hingegen bereits mit der Belastung des Bankkontos, ohne Rücksicht darauf, ob ein Guthaben verringert oder der Schuldenstand vergrößert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140164.X01Im RIS seit
20.11.2000