RS Vwgh 1996/9/17 92/14/0100

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1438;
EStG 1972 §19 Abs2;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Insoweit der Abgabepflichtige als stiller Gesellschafter aufgrund einer Bankgarantie ungeachtet einer allfälligen Kompensation mit Verlusten stets davon ausgehen kann, seine Einlage zurückzuerhalten, führt die Kompensation nicht zu einer wirtschaftlichen Vermögensminderung und daher zu keinem Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG 1972 (Hinweis E 15.4.1980, 1661/79, VwSlg 5471 F/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140100.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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