RS Vwgh 1993/1/12 88/14/0077

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Veröffentlicht am 12.01.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §983;
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §19 Abs2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0078 88/14/0079

Rechtssatz

Daß Zinsenvorauszahlungen für ein Darlehen nicht rückzahlbar sind, steht der Anwendung des § 19 Abs 2 EStG 1972 nicht entgegen, weil dieser Umstand für sich allein noch nicht dazu führt, die Vorauszahlung als Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes "Darlehen" zu deuten, die gemäß § 7 Abs 1 EStG 1972 iVm § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 verteilt auf die Gesamtdauer der Verwendung (Nutzung) dieses Wirtschaftsgutes abzusetzen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140077.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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