1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine im Jahr 1999 errichtete Privatstiftung. 2 Mit Umwandlungsbeschluss vom 29. September 2010 wurde die F GmbH auf der Grundlage der Schlussbilanz vom 31. Dezember 2009 auf die Revisionswerberin (als Hauptgesellschafterin) übertragen. Der damit übertragene Betrieb wurde mit Einbringungsvertrag vom 29. September 2010 zum 31. Dezember 2009 unter Zurückbehaltung der Betriebsliegenschaft und von Verbindlichkeiten von der Revisionswerberin in die I GmbH... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §18 EStG 1988 §6 Z14 litbUmgrStG 1991 §21 EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 18 gültig von 28.03.2024 bis 19.07.2024 ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18; EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 18 gültig von 28.03.2024 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18; EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 18 gültig von 28.03.2024 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2024 ... mehr lesen...
Am 23. November 1995 verstarb GB (in der Folge: Erblasser). Auf Grund einer letztwilligen Verfügung vom 20. Oktober 1994 erhielt die erblasserische Witwe, die Drittbeschwerdeführerin, im Wesentlichen diverse Geschäftsanteile als Vermächtnis. Der übrige Nachlass wurde 1999 den erblasserischen Kindern, nämlich der Erstbeschwerdeführerin und dem Zweitbeschwerdeführer, je zur Hälfte eingeantwortet. Mit Bescheiden des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien jeweils... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192; BAO §198;ErbStG;EStG 1988;VwRallg; BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 BAO § 198 heute ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Beschluss v... mehr lesen...
Index: 00032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §299 Abs1; BAO §303 Abs4;BudgetbegleitG 2009; EStG 1988 §18; EStG 1988 §25 Abs1 Z3 lite; BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295a; EStG 1988 §18; BAO § 295a heute BAO § 295a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 295a gültig von 20.12.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2; BAO §299 Abs1 idF 2003/I/124; BAO §93 Abs2; EStG 1988 §16; EStG 1988 §18; EStG 1988 §34; BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 BAO § 299 heute ... mehr lesen...
Das Finanzamt veranlagte die Mitbeteiligte mit Bescheiden vom 21. Jänner 2008 zur Einkommensteuer 2005 und 2006. Die Veranlagung erfolgte zunächst erklärungsgemäß. Am 21. April 2008 erging an die Mitbeteiligte ein "Ersuchen um Ergänzung", in dem eingangs darauf hingewiesen wurde, dass die Veranlagungen zur Einkommensteuer 2005 und 2006 zur Beschleunigung der Erledigung ohne nähere Prüfung der Erklärungsangaben durchgeführt und die Erklärungen auf Grund einer elektronischen Zufallsausw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114; B-VG Art18 Abs1;EStG 1988;VwRallg; BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Bescheidausfertigung ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr 2006 eine österreichische Pension, die laut Beschwerdevorbringen "per se unter der Besteuerungsgrenze" liegt, eine Pension aus Kanada von rund 500 EUR jährlich sowie eine Sozialversicherungsrente aus den USA in Höhe von rund 9.500 EUR jährlich. Bei Festsetzung der Einkommensteuer 2006 wurde zwecks Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes die aus den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers der Beschwerde die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine OG mit den Gesellschaftern Renate L und Josef L, erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 5 EStG). Das Erdgeschoss des Hauses der Ehegatten Renate L und Josef L wurde für den Gewerbebetrieb der OG verwendet. Im Hinblick auf diese Nutzung für betriebliche Zwecke der OG stellte die Liegenschaft anteilig (mit dem auf das Erdgeschoss entfallenden Anteil) Sond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...