Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §192;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/16/0051 2009/16/0050Rechtssatz
Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd § 192 BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden zu eigen ist. Aus diesem Grunde besteht keine Wechselwirkung zwischen Einkommen- und Erbschaftssteuerbescheiden (vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 28. März 1979, 635/77, und vom 1. September 1999, 98/16/0400).Abgabenbescheide oder Bescheide, denen keine Bindungswirkung iSd Paragraph 192, BAO zukommt, vermögen keine Wirkung zu erzeugen, die der entspricht, wie sie Feststellungsbescheiden zu eigen ist. Aus diesem Grunde besteht keine Wechselwirkung zwischen Einkommen- und Erbschaftssteuerbescheiden vergleiche beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 28. März 1979, 635/77, und vom 1. September 1999, 98/16/0400).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160049.X02Im RIS seit
05.03.2012Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012