RS Vwgh 2009/10/28 2009/15/0168

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Veröffentlicht am 28.10.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/15/0135 E 25. November 2009

Rechtssatz

Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist durch Interpretation der konkreten Norm festzustellen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009150168.X03

Im RIS seit

04.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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