Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 31-60 von 114

RS UVS Kärnten 2005/01/19 KUVS-452-453/13/2004

Rechtssatz: Eine Auswechslung der Tat liegt nicht vor, wenn die Berufungsbehörde bloß ein Tatbestandsmerkmal der dem Beschuldigten angelasteten Verwaltungsübertretung richtig stellt, sofern innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG eine entsprechende Verfolgungshandlung hinsichtlich dieses Merkmales erfolgt ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist jedoch zu verneinen, wenn eine Anzeige hinsichtlich einer vom Beschuldigten am 8.6.2002 bei Bkm 173,400 und Bkm 173.200 b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.01.2005

TE UVS Tirol 2004/11/30 2004/22/170-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 28.04.2004 um 13.06 Uhr Tatort: Gemeinde Ampass, auf der A12 bei km 72,000 Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY   1. Sie haben zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das mautpflichtige Straßennetz benützt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 30.11.2004

RS UVS Kärnten 2004/09/14 KUVS-1630/6/2004

Rechtssatz: Für die Kundmachung einer Kurzparkzone kommt es nicht auf die Bodenmarkierung, sondern auf die Straßenverkehrszeichen nach § 52 Z 13d und 13e StVO an. Da die Parkgebühr eine Gemeindeabgabe darstellt, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs 2 VStG ein Jahr. Wird dem Beschuldigten die Verletzung gebührenrechtlicher Vorschriften am 18.8.2003 zur Last gelegt, so war die einjährige Verfolgungsverjährungsfrist noch offen, wenn die erste taugliche Verfolgungshandlung mittels Straf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.2004

TE UVS Steiermark 2004/09/10 30.15-40/2003

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 05.08.2003 wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie sind als Dienstgeber, handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. H, S & P GesmbH, Ihrer im § 42 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes normierten Verpflichtung, einem Prüforgan der Stmk. Gebietskrankenkasse Einsicht in die Geschäftsbücher (Beitragsprüfung am Standort 8010 Graz, Brandhofgasse 1, beginnend mit 23.5.2000) zu gewähren, nicht nachgekommen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.09.2004

RS UVS Steiermark 2004/09/10 30.15-40/2003

Rechtssatz: Die Übertretung der Bestimmung des § 42 Abs 1 ASVG, wonach der Dienstgeber auf Anfrage des jeweiligen Versicherungsträgers längstens binnen 14 Tagen wahrheitsgemäß Auskunft über alle für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Umstände zu erteilen hat, ist ein Zustandsdelikt. Daher beginnt die Verfolgungsverjährungsfrist bereits mit dem ungenützten Verstreichen der Frist zu laufen (vgl die ständige Rechtsprechung des VwGH zur Frist des § 103 Abs 2 KFG oder zu anderen fristgebun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.09.2004

TE UVS Salzburg 2004/03/31 3/14013/4-2004th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 7.9.2002, von 03.20 Uhr bis 04.20 Uhr, in Salzburg, L-gasse, nä. 55, das Kraftfahrzeug mit dem pol. Kennzeichen S-.. (A) in einer Fußgängerzone außerhalb der Zeiten, innerhalb deren das Halten für die Dauer einer Ladetätigkeit erlaubt ist, abgestellt. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 24 Abs 1 lit i Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen und wurde über die Beschuldigte ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 31.03.2004

RS UVS Salzburg 2004/03/31 3/14013/4-2004th

Rechtssatz: Für die Rechtzeitigkeit der Verfolgungshandlung ist nicht von Bedeutung, wann der Täter von ihr (z.B. durch die Zustellung) Kenntnis erlangt. Maßgeblich ist, dass die Verfolgungshandlung innerhalb der Verjährungsfrist in irgendeiner Form nach außen in Erscheinung getreten ist. Eine Verfolgungshandlung schließt somit die Verfolgungsverjährung schon dann aus, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist abgefertigt (z.B. zur Post gegeben) worden ist. Schlagworte Für die Rechtzeit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 31.03.2004

RS UVS Tirol 2004/01/28 2003/16/184-4

Rechtssatz: Aufgrund der Verhandlung stehen folgende Tatsachen fest: Der Berufungswerber lenkte am 09.07.2003 das Fahrzeug zunächst von Südtirol in Richtung Deutschland. Am Brenner wurde er verwogen und ein Übergewicht festgestellt. Der Fahrer wurde auf die Rollende Landstraße verwiesen, hielt jedoch diese Anweisung nicht ein und fuhr weiter über die A 13 und die A 12 in Richtung Deutschland. Er wusste somit über den Zustand der Überladung Bescheid. Jener Beamte, der ihn am Brenner verwoge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 28.01.2004

RS UVS Kärnten 2003/06/25 KUVS-1471/9/2002

Rechtssatz: Gemäß § 44a Z 1 VStG muss die Umschreibung der Tat so genau sein, dass der Täter in der Lage ist, im weiteren Verfahren auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten; insbesondere in zeitlicher und örtlicher Hinsicht muss das Verhalten so exakt umschrieben sein, dass sichergestellt ist, dass der Beschuldigte nicht nochmals wegen derselben Tat verfolgt wird. Bei der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat handelt es sich um ein Dauerdelikt, weil nach dem Tatbild das s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.06.2003

RS UVS Oberösterreich 2002/06/02 VwSen-390112/2/Gf/Ka

Rechtssatz: Gemäß § 6 iVm § 2 Abs.2 Linzer GartenSchO begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen, der eine öffentliche Garten- oder Grünanlage in einer nicht ihrer Bestimmung entsprechenden Weise in Anspruch nimmt, soweit nicht bundes- oder landesrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Nach § 13 Abs.1 Z1 bis 3 des Oö. Naturschutzgesetzes ist allerdings die Errichtung, die Aufstellung, die Anbringung, die Änderung und der Betrieb vo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.06.2002

TE UVS Steiermark 2002/02/04 30.12-66/2001

Laut Straferkenntnis hat der Beschuldigte folgende Tat zu verantworten: Tatzeit: 17.05.1999 Ihre Funktion: Beschuldigter 1. Übertretung Sie haben als Käufer des Objektes M, KG , Grundstück ,EZ.: entgegen Ihrer Erklärung vom 27.4.1997 i.S.d. § 18 Stmk. Grundverkehrsgesetz im Bereich des erworbenen Objektes zumindest bis 17.5.1999 keinen Hauptwohnsitz begründet. Laut Straferkenntnis wurde dadurch § 18 Abs 2 Stmk. Grundverkehrsgesetz verletzt. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.02.2002

RS UVS Steiermark 2002/02/04 30.12-66/2001

Rechtssatz: Nach § 54 Abs 1 Z 2 Stmk Grundverkehrsgesetz (GVG idF von 1993) begeht eine Verwaltungsübertretung, wer gegenüber dem Gericht oder der Grundverkehrsbehörde unwahre oder unvollständige Angaben macht. Nach § 18 Abs 2 Z 1 GVG kommt es darauf an, dass die dem Grundstückserwerber vorgeschriebene Erklärung, das Baugrundstück nicht zur
Begründung: eines Zweitwohnsitzes zu nutzen oder nutzen zu lassen, bei ihrer Abgabe der Wahrheit entspricht. Hingegen ist nach § 54 Abs 1 Z 2 GVG nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.02.2002

TE UVS Tirol 2001/12/27 2001/13/104-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber wie folgt vorgeworfen:   ?Der Beschuldigte J., geboren am 23.07.1964, wohnhaft in F., hat als Inhaber der gewerbebehördlichen Genehmigung für einen Tischlereibetrieb im Standort F., diesen entgegen den folgenden mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 31.08.1995, Zahl 12412/1a20-95 sowie mit Bescheid des LH von Tirol vom 04.09.1997, Zahl IIa-60.045/12-95, vorgeschriebenen Auflagen und entgegen der eingereichten Proj... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.12.2001

RS UVS Tirol 2001/11/06 2001/K10/099-1

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde mit dem angefochtenen Straferkenntnis vorgeworfen, er habe in einem bestimmten Standort während der Wintersaison 2000/01 täglich ab 17.00 Uhr das Spiel ?Euro Let 24? (eine Art Roulette) veranstaltet. Dadurch, dass um einen Spieleinsatz gespielt worden sei, habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 31 Abs 1 lit c Tiroler Veranstaltungsgesetz begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe sowie Ersatzarrest verhängt wurde. Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der Spruc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 06.11.2001

RS UVS Tirol 2001/10/16 2001/15/088-1

Rechtssatz: Gemäß § 7 VStG ?Anstiftung und Beihilfe? unterliegt, wer vorsätzlich veranlasst, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, der auf diese Übertretung gesetzten Strafe und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist. Die Kumulation des Vorwurfes der Anstiftung und der Beihilfe im Schuldspruch auf eine Tat ist rechtlich nicht denkbar. Wird jemand der Beihi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 16.10.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/10 30.15-24/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin in ihrer Funktion als Arbeitgeberin des Lehrlings A D im Punkt 1.) eine Überschreitung der Tagesarbeitszeit am 17.7.1998 und im Punkt 2.) ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 17 Abs 2 KJBG an den angeführten Tagen im Juli 1998, zuletzt am 23.7.1998 zur Last gelegt. Wegen dieser beiden Verwaltungsübertretungen wurde über sie eine Geldstrafe von S 5.000,-- je Spruchpunkt verhängt. In ihrer dagegen rechtzeitig eingebrachten B... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/10 30.15-24/2001

Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt beginnt die Verfolgungsverjährungsfrist ab dem letzten Tattag zu laufen. Wird allerdings nur dieser letzte Tattag innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zum Gegenstand einer Verfolgungshandlung gemacht, gelten die vorangegangenen Tage des fortgesetzten Deliktes nicht als rechtzeitig mitverfolgt. So wirken Verfolgungshandlungen nicht auf Tatzeiten zurück, die in ihnen nicht aufscheinen. Daher sind die vorangegangenen Tage des fortgesetzten Delik... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/01/18 30.15-57/2000

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 28.9.2000, um 22.30 Uhr, in G, im Nachtlokal "A" die Prostitution ausgeübt sowie die Anbahnung hiezu, ohne im Besitz eines Ausweises gemäß § 10 Abs 1 Z 2 Steiermärkisches Prostitutionsgesetz gewesen zu sein. Sie habe dadurch eine Übertretung des § 3 Abs 5 iVm § 15 Abs 1 Z 1 lit a leg. cit. begangen und wurde über sie wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt. In ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 18.01.2001

RS UVS Steiermark 2001/01/18 30.15-57/2000

Rechtssatz: Der UVS kann innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist dann eine rechtmäßige Modifizierung der erstinstanzlichen Tatbeschreibung vornehmen, wenn das in seinem Berufungsbescheid konkret zur Last gelegte Verhalten bereits in konkretisierter Form Gegenstand des erstinstanzlichen Strafverfahrens war (und von ihm nur näher konkretisiert werden muss). Somit ist dem UVS nicht gestattet, das komplette Tatverhalten von Grund auf neu zu formulieren, da dies weit über eine solche Konkreti... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.01.2001

TE UVS Tirol 2000/09/19 2000/18/016-1

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben als Betreiberin und somit Verfügungsberechtigte des Cafe-Buffet  Betriebes 'F', Brennerautobahn, verabsäumt dafür zu sorgen, daß die vom Kaminkehrermeister J F vorgeschriebene Kehrungen seit 2.2.1999 nicht mehr durchgeführt werden konnten, obwohl für die in Ihrem Betrieb befindliche Feuerungsanlage eine 2monatige Kehrfrist vorgeschrieben ist."   Der Beschuldig... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.09.2000

RS UVS Oberösterreich 2000/03/14 VwSen-280480/5/Ga/Km

Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs.4 AZG beträgt die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die im Abs.1a und 1b angeführten Rechtsvorschriften im internationalen Straßenverkehr abweichend von § 31 Abs.2 VStG ein Jahr. Daraus folgt, dass für gleichgelagerte, jedoch nicht auf Fahrten im internationalen Straßenverkehr verwirklichte Verstöße - wie hier zB gegen die Vorschrift, als Lenker die tägliche (Mindest)ruhezeit einzuhalten - die generelle Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs.2 VStG von sechs ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.03.2000

RS UVS Oberösterreich 2000/02/18 VwSen-390081/3/Kl/Rd

Rechtssatz: Aus dem vorgelegten Verwaltungsstrafakt geht einwandfrei hervor, dass das Objekt S, als Teil des "Ensembles S" mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 13.3.1986 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8.8.1996, wurde dem Antrag des Bw auf Veränderung des Objektes S, (Umbau und Adaptierung) unter bestimmten Auflagen stattgegeben. Bei einem Lokalaugenschein des Stadtbauamtes des Magistrates Steyr vom 8.7.1997 wurde festgestellt, dass bereits um... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.02.2000

RS UVS Oberösterreich 1999/02/09 VwSen-310164/2/Le/Km

Rechtssatz: Die Nichterbringung des Nachweises nach § 3 Abs.6 und § 5 Abs.7 Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 645/1992 idF 334/1995, ist ein echtes Unterlassungsdelikt, jedoch kein Dauerdelikt: Da der Nachweis nach den beiden zitierten Bestimmungen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf jedes Kalenderhalbjahres zu ?erfolgen? hat, kann der Nachweis nach Ablauf dieser Frist nie mehr fristgerecht ?erfolgen?. Die Verwaltungsübertretung ist damit ab dem ungenützten Verstreichenlassen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.02.1999

RS UVS Kärnten 1998/10/29 KUVS-K1-1372/2/98

Rechtssatz: Im Sinne des § 31 Abs 2 und 3 des Verwaltungsstrafgesetzes ist die Verjährungsfrist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat. Sind seit dem im Abs 2  bezeichneten Zeitpunkt drei Jahre vergangen, so darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden. Nach dem - in jeder Lage des Verfahrens  von Amts wegen - wahrzunehmenden Eintritt der in § 31 Abs 3 erster Satz VStG normierten Strafbarkeits... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/15 KUVS-181/4/98

Rechtssatz: Eine wirksame Verfolgungshandlung erfordert, daß sie sich auf alle die Tat betreffenden Sachverhaltselemente zu beziehen hat. Hiezu gehört im Bereich der Kommunalsteuer jedenfalls die genaue Bezeichnung des Steuerzeitraumes, die Umschreibung, durch welches Verhalten (Handlung oder Unterlassung) die Kommunalsteuer verkürzt wurde sowie die Anführung des Verkürzungsbetrages. Da die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darau... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/14 KUVS-723/1/98

Rechtssatz: Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG 1991 verurteilendes Straferkenntnis hat in seinem § 44a lit a VStG 1991 betreffenden Spruchteil ua sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters, zu der durch seine Tat verletzten Verwaltungsvorschriften ermöglichen, als auch jenes konkrete Verhalten des Beschuldigten darzustellen, durch das der Tatbestand der Beihilfe hiezu verwirklicht wird; dazu gehört der konkrete Tatvorwurf, d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/02/12 VwSen-221444/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Gemäß § 44a Z1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1) die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und 2) die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.02.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/01/02 VwSen-105147/2/Br

Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat vermag angesichts des hier vorliegenden Kurztransportes in der nicht vollständig ausgefüllten Transportbescheinigung keine nachteiligen Folgen erblicken. Dem Schutzziel dieser Gesetzesbestimmung liegt die Vermeidung von tierquälenden langen Transportzeiten, insbesondere die Kontrollierbarkeit derselben, zu Grunde. Aus den Materialien zu diesem Gesetz ist ersichtlich, dass im Sinne eines umfassenden Schutzes die von Lebendtiertransporten ausgehen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.01.1998

TE UVS Wien 1997/10/23 04/A/40/245/97

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis war dem Berufungswerber angelastet worden: "Sie haben als Arbeitgeber des Einzelunternehmens Erich P mit Sitz in Wien, S-gasse, zu verantworten, daß 1) dem Arbeitnehmer Novo M, der den Lastkraftwagen mit dem Kennzeichen W-22 mit dem Anhänger (SW-43) auf der A 1, Gemeinde St iA bei Kilometer 250 in Fahrtrichtung S gelenkt hatte: a) vom 22.7.1996 bis 23.7.1996 (Beginn des 24 Stunden Zeitraumes: 04:15 Uhr) eine Ruhezeit von 4 Stunden und 30 Mi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.10.1997

RS UVS Wien 1997/10/23 04/A/40/245/97

Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs 4 AZG gilt für bestimmte Verstöße im "internationalen Straßenverkehr" abweichend von § 31 Abs 2 VStG eine Verfolgungsverjährungsfrist von 1 Jahr. Der Begriff "internationaler Straßenverkehr" iS der genannten Bestimmung deckt sich nicht mit dem Verkehr auf einem "internationalen Hauptverkehrsweg" iS des § 53 Z 18 StVO. Vielmehr kommt es bei Auslegung des § 28 Abs 4 AZG darauf an, ob die von der Gesetzesübertretung betroffene Fahrt außerhalb der österreichischen St... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.10.1997

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