Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 VStG

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Entscheidungen 91-105 von 105

RS UVS Kärnten 1994/03/28 KUVS-1826/1/93

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im erstinstanzlichen Straferkenntnis vorgehalten, ..."daß er einen Fußgänger nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht, da er an den vor der Kreuzung befindlichen Schutzweg anhaltenden Fahrzeugen rechts vorbeigefahren sei ..." so entspricht dieser
Spruch: des Straferkenntnisses dem im § 44a Z 1 VStG aufgestellten Erfordernissen insoweit nicht, als die dem Beschuldigten zum Vorwurf gemachte Tat sowohl Tatbestandselemente der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.03.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/02/02 Senat-P-93-023

Mit der Anzeige der Funkpatrouille O************* 1 wurde der Berufungswerber wegen des Vergehens nach §88 StGB am 11.4.1990 dem Bezirksanwalt beim Strafbezirksgericht xx und wegen der Übertretung nach §73 StVO der Bezirkshauptmannschaft xx zur Anzeige gebracht. Er habe es als Lenker eines Pony-Fahrzeuges unterlassen, das Fahrzeug am 26.2.1990 gegen 21,20 Uhr während der Fahrt auf der B ** mit nach hinten leuchtenden roten Lampen auszustatten und dadurch bei StrKm 2,400 einen PKW zum Ausle... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.02.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/02/02 Senat-P-93-023

Rechtssatz: Die Zeit von der Erstattung der Strafanzeige wegen eines Verkehrsunfalles bis zum Einlangen der Mitteilung über die Zurücklegung der Anzeige bzw über die rechtskräftige Beendigung des gerichtlichen Verfahrens ohne Schuldspruch ist lediglich in die Verjährungsfrist gemäß §31 Abs2 VStG nicht einzurechnen, die Frist gemäß §31 Abs3 VStG bleibt davon unberührt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.02.1994

RS UVS Kärnten 1993/09/30 KUVS-1522/1/93

Rechtssatz: Die innerhalb von sechs Monaten erstattete Anzeige sowie das Ersuchen um Bekanntgabe des Fahrzeughalters, können nicht als Verfolgungshandlung im Sinne des § 31 Abs 2 VStG gewertet werden. Auch wenn innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten eine Strafverfügung gegen eine individuell bestimmte Person erlassen wurde, ist dies dann keine entsprechende Verfolgungshandlung, wenn Gegenstand der Strafverfügung ein unrichtig bestimmter Sachverhalt ist (vorliegend unrichtig angeg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.09.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/07/19 VwSen-101186/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Der Tatbestand des Abstellens eines Fahrzeuges im Bereich einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Kennzeichnung mit einem Parkschein ist unter § 6 Abs. 1 lit. b OöParkGebG zu subsumieren und kann nicht von vornherein mit einer Nichtentrichtung einer Gebühr iSd § 6 Abs. 1 lit. a OöParkGebG gleichgesetzt werden, sodaß auch von der normalen sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist auszugehen ist. Es entspricht nämlich durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, daß jemand zwar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/06 Senat-KO-92-151

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 30.10.1992, Zl 3-****-91, wurden über die Beschuldigte M L wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973 gemäß §366 Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt. Gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde als Beitrag zu den Kosten des Verfahrens der Betrag von S 500,-- vorgeschrieben.   Der Beschuldigten wird in der Tatumsch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/02 Senat-WB-92-093

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15. September 1992, Zl 3-****-92, wurde die Beschuldigte M S wegen Übertretung (Übertretungen) nach §370 iVm §367 Z43 der Gewerbeordnung 1973 gemäß §367 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von je nicht erfülltem Auflagenpunkt von S 500,--, insgesamt S 6.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Arreststrafe je nicht erfülltem Auflagenpunkt von 24 Stunden, insgesamt 12 Tage, verhängt. Gemäß §64 des Verwaltungsstrafgese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-BN-92-113

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. Oktober 1992 wurde über den Beschuldigten H B wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973 gemäß §366 Einführungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt. Gemäß §64 Abs2 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens der Betrag von S 500,-- festgelegt.   Aus der Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. Oktobe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/31 Senat-WB-92-086

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23. September 1992, Zl 3-    -92, wurde über den Beschuldigten S A wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, begangen dadurch, daß er im Standort P, Hstraße    , an 15 Personen Getränke gegen Entgelt verabreicht und somit eine Tätigkeit ausgeübt habe, die nur im Rahmen des konzessionierten Gastgewerbes zulässig sei, somit das konzessionierte Gastgewerbe betrieben habe, obwohl er nicht im Besitz einer Konzession für die Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 31.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/02/22 VwSen-220144/2Kon/Fb

Rechtssatz:
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des §44a Z. 1 VStG iVm § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO (konsensloser Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage), wenn - da es sich hier um ein fortgesetztes Delikt handelt und die Verjährung somit erst ab dem Abschluß dieser Tätigkeit zu berechnen ist - in diesem der Tatzeitraum, d.h. dessen Beginn und Ende, nicht eindeutig kalendermäßig umschrieben ist. Keine Spruchkorrektur durch UVS, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1992/11/09 VwSen-100519/8/Weg/Ri

Rechtssatz: Wird eine Anzeige beim Strafgericht nicht zurückgelegt, sondern von vornherein gar nicht erhoben, so kann auch die Rechtsfolge des Art. IV Abs. 2 des Verkehrsrecht-Anpassungsgesetzes 1971, nämlich die Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist für das Verwaltungsstrafverfahren, nicht eintreten. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.11.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/09/22 Senat-AM-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft           vom 6. September 1991, 3-    -91, wurde über den Beschuldigten K    H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.09.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/07/03 VwSen-220035/27/Gf/Hm

Rechtssatz: Keine Strafbarkeit, wenn Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird, weil das Entgelt bloß die Materialkosten deckt - Stattgabe. Gemäß § 366 Abs.1 Z.1 i.V.m. § 5 Z.1, § 6 Z.2 und Abs.1 lit.b Z.30 GewO begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung, der das Kosmetiker-(Schönheits-pfleger)-gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, und ist hiefür mit Geldstrafe bis 50.000 S zu bestrafen. Nach Z.1 i.V.m.  § 5 Z.1 und § 6 GewO dürfen Anmeldungsgewerb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.07.1992

RS UVS Kärnten 1991/12/06 KUVS-258/3/91

Rechtssatz: Die Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs 2 VStG ist vor dem Zeitpunkt zu berechnen an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt. Die Zeit von der Erstattung der Strafanzeige wegen eines Verkehrsunfalles bis zum Einlagen der Mitteilung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, daß die Anzeige vom öffentlichen Ankläger zurüc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.12.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/25 VwSen-100007/8/Weg/Kf

Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Unterlassung gemäß § 4 Abs.1 lit.c StVO - Präzisionspflicht.   Die Tathandlung "Unterlassen der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes" nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden durch eine Person, welche mit diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht, ist zu konkretisieren. Die Nennung der konkreten Tathandlung, wodurch die Übertretungshandlung gesetzt worden ist (Tun oder Unterlassen) muß nachvollziehbar sein. Schlagworte Unterlassen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.06.1991

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