Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0024 E 16. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Ist eines der beiden in § 21 Abs 1 1. Satz VStG genannten Kriterien nicht erfüllt, so kommt eine Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180343.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ein lediglich geringfügiges Verschulden an einer Übertretung des § 46 Abs 6 AAV kann nicht allein damit begründet werden, daß sich die erste Etage des Gerüstes in einer Höhe von nur 20 cm über der Grenzhöhe des § 46 Abs 6 AAV befunden habe. European Case Law... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu verantworten, daß am 7. August 1990 um 13.00 Uhr der in M gegenüber der Raika M neben dem Bushaltestellenhäuschen an einer Aluminiumsäule der C & D-Verkehrsbetriebe in einer Höhe von ca. 70 cm über dem Boden installierte Zuckerwarenautomat der Firma Z in S, direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt gewesen sei. Entgegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;VStG §19 Abs2;VStG §21 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/10/0415 E 25. Jänner 1993 92/10/0416 E 25. Jänner 1993 92/10/0421 E 25. Jänner 1993 92/10/0418 E 25. Jänner 1993 92/10/0420 E 25. Jänner 1993 92/10/0417 E 25. Jänner 1993
Rechtssatz: Setzt die Behörde die Strafe ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens an, so ist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ursächlich Beteiligter unterlassen, sofort die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 2.000,-- (48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde mach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Das Verschulden des - bislang unbescholtenen - Bf ist als derart gering anzusehen, daß die Beh nicht bloß die verhängte Strafe gegenüber dem Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hätte herabsetzen müssen, sondern daß sie in Anwendung des § 21 Abs 1 VStG eine Ermahnung hätte aussprechen müssen. Der Bf hat, nachdem er seiner primäre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 26 Abs. 1, 2. bis 4. § 7 Abs. 1 und 5. § 9 Arbeitszeitgesetz mit Geldstrafen bestraft, weil er es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X KG Zweigniederlassung T in T zu verantworten habe, "daß im Betrieb in Wien 10, S-Gasse, 1) am 23. Mai 1989 für die Arbeitnehmer B und V keine Aufzeichnungen über die ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6 Stammrechtssatz Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden des Besch nicht gesprochen werden (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz Land vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Inhaber des Handelsgewerbes im früheren Standort in T am 17. Oktober 1987 und am 5. Dezember 1987 in einem Inserat in den "OÖ. Nachrichten" sowie in der Ausgabe Nr. 18/1987 der Zeitschrift "Computerwelt" Personal-Computer, Festplatten und Monitore mit Nettopreisen (ohne Umsatzsteuer) angeboten, obwohl gemäß § 11c Abs. 2 des Preisgesetzes, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0059 E 12. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Schuld des Beschuldigten ist nur dann geringfügig, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Juni 1990 um 16.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Hainburg ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad gelenkt und somit in Betrieb genommen, ohne sich, obwohl dies zumutbar gewesen wäre, überzeugt zu haben, daß dieses Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspreche. Am Fahrzeug sei keine dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette angebracht gewesen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 31. Juli 1990 um 16.00 Uhr in Salzburg, Morzgerstraße 71, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws dadurch mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden, daß er beim Rückwärtsfahren ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug kontaktiert und beschädigt habe, und habe es unterlassen, ohne u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0200 E 11. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Kommt ein Lenker seiner Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO nicht nach, so kann von einem geringfügigen Verschulden nicht gesprochen werden. Es kommt daher eine bloße Ermahnung im Sinne des § 21 Abs 1 VStG mangels Vorliegen der gesetzlich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0148 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe veranlaßt, daß vom 12. bis 14. Oktober 1990 auf Waldboden der Parzelle nn1, KG W, im Bereich des sogenannten "XY" ein Zufahrtsweg in einer Länge von ca. 206 m und einer Breite von 3 - 4 m ohne naturschutzrechtliche Bewilligung neu errichtet worden sei. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 38 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 lit. k des Tir... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe veranlaßt, daß vom 12. bis 14. Oktober 1990 auf Waldboden der Parzelle nn1, KG W, im Bereich des sogenannten "Z" 1. ein Zufahrtsweg in einer Länge von ca. 206 m und einer Breite von 3 - 4 m ohne naturschutzrechtliche Bewilligung neu errichtet worden sei und 2. der unter Z. 1 beschriebene Zufahrtsweg und eine daran anschließende Materialplanie in einem Flächenausmaß v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0059 E 12. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Schuld des Beschuldigten ist nur dann geringfügig, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0059 E 12. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Schuld des Beschuldigten ist nur dann geringfügig, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 22. August 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 17 Abs. 1 KJBG schuldig erkannt, weil er es als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Ges.m.b.H. zu vertreten habe, daß ein namentlich genannter Jugendlicher am 13. Februar 1990 um 22.10 Uhr im Betrieb der Gesellschaft beschäftigt worden sei. Weiters wurde er mit diesem Bescheid einer Übertretung des § 3 Abs.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §17 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6 Stammrechtssatz Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. b in Verbindung mit § 4 Abs. 5 StVO für schuldig befunden. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung (vgl. etwa das Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 begangen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. Mai 1990 um 14.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort seine Ehefrau vorsätzlich veranlaßt, den Zulassungsschein eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges trotz Aufforderung eines Sicherheitswachebeamten und Vorliegen eines vollstreckbaren Bescheides des Verkehrsamtes, mit dem die Zulassung des Fahrzeuges der Ehefrau aufgehoben word... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0153 E 29. September 1989 VwSlg 13014 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRSp des VwGH ermächtigt § 21 VStG die Behörde trotz der Verwendung des Wortes "kann" nicht zur Ermessenübung, sondern der Besch hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, einen Anspruch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Bf unbescholten, wurde er ohne sein Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat er dem anderen Unfallbeteiligten seine Daten bekanntgegeben, wenn auch nicht auf die gesetzlich gebotene Weise mit Hilfe eines Lichtbildausweises, sondern mit dem Zulassungsschein des von ihm gelenkten Pkw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der E-GmbH. nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 176/1983 zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 3. April 1989 in W, X-Gasse, ein falsch bezeichnetes Lebensmittel in Verkehr gebracht habe, ind... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Eine Person die in Österreich ein Großhandelsunternehmen führt, ist verpflichtet, sich über die auf dem Gebiet ihrer Tätigkeit erlassenen Vorschriften zu informieren. Unkenntnis dieser Vorschriften vermag vor einer Bestrafung daher nicht zu schützen. Sie führt auch nicht dazu, daß das Verschulden des Täters geringfügig ist und daher § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges trotz vollstreckbaren Bescheides vom 18. April 1990, mit dem die Zulassung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges aufgehoben worden sei und der am 23. April 1990 zugestellt worden sei, bis zum 1. Mai 1990 unterlassen, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln... mehr lesen...