RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs4;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Das Abstellen des Fahrzeuges mit allen vier Rädern auf dem Gehsteig ist nicht als geringer Unrechtsgehalt zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020188.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten