Der Beschwerdeführer stand im Tatzeitraum als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) seit 1982 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Zustellbasis S beschäftigt. Er war als Gesamtzusteller tätig. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Auffassung der Behörde, der Beamte habe sich durch sein Fehlverhalten untragbar gemacht, nicht auf in einem mängelfreien Verfahren gewonnenen Feststellungen beruht, die überdies dem Konkretisierungsgebot entsprächen, dem eine Bescheidbegründung überhaupt und u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0186 E 29. September 1992 RS 4
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen akt... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen leitete mit Beschluss vom 25. November 2004 gegen die mitbeteiligte Partei ein Disziplinarverfahren ein, "weil der begründete Verdacht besteht, dass er vorsätzlich in der Zeit zwischen 24. Jänner 1995 und 29. Dezember 2003 fortgesetzt während der Dienstzeit, jedoch ohne dienstliche Veranlassung, auf ihm zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben zugängliche Daten des Abgabeninformationssystems zugegriffen, die insgesam... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (Senat 24) vom 27. April 2004 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der Ergebnisse der am 22. April 2004 durchgeführten mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe am 14. Februar 2003 einen dienstlichen Aufenthalt in P unnötig in die Länge gezogen, indem er nach Abschluss der Amtshandlung um ca. 15.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr im Raum P verblieben sei und nach Abschluss der Amtshandlung und ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde erhielt mit dem Ausspruch der Abweisung der Berufung des Beamten dessen in erster Instanz ergangene Verurteilung aufrecht, mit anderen Worten, sie bestrafte ihn wegen der Dienstpflichtverletzung. Daran besteht - im ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0035 E 17. November 2004 RS 1(hier nur die ersten drei Sätze) Stammrechtssatz Es ist ausgeschlossen, dass durch ein und dasselbe Verhalten mehrere Dienstpflichten verletzt werden. Bei einem Handlungsablauf kann nämlich immer nur eine Dienstpflichtverletzung zur Last gelegt werden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0035 E 17. November 2004 RS 11 Stammrechtssatz Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben, so ist so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §123;BDG 1979 §124 Abs2;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0035 E 17. November 2004 RS 7 Stammrechtssatz Die Umschreibung des vorgeworfenen Verhaltens im Disziplinarerkenntnis muss einem höheren Grad an Bestimmtheit genügen als die bloß im Verdachtsbereich erfolgende Da... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Gesamtschalterdienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. ad I.) Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 24. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom Dienst suspendiert und die Kürzung des Monatsbezuges - unter Ausschluss der Kinderzulage - auf zwei Drittel verfügt. ad römisch eins.) Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben: "Der Gendarmeriebeamte hat während der Zeit seiner Zuteilung zur Grenzkontrolle K vom 1. Juli 2003 bis zum 24. November 2003 auf seinem Personenkraftwagen der Marke Rena... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer als Exekutivbeamter für längere Zeit (zumindest während der Monate seiner Dienstzuteilung) Werbeaufschriften für ein Bordell auf seinem privaten Personenkraftwagen angebracht, welcher während der Zeit seiner Dienstzuteilung für jeden wahrnehm... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0042 E 21. September 2005 RS 3
(Hier: Das vorsätzliche Vergreifen an fremden Geldern erfolgte in
mehreren Fällen.) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der 1963 geborene Mitbeteiligte steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Tatzeitraum war das Postamt X, wo er als Amtsleiter tätig war. Der 1963 geborene Mitbeteiligte steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Tatzeitraum war das Postamt römisch zehn, wo er als Amtsleiter tätig war. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesminister... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für X in Innsbruck. Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für römisch zehn in Innsbruck. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarko... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob durch die Fehlhandlungen eines Beamten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstgeber nachhaltig zerstört wurde, ist von objektiven Kriterien, nämlich der Schwere der Abweichung vom Normverhalten, auszugehen (hier betreffend einen Beamten der Österreichi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §81 Abs1;BDG 1979 §91;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Ein Leistungsfeststellungsverfahren ist nach gänzlich anderen Gesichtspunkten zu führen und abzuschließen als ein Disziplinarverfahren. Für das Ergebnis der Leistungsfeststellung sind nur der Umfang und die Wertigkeit der Leistungen des Beamten maßgebend (§... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Beamte (Amtsleiter eines Postamtes) hat sich unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes an ihm anvertrauten Geldern vergriffen, indem er Beträge aus der Kassa entnommen und für private Zwecke verwende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kernbereich der dienstlichen Anforderungen an einen Beamten der Österreichischen Post AG ist der sorgsame, korrekte und verantwortungsvolle Umgang u.a. mit anvertrauten Geldmitteln. Unautorisierte Entnahmen von Geldmitteln aus der anvertrau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde bis zum 30. April 2002 am Gendarmerieposten B und seit 1. Mai 2002 an der Verkehrsabteilung - Außenstelle T - verwendet. Mit Eingabe vom 14. Mai 2001 meldete er dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich (im Folgenden kurz: LGK), dass er beabsichtige, bei der Firma "R" mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2001 eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung bis auf Weiteres auszu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde bis zu seiner - zunächst vorläufig mit Schreiben vom 7. Juni 2002 ausgesprochenen - Suspendierung als Betriebsprüfer beim Finanzamt X verwendet. Gleichzeitig wurde eine Strafanzeige erstattet. Mit dem rechtskräftigen Bescheid der zuständigen Disziplinarkommission vom 14. Juni 2002 wurde der Beschwerdeführer endgültig gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Vorsteherin der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes N. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 9. März 1997 meldete sie dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes X, dass sie bei der Firma P. als freiberufliche Mitarbeiterin eine Nebenbeschäftigung als Schmuckberaterin ausübe. Über dessen Aufforderung vom 13. März 1997 berichtete sie am 18. März 1997, dass sie die Tätigkeit als Schmuckberaterin hauptsächlich freitagabends un... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Zustelldienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "1) am 6. Februar 2004 beim Postamt M in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 14.00 Uhr eine Banknote im Wert von EUR 5, eine Zwei-Euro Münze sowie drei Rubbellose widerrechtlich an sich gebracht und 2) seit 2 Jahren in 700 Fällen bei der Annahme von Br... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 10. Oktober 2001, GZ 26 EVr 2036/00, wurde der Beschwerdeführer der Begehung des Vergehens der Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 153 Abs. 1 und 2, erster Fall und 313 StGB, des Vergehens des schweren Betruges unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 sowie 313 StGB und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB für schuldig erkannt und hiefür gemäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Wien (im Folgenden BPD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 21. Juni 1996 war er vom Dienst suspendiert. Er war vor seiner Suspendierung im Suchtgiftreferat des Sicherheitsbüros tätig. I. Verfahren zum erstangefochtenen Bescheid A.1. Rechtsgang: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Wien (im F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telecom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 2001/1996 - PTSG 1996). Mit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Österr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §34 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Der Beamte bringt vor, er habe ein Geständnis im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB abgelegt. Er übersieht, dass ihm einleitend die gegen ihn bestehenden Verdachtsmomente vorgehalten worden sind. Zudem war sich der Beamte darüber im Klaren (auch dies ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/12/0058 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0253 E 21. September 2005 RS 4 Stammrechtssatz Die tatsächli... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §134 Z2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;StGB §153 Abs1;StGB §153 Abs2 Fall1;StGB §223 Abs2;StGB §28;StGB §313; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 6;
(RIS: abwh) Hinweis a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der sich unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes (hier: vorsätzlich und in zahlreichen Fällen, wobei es auf die Höhe des Gesamtschadens nicht entscheidend ankommt) an fremden Geldern vergreift, ist grundsätzlich nicht ... mehr lesen...