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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Auch von einem Beamten in begreiflicher Erregung kann die Beobachtung eines respektvollen Umgangstones erwartet werden. Seine Vorgesetzte mit dem abschätzig zu verstehenden Wort "Tussi" zu belegen, widerspricht dem gebotenen respektvollen kollegialen Umgang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006090180.X03Im RIS seit
17.11.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009