Begründung: Mit selbstverfaßtem Schriftsatz, datiert mit 2.4.2001, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 29.3.2001, erhebt der Einschreiter Klage gem. Art137 B-VG und beantragt die Zahlung von gesetzlichen Verzugszinsen samt Zinseszinsen in der Höhe von S 21.789,96 für die verspätete Auszahlung der ihm zuerkannten Notstandshilfe für die Monate Juni und Juli 1999 sowie März, April, Mai, Juni, September, Oktober und Dezember 2000 und Jänner und Februar 2001. Für die Einbr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / Allg AlVG §51 BAO §212 BAO §239 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegen den im Ausland weilenden Einschreiter ist in Österreich ein Strafverfahren anhängig. Die "Aufrechterhaltung" dieses Verfahrens über einen Zeitraum von 16 Jahren hinweg stelle eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf "eine Beendigung des Strafverfahrens in angemessener Frist" gem. Art6 EMRK dar. Die StPO sei verfassungswidrig, da sie keine Bestimmung enthalte, die "der verfassungsgesetzlichen
Norm: der 'angemessenen Frist' ein... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegen den im Ausland weilenden Einschreiter ist in Österreich ein Strafverfahren anhängig. Der Einschreiter bringt dazu vor, daß das LG Innsbruck ihn zu "6 Jahren Gefaengnis und 74 Millionen Schilling Geldstrafe bzw. Zahlung von ... Steuerschulden" verurteilt habe. Die Nichtigkeitsbeschwerde vom 2.5.2000 "musste aufgrund der kurzen Frist unzureichend und unvollstaendig bleiben". 2. Der Einschreiter beantragt unter Berufung auf das Erkenntnis vom 16.3... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegen den im Ausland weilenden Einschreiter ist in Österreich ein Strafverfahren anhängig. Der Einschreiter bringt dazu vor, daß die Zuweisung seines Strafverfahrens an die Gerichtsabteilung 28 des LG Innsbruck gesetzwidrig erfolgt sei. Er beantragt die Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Antrages gem. Art140 B-VG zur "Feststellung der Verfassungswidrigkeit" des "Geschworenen- und Schoeffenlistengesetz" (gemeint wohl: Geschworenen- und Schöffengesetz 1990,... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. Jänner 2001 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 21. Dezember 2000, ... Dieser Antrag wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 21. Feber 2001, B152/01-2, mit der
Begründung: abgewiesen, die Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erschiene offenbar aussichtslos, zumal bei der ... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter hat neuerlich eine Eingabe eingebracht, mit der er Klage gemäß Art137 B-VG erhebt und die (angeblich unterbliebene) Auszahlung von Notstandshilfe in der Höhe von S 944,-- für September 2000, S 2.438,-- für Oktober 2000, S 944,-- für Dezember 2000 sowie S 2.281,-- für Jänner 2001 und S 2.202,-- für Februar 2001 begehrt, und unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Einschreiter führt dazu aus, daß die beklagte Partei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / Bescheid AlVG §25 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Unter Hinweis auf die GZ B2074/98 und B1424/00 wendet sich der Einschreiter mit einem als Rekurs bezeichneten und offenkundig selbstverfaßten Schriftsatz "gegen die Abweisung der Beschwerde und Verfahrenshilfe". Dieser - wenn auch unklar formulierte - Schriftsatz steht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des zu den eingangs genannten Zahlen ergangenen Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes, mit dem seine damalige Eingabe, "soweit sie die 'Nichtige... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 VfGG §34 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §63 Abs1 / Mutwille VfGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2016 VfGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer nicht von einem Anwalt unterschriebenen, am 5. Juni 2000 zur Post gegebenen Eingabe stellte der Einschreiter "den Antrag um Wiederaufnahme der Beschwerde vom 3.12.1998 nach Art144" B-VG und ersuchte um Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der Eingabe war eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof vom 3. Dezember 1997 beigelegt. Beigelegt war weiters ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. April 2000, 97/07/0218, mit welchem eine ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende (als Antrag auf Verfahrenshilfe zu wertende) Eingabe ist als Amtshaftungsklage bezeichnet; als "Gegner" werden die Republik Österreich, die Amtsstelle Bezirksgericht Voitsberg, ein Anwalt sowie die Bezirkslandeskammer für Land- und Forstwirtschaft bezeichnet. Der Eingabe liegt ein Vermögensbekenntnis sowie der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe bei; im Vermögensbekenntnis wird die Rechtssache folgendermaßen umschrieben: "boykottgeplante... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende (wie sich aus den abschließenden Bemerkungen zur Einkommens- und Vermögenslage des Antragstellers ergibt: als mit ausführlicher
Begründung: versehener Antrag auf Verfahrenshilfe zu wertende), Eingabe ist als "Amtshaftungsklage" bezeichnet; ihr liegt ein Vermögensbekenntnis sowie der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe bei; im Vermögensbekenntnis wird der Gegenstand der Rechtssache, welche der Antragsteller vor dem Verfassungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: 1. Beim Verfassungsgerichtshof langte am 3.11.2000 ein vom Einschreiter unvollständig ausgefülltes Formblatt zur Erlangung der Verfahrenshilfe ein. 2. Mit Schriftsatz vom 6.11.2000, dem Einschreiter zugestellt am 9.11.2000, stellte der Verfassungsgerichtshof - unter Androhung von Säumnisfolgen - dieses Formblatt mit der Aufforderung an den Einschreiter zurück, daß dieser die Rechtssache, zu deren Verfolgung er die Verfahrenshilfe beantragt, konkretisier... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. September 2000 die Behandlung der zu B1192/00 protokollierten Beschwerde abgelehnt und diese antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. In sinngemäßer Anwendung des §423 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG 1953 wird dieser Beschluss dahingehend ergänzt, dass der vom Einschreiter gleichfalls eingebrachte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen wird. Begründend wird dazu ausgeführt, das... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §423 Abs1 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geän... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer als "Anfechtung einer Wahl nach §67 VfGG" bezeichneten Eingabe vom 17.4.2000 focht der zustellungsbevollmächtigte Vertreter der wahlwerbenden Gruppe "Jürgen Seiner und die Buntkarierten", Jürgen Seiner, namens dieser Wählergruppe die "Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterdirektwahlen der Stadtgemeinde Dornbirn" vom 2.4.2000 aus im Einzelnen näher dargelegten Gründen an. Schließlich heißt es in der Eingabe wörtlich: "Wir fordern sie daher auf - nach... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Eingabe vom 20.4.2000 focht W S erkennbar im Namen der "Liste Vorkloster" die Wahl in die Gemeindevertretung der Stadt Bregenz vom 2.4.2000 aus näher dargelegten Gründen an. 2.1. Nach §15 Abs2 iVm §67 Abs1 VerfGG 1953 hat die Wahlanfechtungsschrift ua. ein bestimmtes Begehren, und zwar "den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten". Fehlt ein solches Begehren, leidet die Wahla... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2 VfGG §17 Abs2 VfGG §67 Abs1 ZPO §63 Abs1 VfGG § 15 heute VfGG § 15 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 15 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zu... mehr lesen...
Begründung: I. Unter Berufung auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG begehrt der Antragsteller mit zwei selbst verfaßten Eingaben, den ersten Satz des die Erledigung von Leistungsanträgen regelnden §47 Abs1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) wegen Verstoßes gegen Art83 Abs2 iVm Art18 Abs1 B-VG als verfassungswidrig aufzuheben. Weiters begehrt er, ihm für die Einbringung seiner Anträge die Verfahrenshilfe zu bewilligen. römisch eins. Unter Berufung auf Art140 A... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer - nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen - Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Diese zweite Voraussetzung trifft zu, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag AlVG §56 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.1... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag AlVG §47 Abs1 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 8. August 2000 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den in der mündlichen Verhandlung vom 3. August 2000 verkündeten Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates, Zl. .... Dieser Antrag wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 30. August 2000, B1352/00-2, mit der
Begründung: abgewiesen, die Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof er... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Eingabe ist als "Beschwerde wegen Verletzung von Gesetz sowie zahlreiche rechtswidrig erfolgte Handlungen der Behörde" bezeichnet und nennt als belangte Behörde insbesondere das "Landesgendarmeriekommando Wien 130". Unter einem beantragt der Einschreiter die Gewährung von Verfahrenshilfe. Die Eingabe bleibt jedoch nach Sinn und Richtung der Ausführungen weitgehend unklar. Es ist nicht erkennbar, dass eine vor dem Verfassungsgerichtsho... mehr lesen...