Norm: ZPO §514 BZPO §528 C2
Rechtssatz: Hat der Vorsteher des Erstgerichts eine Beschwerde gemäß § 68 EO als unbegründet zurückgewiesen, das Rekursgericht dieselbe mangels Rechtsschutzinteresse zurückgewiesen (richtig 3 Ob 205/59: abgewiesen), liegen Konformatsbeschlüsse vor. Entscheidungstexte 6 Ob 432/59 Entscheidungstext OGH 07.01.1960 6 Ob 432/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht den Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes aus denselben Gründen bestätigt und zusätzlich die Nichtigkeit des Verfahrens ausspricht, liegen konforme Beschlüsse vor, sodaß der Revisionsrekurs gemäß § 528 ZPO unzulässig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 231/59 Entscheidungstext OGH 26.08.1959 1 Ob 231/59 Veröff: EvBl 1959/341 S 58... mehr lesen...
Norm: EO §44 DZPO §528 F4
Rechtssatz: Wenn Gegenstand der Beschwerde bloß die auferlegte Kaution von S 1.000,-- ist, ist der Revisionsrekurs unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 805/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 1 Ob 805/54 7 Ob 178/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 7 Ob 178/57 ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5ZPO §528
Rechtssatz: Gegen den vom Rekursgericht gefaßten Einstellungsbeschluß ist der Revisionsrekurs ohne Rücksicht auf die Höhe der in erster Instanz verhängten Geldstrafe zulässig (vgl SZ 26/76). Entscheidungstexte 6 Ob 117/59 Entscheidungstext OGH 22.04.1959 6 Ob 117/59 6 Ob 205/61 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §259 Abs4ZPO §528
Rechtssatz: Der Ausspruch über den Kostenvorschuß nach § 259 Abs 4 EO ist eine Entscheidung im Kostenpunkt. Entscheidungstexte 3 Ob 512/58 Entscheidungstext OGH 07.01.1959 3 Ob 512/58 Veröff: JBl 1959,317 3 Ob 57/84 Entscheidungstext OGH 30.05.1984 3 Ob 57/84 Beisatz: Das Rekursgericht hat da... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220ZPO §333ZPO §519 E5ZPO §528 F3
Rechtssatz: Gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch das Berufungsgericht oder Rekursgericht ist der Rekurs zulässig; die Wertgrenze des § 528 ZPO ist hier bedeutungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 276/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 6 Ob 276/58 Veröff: EvBl 1959/60 S 104 = JBl 1959,239 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §390ZPO §411 EZPO §425ZPO §528 C2
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Urteil oder ein Beschluss vorliegt, ist nicht die tatsächlich gewählte, sondern die vom Gesetz vorgesehene Form der Entscheidung maßgebend. Hat also das Erstgericht das Klagebegehren auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft mit Urteil deshalb abgewiesen, weil bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtskräftig festgestellt wurde, demnach rechtskräf... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D3f
Rechtssatz: Zweitinstanzliche Entscheidung über die Kosten eines Kurators sind unanfechtbar; dies gilt auch dann, wenn das Rekursgericht den Kurator auf den Rechtsweg verwiesen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 97/58 Entscheidungstext OGH 30.04.1958 1 Ob 97/58 Veröff: JBl 1958,631 3 Ob 16/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AO §33 Abs3ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Unter den Ausschluß des Revisionsrekurses gegen Entscheidung über Ansprüche des Ausgleichsverwalters fallen sowohl jene auf Auslagenersatz wie auf Belohnung für die Mühewaltung. Entscheidungstexte 1 Ob 484/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 1 Ob 484/57 Veröff: JBl 1958 H10-11,283 European ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D5
Rechtssatz: § 528 ZPO findet auf die Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten als Hauptforderung keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 600/57 Entscheidungstext OGH 20.11.1957 1 Ob 600/57 1 Ob 588/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 588/83 Auch; Beisatz: Kosten einer Beweissicherung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: EO §129 Abs2ZPO §528
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Rekurses gemäß § 528 ZPO gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Rekurs des Betreibenden gegen den Beschluß des Erstgerichtes, der ihm dem Erlag eines Kostenvorschusses unter Androhung der allfälligen Einstellung der Zwangsverwaltung aufträgt, zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 514/57 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 g war dem betreibenden Gläubiger Dr. S. bereits früher mit den Beschlüssen vom 17. März 1954, E 160/54 (204/54), vom 25. Mai 1954 (490/54) und vom 22. Jänner 1955, E 38/55 des Bezirksgerichtes Freistadt wider den Verpflichteten Josef St. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob den dem Verpflichteten zugeschriebenen ... mehr lesen...
Der Antragsteller wurde im Jahre 1910 zum Notar ernannt; er hatte seinen Amtssitz zuletzt in F. Infolge Erreichung der erst mit V. vom 17. März 1934, BGBl. I Nr. 169, eingeführten Altersgrenze wurde er mit Ende 1953 enthoben. Gestützt auf die Behauptung, dies sei unzulässig, begehrte er zunächst beim Bundesministerium für Justiz eine Entschädigung, erhielt aber eine ablehnende Antwort. Er rief daraufhin den Verwaltungsgerichtshof an, doch wies dieser die Beschwerde mit der Begründung: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 F4
Rechtssatz: In einem zur Hereinbringung von einhundertsiebzehn Schilling geführten Exekutionsverfahren kann der Beschwerdegegenstand auch bezüglich jeder Zwischenentscheidung eintausend Schilling nicht übersteigen; ein Revisionsrekurs ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 451/57 Entscheidungstext OGH 11.09.1957 2 Ob 451/57 Veröff: JBl 1957/23 S 623 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 DZPO §528
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem die vom Erstgericht gemäß § 44 Abs 2 EO mit S 2.400,-- bestimmte Sicherheitsleistung über Rekurs des Verpflichteten, die nur S 600,-- für angemessen erachtete, auf S 1.500,-- herabgesetzt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 336/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 E5ZPO §528 E
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht einen Sachverständigen vernimmt und dessen Gebühren bestimmt, ist dies eine unanfechtbare Entscheidung der zweiten Instanz über den Kostenpunkt. Entscheidungstexte 2 Ob 168/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 2 Ob 168/57 2 Ob 348/61 Entscheidungstext OGH 15.09.1961 2... mehr lesen...
Norm: EO §394ZPO §54 Abs1ZPO §528 B4a
Rechtssatz: Daß der Vermögensnachteil, für den die gefährdete Partei ihrem Gegner nach § 394 EO Ersatz zu leisten hat, ganz oder zum Teil in Vertretungskosten besteht, macht den Anspruch insoweit nicht zu einem Kostenanspruch im Sinne der §§ 40 ff ZPO; insbesondere ist auch § 54 Abs 1 ZPO hier nicht anwendbar. Der Kostenersatz bildet hier nur die Berechnungsgrundlage und eine Hilfe für die richterliche Fest... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 A1ZPO §528
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten ist im Revisionsstadium zufolge § 528 ZPO ausgeschlossen, da das Rechtsmittel nur den Kostenpunkt beträfe. Entscheidungstexte 1 Ob 110/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 1 Ob 110/57 1 Ob 205/06p Entscheidungstext OGH 27.02.2007 1 Ob 205/06p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 B1ZPO §528 C1
Rechtssatz: Nichtanwendbarkeit des Judikates 56 (siehe RS0042371; - volle Anfechtbarkeit bei nur teilweiser Bestätigung - ) im Rekursverfahren dann, wenn ein Beschluss zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt. Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen bezüglich eines Teiles. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzel... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Keine Konformatsbeschlüsse, wenn die erste Instanz meritorisch durch Abweisung, die zweite Instanz aber formell durch Zurückweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges entschieden hat. Entscheidungstexte 3 Ob 37/57 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 3 Ob 37/57 7 Ob 198/57 Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2
Rechtssatz: Hat das Erstgericht einen Antrag wegen Verneinung der Antragslegitimation abgewiesen, das Rekursgericht aus denselben Gründen die Rekurslegitimation verneint und den Rekurs zurückgewiesen, so liegt in Wahrheit ein bestätigender Beschluß vor. Entscheidungstexte 2 Ob 624/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 2 Ob 624/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D4a
Rechtssatz: Auch die Entscheidung des Rekursgerichtes darüber, ob die verpflichtete Partei die voraussichtlichen Kosten des Exekutionsvollzuges vorschußweise bei Gericht zu erlegen hat, ist eine Entscheidung über Kosten. Entscheidungstexte 3 Ob 422/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 3 Ob 422/56 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D1
Rechtssatz: Unter dem Ausdruck "Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt" sind auch jene Entscheidungen des Rekursgerichtes zu verstehen, welche die Sache zur Entscheidung über die Kosten an das Erstgericht zurückverweisen (rein formale Entscheidungen). Entscheidungstexte 2 Ob 513/56 Entscheidungstext OGH 04.09.1956 2 Ob 513/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1ZPO §384 ffZPO §528
Rechtssatz: Auch im Beweissicherungsverfahren ist der Revisionsrekurs gegen zwei gleichlautende Beschlüsse unstatthaft. Die Behandlung dieses Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG ist nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 403/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 1 Ob 403/56 Veröff: EvBl 1957/46 S 74 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §403ZPO §528
Rechtssatz: Hat die erste Instanz den Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles mit Beschluß abgewiesen und die zweite Instanz diese Entscheidung mittels Urteil anstatt mittels Beschlusses bestätigt, so ist dagegen trotz der verfehlten Entscheidungsform ein weiteres Rechtsmittel unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 267/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1ZPO §528 D3aZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Beschluß über die Aufrechterhaltung oder Beendigung der Haftung der erlegten aktorischen Kaution (Erfolglassungsbeschluß, bzw Aufhebung desselben) ist eine Kostenentscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 212/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 212/56 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2ZPO §543
Rechtssatz: Wenn die beiden Unterinstanzen die Wiederaufnahmsklage mit Urteil abgewiesen haben, anstatt sie wegen Verspätung zurückzuweisen, ist das als Revision bezeichnete Rechtsmittel wie ein im Sinne des § 528 ZPO unzulässiger Revisionsrekurs zu behandeln. Entscheidungstexte 2 Ob 186/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 2 Ob 186/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D3f
Rechtssatz: Wenn ein an den OGH gerichtetes Rechtsmittel von der zweiten Instanz deshalb zurückgewiesen wird, weil die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO über den Kostenpunkt ergangen ist, muß sich der OGH im Fall eines gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurses mit dieser Rechtsansicht auseinandersetzen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rekurses ist gleichzeitig n... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §528 C2
Rechtssatz: Hat das Erstgericht einen Zwischenantrag auf Feststellung wegen Unzulässigkeit irrigerweise durch Urteil abgewiesen, das Rekursgericht über Rekurs die erstgerichtliche Entscheidung mit der Maßgabe bestätigt, daß sie als Beschluß zu lauten habe: "Der Zwischenantrag wird zurückgewiesen", so liegen konforme Beschlüsse vor, gegen die ein Revisionsrekurs unzulässig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §365ZPO §528 E
Rechtssatz: Unanfechtbar ist auch der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem ein Rekurs gegen den Beschluß auf Erlag Sachverständigenvorschusses zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 734/55 Entscheidungstext OGH 15.02.1956 2 Ob 734/55 7 Ob 275/64 Entscheidungstext OGH 04.11.1964 7 Ob 275/64 ... mehr lesen...