Norm: ZPO §57 ffZPO §528 D3a
Rechtssatz: Wird lediglich die Höhe der voraussichtlich auflaufenden Prozeßkosten bekämpft, ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 ZPO unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 428/53 Entscheidungstext OGH 15.07.1953 3 Ob 428/53 3 Ob 386/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 386/54 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Auch eine Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der die Entscheidung des Erstgerichtes über die Kosten des Masseverwalters aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen wird, ist jedenfalls als Kostenentscheidung im Sinne des § 528 ZPO anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 537/53 Entscheidungstext OGH 24.06.1953 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B1ZPO §528
Rechtssatz: Die Rechtsmittelzulässigkeitsbeschränkungen wirken unabhängig von den ins Treffen geführten oder sogar wirklich vorliegenden Rechtsmittelgründen (hier: Eine Rekursentscheidung der zweiten Instanz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, sodaß der Rekurs der Gegenpartei nicht berücksichtigt wurde). Entscheidungstexte 2 Ob 286/53 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2
Rechtssatz: Gleichlautende Entscheidungen der Untergerichte über die Einrede der Rechtskraft sind auch dann unanfechtbar, wenn der erstgerichtliche Beschluß in das zur Hauptsache ergangene Urteil aufgenommen wurde und das Urteil in der Hauptsache mit Revision angefochten wird. Entscheidungstexte 4 Ob 44/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1953 4 Ob 44/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 EZPO §503 Z1 B1ZPO §526 B1ZPO §528 D6
Rechtssatz: Aus Anlaß eines Kostenrekurses kann nicht über eine angeblich vorliegende Nichtigkeit abgesprochen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 299/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 1 Ob 299/53 1 Ob 365/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 1 Ob 365/53 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D4c
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen Entscheidung der zweiten Instanz hinsichtlich Privatbeteiligtenkosten. Entscheidungstexte 3 Ob 56/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 3 Ob 56/53 3 Ob 149/53 Entscheidungstext OGH 21.03.1953 3 Ob 149/53 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §528 D3c
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluß der zweiten Instanz, womit der Ergänzungsantrag hinsichtlich Kosten zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 750/52 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 750/52 5 Ob 307/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1970 5 Ob 307/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Es liegt eine abändernde Entscheidung vor, wenn das Erstgericht den Wiedereinsetzungsantrag mangels der Voraussetzungen des § 146 ZPO abwies und das Rekursgericht den Beschluss "mit der Maßgabe bestätigte, dass der Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zurückgewiesen wird." Entscheidungstexte 4 Ob 160/52 Entscheidungstext OGH 11.11.1952 4 Ob 160/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D5
Rechtssatz: Keine Kostenentscheidungen bei Regreßansprüchen ehemaliger Schiedsparteien wegen Sachverständigengebühren. Entscheidungstexte 1 Ob 803/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 1 Ob 803/52 Veröff: SZ 25/252 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044322 Dokument... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 E
Rechtssatz: Nach § 528 Abs 1 Z 4 ZPO sind auch reine Formalentscheidungen zweiter Instanz in Sachverständigengebührenangelegenheiten unbekämpfbar. Da die Fälle 2. (Kostenpunkt) und 3. (Sachverständigengebühren) des § 528 Abs 1 ZPO verfahrensrechtlich gleichstehen, muß das Judikat Nr 13 neu auch auf den § 528 Abs 1 dritter Fall ZPO bezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 695... mehr lesen...
Mit der einstweiligen Anordnung vom 8. 11. 1951, hat das Bezirksgericht Mödling der betreibenden Partei gemäß § 13 Abs 4 der 6. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Teilung der Ehewohnung im Hause Mödling, S-Gasse, ein Kabinett samt Mobiliar als Wohnung zugewiesen. Auf den Rekurs der verpflichteten Partei hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht die einstweilige Anordnung mit der Maßgabe bestätigt, daß... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte die Exekution. Infolge Rekurses der Verpflichteten änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß die Exekution nur zur Hereinbringung eines Betrages von 3209.28 S bewilligt und das Mehrbegehren von 5795.65 S abgewiesen wurde. Im Exekutionstitel sei von den Parteien vereinbart worden, daß der Umfang der exekutiven Forderung vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung zu ermitteln sei. Damit sei eine bestimmte Art der Bere... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1
Rechtssatz: "Die Grundsätze des Judikates 56 neu sind auch im Rekursverfahren anzuwenden (früher gegenteilig JBl 1947,156, 1 Ob 501/52, 3 Ob 801/52, 3 Ob 732/53, 3 Ob 733/53)". Vgl JBl 57,567. Entscheidungstexte 1 Ob 687/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 1 Ob 687/52 Veröff: SZ 25/224 3 Ob 76/54 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §65 D6. DVEheG §136. DVEheG §146. DVEheG §19ZPO §458ZPO §528 A
Rechtssatz: Besondere Beschränkungen des Rechtszuges in einem der Schaffung eines Exekutionstitels dienenden Verfahren gelten nicht für das auf Grund dieses Exekutionstitels eingeleitete Exekutionsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 531/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 3 Ob 531/52 Spruchrepertorium Nr. 36... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C6KO §71b Abs3KO §171KO §176 CIO §252
Rechtssatz: Revisionsrekurse gegen konforme Beschlüsse sind auch im Konkursverfahren unzulässig (vergleiche 2 Ob 483/52). Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. September 2020 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §176 Abs2ZPO §528 Z1 F4
Rechtssatz: Auch im Konkursverfahren ist ein Revisionsrekurs bezüglich eines Beschwerdegegenstandes, der (fünfhundert) Schilling nicht übersteigt, unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 483/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 483/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS00... mehr lesen...
Norm: KO §176 Abs2ZPO §528 Z1 F4
Rechtssatz: Auch im Konkursverfahren ist ein Revisionsrekurs bezüglich eines Beschwerdegegenstandes, der (fünfhundert) Schilling nicht übersteigt, unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 483/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 483/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS00... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 A
Rechtssatz: § 528 ZPO ist auch im Scheidungsverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 18/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 1 Ob 18/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044062 Dokumentnummer JJR_19520423_OGH0002_0010OB00018_5200000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §528 F1
Rechtssatz: Für die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist der Betrag maßgebend, über den das Rekursgericht entschieden hat. Entscheidungstexte 1 Ob 206/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 1 Ob 206/52 1 Ob 682/90 Entscheidungstext OGH 28.11.1990 1 Ob 682/90 Vgl; Beisatz: Im Zwischenstreit... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte der Klägerin neben sonstigen Schadenersatzforderungen auch den Ersatz der vorprozessualen Anwaltskosten zugesprochen, das Berufungsgericht hat diesen Teil der erstgerichtlichen Entscheidung bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat die hingegen von der beklagten Partei ergriffene Revision zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Soweit die Revision das Urteil des Berufungsgerichtes hinsichtlich des Betrages von 1565.75 S... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D3e
Rechtssatz: Auch gegen eine Entscheidung über vorprozessuale Kosten kann der OGH nicht angerufen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 580/51 Entscheidungstext OGH 20.12.1951 2 Ob 580/51 Veröff: SZ 24/342 3 Ob 287/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 287/53 Beisatz: Mahnspesen (T1) Veröff: SZ 26/108 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß den Julius B. als verantwortlichen Leiter eines Vereines wegen Winkelschreiberei (JMV. vom 8. Juni 1857, RGBl. 1857, Nr. 114) schuldig befunden und über ihn eine Geldstrafe von 2000 S, im Uneinbringlichkeitsfalle 14 Tage Arrest, verhängt. Dem von Julius L. gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhobenen Rekurs hat das Rekursgericht im Ausspruch über die Schuld keine, im Ausspruch über die Strafe insoweit Folge gegeben, als es die Strafe von 200... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 CGBG §126ZPO §528 C4
Rechtssatz: Die teilweise Nichterledigung eines Rekursantrages ist nicht einer Abweisung gleichzusetzen, es sei denn, daß dies zwangsläufig aus dem Inhalt der Entscheidung folgt. Entscheidungstexte 1 Ob 738/51 Entscheidungstext OGH 24.10.1951 1 Ob 738/51 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs2ZPO §514 Abs3 EZPO §528 D3f
Rechtssatz: Der Richterrekurs nach § 514 Abs 3 ZPO ist auch dann zulässig, wenn das Zweitgericht die Kosten auferlegt hat. (Entgegen SZ 14/23!). Entscheidungstexte 1 Ob 635/51 Entscheidungstext OGH 19.09.1951 1 Ob 635/51 Veröff: SZ 24/228 4 Ob 165/55 Entscheidungstext OGH 13.12.... mehr lesen...
Der Kläger kundigte Josef P. dessen Wohnung, dem Johann S. dessen Magazin und dem Gerhard E. dessen provisorischen Wagenabstellraum, alle Bestandgegenstände im Hause Wien, XIX., K.gasse 19, mit einheitlichem Schriftsatz auf. Gegen die Kündigung erhoben Josef P. und Gerhard E. Einwendungen, nicht jedoch der Beklagte Johann S., so daß die Kündigung diesem gegenüber rechtswirksam wurde. Das Erstgericht führte mit den restlichen Parteien die Streitverhandlung durch und fällte gegen alle... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 CZPO §519 Z3 DZPO §527 Abs2ZPO §528
Rechtssatz: Hat das Erstgericht eine Klage zurückgewiesen, das Rekursgericht aber über Rekurs des Klägers diese Entscheidung aufgehoben und dem Erstgericht die Abgabe des Verfahrens an den Außerstreitrichter aufgetragen, so steht dem Kläger - selbst im Falle eines zu Unrecht ausgesprochenen Rechtskraftvorbehaltes - dagegen ein weiteres Rechtsmittel nicht zu. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z1 BZPO §528
Rechtssatz: Gegen die Zurückweisung der gegen die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruches gerichteten Berufung als verspätet ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 633/49 Entscheidungstext OGH 08.02.1950 1 Ob 633/49 Gegenteilig; Veröff: JBl 1950,271 = SZ 23/24 2 Ob 494/51 Entscheidungs... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der auf den Betrag von 373 S lautenden Klage hinsichtlich des Betrages von 186.50 S stattgegeben, im übrigen aber das Klagebegehren abgewiesen. Der Kläger hat den abweisenden Teil des Urteiles in Rechtskraft erwachsen lassen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der beklagten Partei in der mündlichen Berufungsverhandlung durch Beschluß als unzulässig zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision Folge, hob den Beschluß des Berufungsgerichtes auf und... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GOG §85ZPO §528 F3
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses im Verfahren über die Verhängung einer Ordnungsstrafe nach § 85 GOG ist nach § 16 AußStrG und nicht nach § 528 ZPO zu beurteilen (
Spruch: 245 alt). Entscheidungstexte 1 Ob 182/51 Entscheidungstext OGH 14.03.1951 1 Ob 182/51 7 Ob 86/65 Entsc... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof wies den gegen den den Meistbotsverteilungsbeschluß bestätigenden Beschluß der zweiten Instanz gerichteten Revisionsrekurs zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die betreibende Partei hat den erstgerichtlichen Beschluß nur in Punkt I B 2 mit dem Antrag angefochten, ihn dahin abzuändern, daß die unter B 2 vorgenommene Zuweisung zu entfallen habe und ihr der dort zur Deckung der Kosten und Gebühren des Zwangsversteigerungsve... mehr lesen...