Norm: ArbGerG §28ZPO §333ZPO §528 D3fZPO §528 F3
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes über die Verhängung einer Ordnungsstrafe über einen ausgebliebenen Zeugen anfechtbar, nicht dagegen die Entscheidung über die Kostenersatzpflicht dieses Zeugen. Entscheidungstexte 4 Ob 108/69 Entscheidungstext OGH 20.01.1970 4 Ob 108/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §528 C4
Rechtssatz: Erkennt der Erstrichter nach dem "neu formulierten" Klagebegehren, weil es keine Klagsänderung darstelle, während dies die 2.Instanz deshalb tut, weil eine zulässige Klagsänderung vorliege, hat der OGH die Frage des Vorliegens einer zulässigen Klagsänderung zu prüfen. Entscheidungstexte 7 Ob 209/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1970 7 Ob 209/... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 GZPO §528 Abs2 Z6
Rechtssatz: § 528 Abs 1 fünfter Fall ZPO schließt für alle über Beschlüsse im Besitzstörungsverfahren erster Instanz ergehenden Entscheidungen des Rekursgerichtes, mögen diese meritorischer oder formeller Art sein, die Anfechtbarkeit aus. Entscheidungstexte 7 Ob 183/69 Entscheidungstext OGH 29.10.1969 7 Ob 183/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §425 Abs2ZPO §528 C3
Rechtssatz: Weist die erste Instanz die Klage mangels Vorliegens der örtlichen Zuständigkeit zurück, die zweite Instanz aus Anlaß des Rekurses unter Ausspruch der Nichtigkeit des Verfahrens wegen der Bindungswirkung einer früheren Klagszurückweisung aus demselben Grunde gemäß § 425 Abs 2 ZPO, liegen gleichlautende Entscheidungen vor; ein Revisionsrekurs ist unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gestützt auf die Bestimmungen der §§ 28 ff. des Tiroler Schulerhaltungsgesetzes vom 25. November 1959, LGBl. Nr. 4/1959, hat die Tiroler Landesregierung mit Bescheid vom 30. November 1966 zwei den beiden Klägern gehörige Grundparzellen zu Gunsten der beklagten Partei, der Gemeinde R. enteignet. Dabei wurden die von dieser als Schulerhalterin zu leistenden Entschädigungsbeträge mit 698.600 S für den Erstkläger und mit 663.250 S für den Zweitkläger festgesetzt und ausgesprochen, daß die... mehr lesen...
Die Mutter der am 1. Juli 1963 außer der Ehe geborenen Regina L. stellte den Antrag, sie anstelle der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg zum Vormund ihres Kindes zu bestellen, Das Erstgericht wies den Antrag ab, da ein Vormundschaftswechsel dem Wohl des Kindes nicht besser entspreche (§ 19 JWG.). Das Rekursgericht wies den Rekurs der Antragstellerin gegen diesen Beschluß zurück, da ihr mangels Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen kein Rekursrecht zukomme. Der Oberst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wird der erstinstanzliche Beschluß mit der Maßgabe bestätigt, daß wegen zwischenzeitigen Todes einer Partei deren Bezeichnung nunmehr "Verlassenschaft nach ........" lautet, liegt keine abändernde Entscheidung vor. Entscheidungstexte 6 Ob 43/69 Entscheidungstext OGH 26.02.1969 6 Ob 43/69 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten den Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall, den nach seinen Behauptungen der Beklagte verschuldete. Der Beklagte bestritt nach Grund und Höhe. Mit dem Hinweis darauf, daß der Kläger Ausländer sei und im Inland hinreichendes Vermögen nicht besitze, stellte er den Antrag, dem Kläger eine Sicherheitsleistung von 12.000 S für die Prozeßkosten aufzuerlegen. Bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erklärten die Vertreter beider Par... mehr lesen...
Norm: KO §49ZPO §528 D4b
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob Kosten des gemäß § 119 Abs 4 KO in ein Verwertungsverfahren eingetretenen Masseverwalters nach § 49 KO vor den Absonderungsgläubigern aus der Sondermasse zu berichtigen sind, handelt es sich um eine Kostenentscheidung, die gemäß § 528 Abs 1 ZPO nicht angefochten werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 55/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DZPO §528 C1
Rechtssatz: Bewilligt das Titelgericht die Exekution durch Pfändung von Dienstbezügen und das Exekutionsgericht die Überweisung der gepfändeten Bezüge, schiebt das Exekutionsgericht sowohl die Pfändung als auch die Überweisung auf und bestätigt das Rekursgericht lediglich die Aufschiebung der Überweisung, dann ist gegen die Bestätigung ein Revisionsrekurs nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der klagende Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb brachte vor, daß zu seinen Mitgliedern u. a. das Landesgremium Wien für den Handel mit Spielwaren sowie Einzelmitglieder dieser Branche gehören. Die beklagte Partei betriebe im Standort W., L.straße 6 und Lu. 1 - 2. u. a. Spielwarenkleinhandel und den Betrieb einer Slot-Car-Racing-Bahn, eine Spielanlage mit elektrisch betriebenen Kleinwagen. Am 21. März 1967 um 21 Uhr hätten Dietrich St. und Herbert T. den Betrieb der beklagten Pa... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2
Rechtssatz: Kommt die zweite Instanz aus denselben rechtlichen Erwägungen zwar nicht zu einer Zurückweisung des Antrages, sondern zu einer Abweisung, so liegen doch inhaltlich konforme Entscheidungen vor. Entscheidungstexte 6 Ob 194/67 Entscheidungstext OGH 04.10.1967 6 Ob 194/67 3 Ob 74/70 Entscheidungstext OGH 12.08.1... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 F1ZPO §528 F4
Rechtssatz: Die Forderungen, zu deren Hereinbringung der betreibende Gläubiger die Exekution beantragte, sind dann zusammenzurechnen, wenn sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die betriebenen Kostenforderungen, auf verschiedenen Beschlüssen, die vom Gericht in verschiedenen Verfahren erlassen wurden, beruhen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B5ZPO §528 E
Rechtssatz: Auch gegen jene Beschlüsse des Rekursgerichtes ist ein Rechtszug an den OGH ausgeschlossen, in denen einem Beschwerdeführer die Legitimation aberkannt wird, eine Kostenentscheidung anzufechten. Entscheidungstexte 7 Ob 27/67 Entscheidungstext OGH 01.03.1967 7 Ob 27/67 7 Ob 114/69 En... mehr lesen...
Der vom Landesgericht Feldkirch gemäß § 79 (1) KO. zum Konkurskommissär in diesem Konkursverfahren bestellte OLGR. Dr. X. Y., Vorsteher des Bezirksgerichtes N., beantragte unter Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 12. Juli 1962, 5 Ob 165/62 = EvBl. 1962 Nr. 402 = JBl. 1962 S. 640, seine Enthebung als Konkurskommissär mit der Begründung: , seine Bestellung sei offenbar gesetzwidrig, weil § 77 (1) RDG. dem hier in Betracht kommenden zweiten Satz des § 79 (1) KO. in... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Der Rekurs gegen einen die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung ablehnenden Zurückweisungsbeschluß - hier wegen vermeintlicher Rechtsmittelverspätung - ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 373/66 Entscheidungstext OGH 10.01.1967 8 Ob 373/66 Veröff: SZ 40/1 5 Ob 4/67 E... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Ybbs hat als Anhaltegericht am 22. Dezember 1965 die Anhaltung des Alfred L. in der Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Wien in Y. für zulässig erklärt, weil Alfred L. ein haltloser Psychopath mit Neigung zur Trunksucht sei. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat als Entmündigungsgericht am 13. Jänner 1966 gemäß § 12 (2) EntmO. die Verhandlung und Entscheidung dem Bezirksgericht Ybbs mit der Begründung: übertragen, das Entmündigungsverfahren könne von diesem Gericht ... mehr lesen...
Im Widerspruchsverfahren betreffend den beschränkt entmundigten Karl K. wurden vom Landesgericht für ZRS. Wien als Widerspruchsgericht die Gebühren des Sachverständigen Primarius Dr. N. N. für sein schriftliches Gutachten und die Teilnahme an der Widerspruchsverhandlung vom 23. Mai 1966 gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz mit insgesamt 764.12 S bestimmt und das Mehrbegehren in der Höhe von 284.17 S abgewiesen. Dagegen richtete sich der vom Sachverständigen eingebrachte Rekurs. Der O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B5EntmO §48GebAG 1965 §21 Abs5ZPO §528 E
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit der Bestimmung der Sachverständigengebühren durch das Widerspruchsgericht im Entmündigungsverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 231/66 Entscheidungstext OGH 27.10.1966 5 Ob 231/66 Veröff: EvBl 1967/119 S 130 = SZ 39/181 5 Ob 60/74 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1
Rechtssatz: Wenn ein Beschluss über mehrere Begehren, die innerlich zusammengehören, nur teilweise bestätigt wurde, kann auch der bestätigende Teil der Rekursentscheidung mit Revisionsrekurs bekämpft werden. Entscheidungstexte 4 Ob 311/66 Entscheidungstext OGH 01.04.1966 4 Ob 311/66 Veröff: ÖBl 1966,86 4 Ob 348/70 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §78EO §382 Z8 FZPO §528 C1
Rechtssatz: Hat das Erstgericht mit einstweiliger Verfügung der Gattin und den Kindern im Scheidungsprozeß den abgesonderten Wohnort bewilligt und den einstweiligen Unterhalt bestimmt, das Rekursgericht hingegen den Antrag der Gattin, den Kindern den abgesonderten Wohnort zu bewilligen, zurückgewiesen, den erstgerichtlichen Beschluß über den einstweiligen Unterhalt der Gattin aufgehoben und ihn hinsic... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 E
Rechtssatz: Unter den Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen, gegen die ein Rekurs an den OGH nicht zulässig ist, sind auch solche zu verstehen, mit denen eine Verlängerung der First zum Erlag des Kostenvorschusses abgelehnt wurde und bei denen das Rekursgericht eine meritorische Entscheidung gar nicht gefällt hat (ähnlich 2 Ob 734/55 bezüglich der Auferlegung des Kostenvorschusses für den Sachverständigen). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4ZPO §528 A
Rechtssatz: Die zu § 528 Abs 1 ZPO (seit WGN 1989; § 528 Abs 2 ZPO) von der Rechtsprechung (Judikat 13 neu = SZ 6/132) entwickelten Rechtssätze gelten auch für § 14 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte 6 Ob 127/65 Entscheidungstext OGH 12.05.1965 6 Ob 127/65 Veröff: NZ 1967,11 (dort falsch mit 6 Ob 129/65 zitiert) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht die in der Berufung bekämpfte Zulassung der Nebenintervention in den Gründen seiner - der Berufung nicht Folge gebenden - Entscheidung gebilligt hat, ist eine Bekämpfung dieser Zulassung in der Revision unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 138/65 Entscheidungstext OGH 11.05.1965 8 Ob 138/65 Veröff: EvBl 1966/... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Nebenintervention des Dr. K. auf Seite der Klägerin für zulässig erklärt. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Beklagten, mit welcher dieser auch den Beschluß auf Zulassung des Nebenintervenienten bekämpfte, nicht Folge gegeben. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des Beklagten, soweit sie sich gegen die Zulassung der Nebenintervention richtet, zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Nebenintervention des ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5GOG §85WinkelschreibereiV §1ZPO §86ZPO §528 A
Rechtssatz: Im Verfahren wegen Winkelschreiberei gelten für Rekurse gegen Beschlüsse jeder Art die Bestimmungen der §§ 514 bis 528 ZPO, insbesondere, wenn eine Ordnungsstrafe wegen beleidigender Äußerungen verhängt wurde und diese bekämpft wird. Entscheidungstexte 7 Ob 86/65 Entscheidungstext OGH 07.04.1965 7 Ob 86/65 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht den angefochtenen Beschluß mit dem Zusatz, daß die Klage zurückgewiesen wird, so liegt kein vollständig bestätigender Beschluß vor. Entscheidungstexte 4 Ob 38/65 Entscheidungstext OGH 06.04.1965 4 Ob 38/65 Veröff: JBl 1966,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die drei Beklagten sind Geschwister. Der Nachlaß nach ihrer am 15. August 1960 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Mutter Helene F. wurde den Streitteilen zu gleichen Teilen eingeantwortet Mit der Behauptung, die Erstbeklagte habe allein mit der Erblasserin im gemeinsamen Haushalt gelebt, der ganze Nachlaß sei in ihrer Gewahrsame verblieben und sie weigere sich trotz wiederholter Aufforderung, irgend etwas davon herauszugeben oder den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D6
Rechtssatz: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem aus Anlaß eines Kostenrekurses das Ersturteil als nichtig aufgehoben wurde, ist anfechtbar. Die Anfechtung ist unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 60/65 Entscheidungstext OGH 17.02.1965 6 Ob 60/65 Veröff: SZ 38/27 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 13. Februar 1964 den Antrag des Beklagten auf Bewilligung des Armenrechtes abgewiesen. Dem Rekurs des Beklagten wurde nicht Folge gegeben. Der gegen den Beschluß des Rekursgerichtes vom Beklagten erhobene Rekurs wurde vom Erstgericht zurückgewiesen, was vom Rekursgericht bestätigt wurde. Der Beklagte hat nunmehr gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes eine "außerordentliche Nullitätsbeschwerde" eingebracht. Das Erstgericht hat diese Beschwe... mehr lesen...