Mit der am 7. Juni 1978 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage begehrt die dort klagende D W M Ges. m. b. H. und Co. KG - im folgenden kurz D KG genannt - von der dort beklagten H P-Z- und M-Warenfabrik AG - im folgenden kurz H AG genannt - die Bezahlung von 366 000 S samt Anhang. Die H AG sei auf Grund eines zu dg. 15 Cg 40/76 abgeschlossenen Vergleiches verpflichtet, ihr Patronen von näher definierter Beschaffenheit in vier Teillieferungen zum 15. März, 15. Juni, 15. September... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 B
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Rechtsmittelgerichtes, mit dem die Unzulässigkeit des Rechtsweges voll bestätigt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 141/78 Entscheidungstext OGH 21.09.1978 2 Ob 141/78 7 Ob 822/82 Entscheidungstext OGH 13.01.1983 7 Ob 822/82 Ähnlich; Beisatz: Hier: Bestätigung d... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 AZPO §528 F4
Rechtssatz: In einem Rekursverfahren betreffend eine Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung einer Exekution wegen einer Geldforderung hat § 527 Abs 1 letzter Satz ZPO (§ 78 EO) nicht Anwendung zu finden. Ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen, unzulässigen Ausspruch nach dieser Bestimmung (vgl ZBl 1936/487) kommt es bei der Anwendung des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO nur auf die Höhe der hereinzubringenden Kapitalford... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 B1ZPO §528 A
Rechtssatz: Ein gesetzlich unanfechtbarer Beschluß kann durch einen Rechtskraftvorbehalt nicht anfechtbar gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 713/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 6 Ob 713/78 Veröff: ÖBl 1979,28 = AnwBl 1979,182 5 Ob 311/87 Entscheidungstext OGH 28.04.1987 5 Ob 311/87 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Unterlassung des Vertriebes von Schaumzuckerwaren in der - näher beschriebenen - charakteristischen Form der "Schwedenbombe" in Österreich. Sie erwirkte zur Sicherung des erhobenen Unterlassungsanspruches das begehrte Verbot durch eine einstweilige Verfügung, die dem Beklagtenvertreter am 11. März 1974 zugestellt wurde. In der Hauptsache gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht abwies. Die Entscheidung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1ZPO §528 C6ZugG §1 ff
Rechtssatz: Nichtanwendbarkeit des Judikat 56 im Rekursverfahrens bezüglich des a) Anbietens, b) Gewährens von Zugaben. Entscheidungstexte 4 Ob 335/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 335/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0044235 Dokum... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Abs2 CZPO §514 Abs1 AZPO §528 A
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, womit über Antrag einer Partei oder von amtswegen die Berichtigung vorgenommen wurde, ist der Rekurs zulässig. Entscheidet das Gericht zweiter Instanz über einen solchen Rekurs, so trifft es seinen Entscheidung als Rekursgericht und nicht als Berufungsgericht, sodaß die nur für das Berufungsverfahren gültige Sondervorschrift des § 519 ZPO nicht zu Anwendung gelangt. ... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagten, dem als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Elisabeth H in das Verfahren eingetretenen Kläger. den von der Gemeinschuldnerin bei einem Verkehrsunfall am 14. März 1975 erlittenen Schaden in Höhe von 31 497.66 S samt Anhang zu ersetzen. In diesem Betrag sind die vom Kläger in der letzten Streitverhandlung auf 11 994.72 S eingeschränkten Mietwagenkosten enthalten. Das Erstgericht ging bei seiner Entscheidung irrtümlich davon aus, daß... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 F2ZPO §528 F4
Rechtssatz: Im Falle der Einstellung der Exekution liegt der Beschwerdegegenstand jeder im betreffenden Exekutionsverfahren nachher erfliessenden Entscheidung unter der im § 528 Abs 1 Z 5 ZPO angeführten Wertgrenze. Entscheidungstexte 3 Ob 58/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 3 Ob 58/78 JBl 1979,96 (kritische Anmerkung von Pfersmann) ... mehr lesen...
Die zur Durchführung der Realteilung mehrerer gemeinschaftlicher Liegenschaften der Parteien gemäß § 351 EO bewilligte Exekution wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Dezember 1977, wegen Nichterlages der den Parteien zur Deckung der Sachverständigengebühren auferlegten Kostenvorschüsse gemäß § 200 Z. 3 EO eingestellt. Nach Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses erlegten die betreibenden Gläubiger den ihnen aufgetragenen Kostenvorschuß und beantragten die Fortsetzung der Exeku... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §83 EZPO §528 F4
Rechtssatz: Wird die mit Widerspruch bekämpfte Exekution auf Grund verschiedener Exekutionstitel zur Hereinbringung (oder Sicherung) verschiedener Kapitalsforderungen geführt, so sind letztere nicht zusammenzurechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 46/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 3 Ob 46/78 European ... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der Erstklägerin "ARTA Wiener Emailkunst GmbH" ist die Erzeugung, der Handel und der Vertrieb kunstgewerblicher Gegenstände, hauptsächlich von Emailgegenständen; Betriebsgegenstand der Zweitklägerin "Julius S GmbH und Co. KG" ist (u. a.) gleichfalls die Erzeugung - nicht aber der Vertrieb - kunstgewerblicher Gegenstände aus Email. Die zweitbeklagte Gesellschaft m. b. H., deren Geschäftsführer die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind, ist Komplementärin der ers... mehr lesen...
Norm: EO §78JN §54ZPO §528 F2ZPO §528 F4
Rechtssatz: Wurde im Exekutionsverfahren (im Rechtsmittelverfahren) auf Nebengebühren eingeschränkt oder eingestellt, muss aber diesem Zeitpunkt die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO angewendet werden, sie verhindert ab diesem Zeitpunkt die Befassung des OGH mit allen vorausgegangenen Entscheidungen in dieser Exekutionssache. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit in der Hauptsache kann sich nicht aus dem Interesse an der Beseitigung einer nach dem Gesetz (§ 528 Abs 1 Z 2 ZPO) unanfechtbaren Entscheidung über den Kostenpunkt ableiten (EvBl 1971/218 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 319/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 5 Ob 319/77 European Case Law... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 1971 geriet der von Anton G***** der nicht im Besitze einer Lenkerberechtigung war, gelenkte VW-Bus auf der Bundesstraße 1 am westlichen Ortsende von Kirchbichl-Bruckhäusl in einer leichten Rechtskurve ins Schleudern und stieß gegen eine Gartensäule. Dabei wurde Anton S***** als Insasse des VW-Busses schwer verletzt. Anton G***** wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk). Der Erstbeklagte Hermann H***** ist H... mehr lesen...
In ihrer am 16. Oktober 1975 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin), die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagte) schuldig zu erkennen, ab sofort die Ankündigung eines Preisausschreibens, dessen Bedingungen in der "X-Zeitung"vom 5. Oktober 1975 veröffentlicht wurden, zu unterlassen, wonach jeder Teilnehmer, der die ab 5. Oktober 1975 täglich in der "X-Zeitung" veröffentlichten Gewinna... mehr lesen...
Der Antragsteller ist Kommanditist der Erstantragsgegnerin und Gesellschafter der Zweitantragsgegnerin. Die Zweitantragsgegnerin ist einziger Komplementär der Erstantragsgegnerin. Der gültige Gesellschaftsvertrag der Erstantragsgegnerin vom 31. Jänner 1974 enthält in Punkt XXII folgende Bestimmung: "Mit Wirkung für das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern bzw. zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft wird vereinbart, daß den Kommanditisten Kontrollrechte wie einem nic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A5ZPO §528 C1
Rechtssatz: Die Bestimmun des § 502 Abs 3 ZPO wonach die für bestätigende Urteile verfügte Revisionsbeschränkungen auch dann gilt, wenn das Berufsgericht das Urteil des Erstgerichtes nur in seinem Ausspruch über Nebenforderungen abgändert hat, ist im Rekursverfahren nicht analog anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 4/77 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs1KO §176 Abs2 CZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §528 H
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Ausmaßes der dem Gemeinschuldner nach § 5 Abs 1 KO zu überlassenden Beträge gelten die Revisionsbeschränkungen des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO (Bemessungsfrage). Entscheidungstexte 5 Ob 306/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 5 Ob 306/77 4 Ob 590/78... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §259 Abs4ZPO §528 D4a
Rechtssatz: Ein Revisionsrekurs gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes, womit über aufgelaufene Verwahrungskosten abgesprochen wird, ist unzulässig. Anmerkung Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0002324 zitiert werden. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Revisionsrekurs gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, womit über aufgelaufene Verwahrungskosten abgesprochen wird, ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 40/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 3 Ob 40/77 3 Ob 113/90 Entscheidungstext OGH 28.11.1990 3 Ob 113/90 mehr lesen...
Norm: EO §54EO §78ZPO §528 D 4aZPO §528 F1
Rechtssatz: Die Rechtsmäßigkeit des Exekutionsantrages ist bei einer Mehrheit von verschiedenen Ansprüchen aus verschiedenen Exekutionstiteln hinsichtlich jeder Forderung abgesondert bloß nach dem hiefür vorhandenen Exekutionstitel zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 33/77 Entscheidungstext OGH 15.03.1977 3 Ob 33/77 ... mehr lesen...
Norm: KO §176 CZPO §528 D4b
Rechtssatz: Ein Revisionsrekurs gegen die Entscheidung der zweiten Instanz über den Kostenpunkt ist auch im Konkursverfahren unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 302/77 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 5 Ob 302/77 5 Ob 310/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 5 Ob 310/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIbZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über die Anträge, die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung durch Androhung und Verhängung von Geldstrafen oder Haft zu bewilligen, handelt es sich um mehrere, jedoch innerlich zusammengehörige Begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 172/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 172/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §358ZPO §528 D4a
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Kosten für die Äußerung des Verpflichteten zum Exekutionsantrag (§ 358 EO) ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 167/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 3 Ob 167/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0002410 Dokum... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 BbZPO §506 Abs1 Z2 Cb2ZPO §528 J
Rechtssatz: Die Angabe des Wertes des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes durch die klagende Partei kann als bloßer Formalakt unterbleiben, soweit die klagende Partei durch die Einbringung der Revision (bei Vorliegen eines teils bestätigenden, teils aufhebenden Entscheidung) klar zum Ausdruck bringt, daß sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen des gesamten § 502 ZPO und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 A1ZPO §519 E2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil die - implicite ausgesprochene - Zulassung der "Klageänderung" mit der
Begründung: gebilligt, dass überhaupt keine Klageänderung vorliege, selbst bei gegenteiliger Auffassung aber eine solche gemäß § 235 Abs 3 ZPO zuzulassen gewesen wäre, und spricht es auf diese Weise über das Vorliegen und die Zulässigkeit einer Klageänderung ab, dann entf... mehr lesen...
Norm: JN §54ZPO §529 Z3 DZPO §528 F1
Rechtssatz: Da nach § 54 Abs 2 JN Zinsen und sonstige Nebengebühren bei der Wertberechnung unberücksichtigt zu bleiben haben, ist der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes, der nur das Zinsenbegehren zum Gegenstand hat, trotz Rechtskraftvorbehalts unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 91/76 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 8 ... mehr lesen...
Am 19. Mai 1972 ereignete sich im Kreuzungsbereich der Konzertstraße mit der Pastorstraße in Innsbruck ein Verkehrsunfall zwischen einem von Benvenuto P gelenkten Tankwagenzug und einem Straßenbahnzug der Linie 6 der Innsbrucker Verkehrsbetriebe, bei dem der Tankwagenanhänger umstürzte und Benzin auf die Fahrbahn floß. Aus Anlaß dieses Verkehrsunfalles wurde der Lenker des Tankwagenzuges wegen Verletzung des Vorranges der Straßenbahn nach § 431 StG rechtskräftig verurteilt. Die Erstbe... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 F2
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 5 ZPO ist dann nicht anzuwenden, wenn es sich nicht um einen Beschluß handelt, der selbst schon eine Beschwerde erledigt. Entscheidungstexte 1 Ob 22/76 Entscheidungstext OGH 01.09.1976 1 Ob 22/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0044259 D... mehr lesen...