RS OGH 1977/03/22 3Ob40/77; 3Ob113/90

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Veröffentlicht am 22.03.1977
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Rechtssatz

Ein Revisionsrekurs gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, womit über aufgelaufene Verwahrungskosten abgesprochen wird, ist unzulässig.

Entscheidungstexte
  • 3 Ob 40/77
    Entscheidungstext OGH 22.03.1977 3 Ob 40/77
  • 3 Ob 113/90
    Entscheidungstext OGH 28.11.1990 3 Ob 113/90
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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