Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §519 BZPO §528 J
Rechtssatz: Ein gegen die Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung erhobener Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne die Beschränkung auf wesentliche Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, weil die Beschränkung des § 528 Abs 2 ZPO schon nach ihrem Wortlaut nur für Rekurs gegen Entscheidungen eines Rekursgerichtes und § 519 Abs 2 nur für Aufhebungsbeschlüsse nach § 519 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem am 22. 3. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die betreibende Partei den Antrag, an ... mehr lesen...
Norm: EO §44 CZPO §227 IIZPO §528 C6
Rechtssatz: Beim Antrag der verpflichteten Partei auf Freigabe der erlegten Sicherheit und dem Antrag der betreibenden Partei auf Auferlegung einer weiteren Sicherheit handelt es sich um verschiedenen, miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehende Gegenstände. Demzufolge ist ein weiteres Rechtsmittel gegen den bestätigenden Teil der Rekursentscheidung zufolge der gemäß § 78 EO auch für das Exekutionsve... mehr lesen...
Die beiden widerklagenden und gefährdeten Parteien Johann S und Margarete E und die Widerbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Parteien Wilhelmine N sind Geschwister und Gesellschafter sowohl der offenen Handelsgesellschaft M mit dem Sitze in St. Pölten als auch der offenen Handelsgesellschaft R mit dem Sitze in Wien. Sie sind an beiden Gesellschaften jeweils zu einem Drittel beteiligt. Hinsichtlich der Gesellschaft in St. Pölten (im folgenden kurz OHG St. Pölten genannt) erfolgt nach... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs4ZPO §41 B3ZPO §54 Abs2ZPO §528 D4c
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Ersatz von Privatbeteiligtenkosten im Hauptverfahren über den zivilrechtlichen Anspruch zu verlangen (§ 54 Abs 2 ZPO), bleibt der akzessorische Charakter der Kostenforderung erhalten; solche Kosten können daher nicht in einem eigenen Verfahren begehrt werden (vgl Fasching II, 311, 312). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1ZPO §528 C6
Rechtssatz: Die Frage, ob bei mehreren gleichzeitig betriebenen Geldforderungen für einen Teil derselben kein Exekutionstitel vorliegt, steht mit der vom Verpflichteten aufgeworfenen Frage, ob die Exekution auf Grund tauglicher anderer Exekutionstitel aus irgendeinem Grund nicht zu bewilligen gewesen wäre, in keinerlei innerem Zusammenhang. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 C1
Rechtssatz: Die Berechtigung eines Exekutionsanspruches ist bei einer Mehrheit von Ansprüchen aus verschiedenen Exekutionstiteln hinsichtlich jeder Forderung (samt Anhang) abgesondert nach dem hiefür vorhandenen Exekutionstitel zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 120/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980 3 Ob 120/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 CZPO §471 EZPO §528 C4ZPO §526 AZPO §526 D3
Rechtssatz: Wurde der von der ersten Instanz gefaßte Beschluß, daß das angerufene Gericht sachlich unzuständig ist, von der zweiten Instanz bestätigt, liegt eine unanfechtbare Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz vor. In diesem Fall kann der OGH nicht prüfen, ob die Klage auch wegen eines weiteren Prozeßhindernisses (hier Unzulässigkeit des Rechtsweges) zurückzuweisen gewesen wäre... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Am bestätigenden Charakter der Rekursentscheidung über die Zurückweisung der Säumnisanträge der Klägerin vermag auch nichts zu ändern, daß gleichzeitig die von der Zweitbeklagten erhobene Prozeßeinrede, der das Erstgericht stattgegeben hatte, der Sache nach als eine prozessuale unwirksame Erklärung zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 776/80 Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1ZPO §528 C6
Rechtssatz: Teilabänderung im Sinne einer umfänglichen Beschränkung des vom Erstgericht erlassenen Verbotes, Werbematerial zu benützen gegenüber bloßem Verbot des Rekursgerichtes, Abbildungen aus dem Werbematerial zu benützen. Entscheidungstexte 4 Ob 384/80 Entscheidungstext OGH 04.11.1980 4 Ob 384/80 Eur... mehr lesen...
Auf der durch kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO verwerteten Liegenschaftsanteile des Anton K an der Liegenschaft EZ 1563 KG sind für Darlehensforderungen der G-Bank (im folgenden Rekurswerberin) folgende Pfandrechte einverleibt: In COZ 27/31 für restliche 515 235 S, in COZ 30 für 440 265 S und in COZ 32 für 73 500 S, je samt 7% Zinsen und 8 % Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer entsprechenden Nebengebührensicherstellung. Die Rekurswerberin hat ihre Forderungen aus diesen Dar... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Kein Abänderung, wenn das Rekursgericht den Beschluß dadurch ergänzt, daß es dem Antragsteller im Sinne des § 391 Abs 2 EO eine Frist zur Einbringung der Klage setzt. Entscheidungstexte 4 Ob 531/80 Entscheidungstext OGH 17.06.1980 4 Ob 531/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §528 A
Rechtssatz: Haben beide Untergerichte übereinstimmend über die Änderung des Feststellungsbegehrens zwar nicht beschlußmäßig entschieden, sie aber als zulässig behandelt, so ist im Hinblick auf § 528 Abs 1 ZPO eine weitere Prüfung der Zulässigkeit nicht mehr möglich. Entscheidungstexte 7 Ob 32/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 7 Ob 32/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §514 AZPO §528 A
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit ist der Beschwerdegegenstand entscheidend. Entscheidungstexte 3 Ob 41/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 3 Ob 41/80 3 Ob 80/82 Entscheidungstext OGH 23.06.1982 3 Ob 80/82 3 Ob 90/82... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D2
Rechtssatz: Soweit in einer Revision die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, sind die Revisionsausführungen als Revisionsrekurs zu betrachten, der jedoch im Hinblick auf die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO unzulässig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 756/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1980 7 Ob 756/79 ... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §496 Abs3ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Wenn das Rekursgericht die zurückweisende Entscheidung des Erstgerichtes auf Grund der auch im Rekursverfahren analog anzuwendende Bestimmung des § 496 Abs 1 und 3 ZPO durch eine abweisende Sachentscheidung ersetzt, liegt trotz einer auf eine Bestätigung hinweisenden Fassung des Spruches in Wahrheit eine von der erstgerichtlichen Entscheidung abweichende, nämlich erstmalige... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §528 A
Rechtssatz: Die Anfechtung des die Berufung zurückweisenden berufungsgerichtlichen Beschlusses ist gemäß § 528 ZPO ausgeschlossen, wenn eine den erstgerichtlichen Beschluß bestätigende Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz vorliegt. Es kommt hiebei nicht darauf an, ob die Anfechtung des Beschlusses mit Berufung zu erfolgen hat (§ 361 Abs 3 ZPO), sondern darauf, daß auch die zweite Instanz mit Beschluß zu entsc... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 AZPO §236 DZPO §259ZPO §528 AZPO §528 C2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Die übereinstimmende Bejahung der Zulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung durch das Erstgericht und das Berufungsgericht enthält, auch wenn sie formell nicht in Beschlussform zu erfolgen hat, zwei die Zulässigkeit des Zwischenantrages auf Feststellung bejahende Beschlüsse und ist daher vom OGH nicht mehr überprüfbar. Nur eine erstmals vom Berufungsgerich... mehr lesen...
Am 31. Oktober 1972 beantragte die Beklagte durch ihren bevollmächtigten Architekten Ekkehard H bei den von der klagenden Partei der Stadtgemeinde K unmittelbar betriebenen Stadtwerken K (Elektrizitäts- und Wasserversorgungsbetrieb) die Genehmigung zum Anschluß des Mehrfamilienhauses (mit zehn Wohnungen), dessen Errichtung sie am A-Weg auf dem Grundstück 1779/8 KG K beabsichtigte, an das Strom- und Wasserversorgungsnetz. Die Stadtwerke K sicherten die Genehmigung mit Schreiben vom 4. ... mehr lesen...
Die gefährdete Partei beantragte am 30. März 1977, zur Sicherung ihres Anspruches gegen ihren Gegner auf lastenfreie Übertragung des Eigentumsrechtes an den Grundstücken 688/2, 689/2, 690/2, 728/1, 739/1, 739/3, 741/1, 775/2 und 730, sämtliche KG P den sie auf Grund der Versäumungsurteile des Landesgerichtes Klagenfurt vom 12. Dezember 1975, 27 Cg 528/75, und des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 30. Juli 1976, 15 C 651/76, behauptet, ihrem Gegner die Veräußerung, Belastung und Verpfänd... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4
Rechtssatz: Hat das Erstgericht den Verlängerungsantrag (einstweilige Verfügung) mangels Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen, das Rekursgericht aber sachlich abgewiesen, liegt kein bestätigender Beschluß vor. Entscheidungstexte 6 Ob 554/79 Entscheidungstext OGH 21.03.1979 6 Ob 554/79 Veröff: SZ 52/48 European... mehr lesen...
Der Antragsteller ist zu 222/4935 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 15 in diesem Haus verbunden ist. Die Antragsgegner sind insgesamt zu den übrigen 4713/4935 Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auch mit ihren Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung des darauf errichteten Hauses verbunden. Mit dem am 12. April 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, ... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 C1
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung ist ein von der Fahrnispfändung und Pfandrechtsvormerkung selbst dann verschiedenes und selbständiges Exekutionsmittel, wenn sie dieselben Liegenschaften und Liegenschaftsanteile wie die Pfandrechtsvormerkung betrifft. Der Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung stellt einen von den übrigen Sicherungsanträgen der betreibenden Gläubigerin deutlich verschiedenen und abgesondert entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §462 Abs2ZPO §519 E5ZPO §528 C4
Rechtssatz: Kein Rechtsmittel gegen Bestätigung der Zurückweisung einer Klagebeantwortung. Entscheidungstexte 7 Ob 713/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 713/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039836 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrer am 13. Feber 1978 beim Erstgericht überreichten Klage die Scheidung ihrer am 19. September 1964 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten geschlossenen Ehe. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin verband mit ihrer Klage den Antrag, durch einstweilige Verfügung ihr den abgesonderten Wohnort (bei ihren Eltern in F bei Stuttgart) zu bewilligen und den Beklagten ab 8. Feber 1978 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2000 S an si... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrer am 13. Feber 1978 beim Erstgericht überreichten Klage die Scheidung ihrer am 19. September 1964 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten geschlossenen Ehe. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin verband mit ihrer Klage den Antrag, durch einstweilige Verfügung ihr den abgesonderten Wohnort (bei ihren Eltern in F bei Stuttgart) zu bewilligen und den Beklagten ab 8. Feber 1978 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2000 S an si... mehr lesen...