Norm
ZPO §528 C1Rechtssatz
Die Frage, ob bei mehreren gleichzeitig betriebenen Geldforderungen für einen Teil derselben kein Exekutionstitel vorliegt, steht mit der vom Verpflichteten aufgeworfenen Frage, ob die Exekution auf Grund tauglicher anderer Exekutionstitel aus irgendeinem Grund nicht zu bewilligen gewesen wäre, in keinerlei innerem Zusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0044242Dokumentnummer
JJR_19801203_OGH0002_0030OB00146_8000000_001