RS OGH 1980/11/5 6Ob776/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1980
beobachten
merken

Norm

ZPO §528 C4

Rechtssatz

Am bestätigenden Charakter der Rekursentscheidung über die Zurückweisung der Säumnisanträge der Klägerin vermag auch nichts zu ändern, daß gleichzeitig die von der Zweitbeklagten erhobene Prozeßeinrede, der das Erstgericht stattgegeben hatte, der Sache nach als eine prozessuale unwirksame Erklärung zurückgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 776/80
    Entscheidungstext OGH 05.11.1980 6 Ob 776/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0044149

Dokumentnummer

JJR_19801105_OGH0002_0060OB00776_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten