RS OGH 1965/2/17 6Ob60/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1965
beobachten
merken

Norm

ZPO §528 D6

Rechtssatz

Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem aus Anlaß eines Kostenrekurses das Ersturteil als nichtig aufgehoben wurde, ist anfechtbar. Die Anfechtung ist unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0044327

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten