Norm
ZPO §528 D6Rechtssatz
Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem aus Anlaß eines Kostenrekurses das Ersturteil als nichtig aufgehoben wurde, ist anfechtbar. Die Anfechtung ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0044327Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008