Norm
ZPO §528 D4bRechtssatz
Auch eine Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der die Entscheidung des Erstgerichtes über die Kosten des Masseverwalters aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen wird, ist jedenfalls als Kostenentscheidung im Sinne des § 528 ZPO anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044300Dokumentnummer
JJR_19530624_OGH0002_0010OB00537_5300000_001