RS OGH 1956/4/11 2Ob233/56

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Veröffentlicht am 11.04.1956
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Norm

ZPO §528 D3f

Rechtssatz

Wenn ein an den OGH gerichtetes Rechtsmittel von der zweiten Instanz deshalb zurückgewiesen wird, weil die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO über den Kostenpunkt ergangen ist, muß sich der OGH im Fall eines gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurses mit dieser Rechtsansicht auseinandersetzen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rekurses ist gleichzeitig notwendig auch Entscheidung über seine Berechtigung, weshalb eine Ablehnung der Entscheidung über die Berechtigung des Rekurses als leeres Spiel mit Worten nicht in Frage kommen kann.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 233/56
    Entscheidungstext OGH 11.04.1956 2 Ob 233/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044217

Dokumentnummer

JJR_19560411_OGH0002_0020OB00233_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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