Begründung: Im Verfahren AZ 7 C 423/94i des Bezirksgerichtes Baden belangt die Klägerin den Beklagten wegen Zahlung von 18.175,27 S sA an rückständigem Mietzinses und Räumung des Bestandobjektes. Der nach der Geschäftsverteilung des Bezirkgerichtes Baden zuständige Richter erachtete sich aus dem Grund des § 20 Z 4 JN als ausgeschlossen, weil er während seiner Ausbildungszeit einem Rechtsanwalt zugeteilt gewesen und dabei in einem näher bezeichneten Verfahren (wegen Zahlung rü... mehr lesen...
Begründung: Das Finanzamt Linz beantragte unter Berufung auf § 38 lit c GBG zur Sicherstellung der Forderung der Republik Österreich gegen den Abgabenschuldner in der Höhe von S 71.721 die Vormerkung des Pfandrechts auf einem dem Abgabenschuldner gehörenden Liegenschaftsanteil. Diese Eingabe wurde beim Erstgericht ins E-Register eingetragen und das Erstgericht bewilligte den Antrag in Form eines Bewilligunsgvermerks gemäß § 112 Abs 1 Geo, wobei es dem Bewilligungsvermerk das ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt als Mitglied des Aufsichtsrates der beklagten Partei, es mögen vier bestimmt bezeichnete Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 19.5.1992 als unwirksam festgestellt, in eventu für nichtig erklärt werden. Das Erstgericht wies das Klagebegehren (einschließlich Eventualbegehren) ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Im vorangegangenen Verfahren 13 Cg 348/89 des Landesgerichtes Innsbruck begehrte der Kläger, die Beklagten schuldig zu erkennen, das Fahren mit Kraftfahrzeugen jeder Art über sein Grundstück Nr.125/1 KG H***** zu unterlassen. Das Landesgericht Innsbruck wies die Klage mit Urteil vom 7.August 1992 ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,- nicht übersteige und die Revision daher jedenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Der mit Klage angerufene Streitrichter erklärte die vom Kläger gewählte Verfahrensart für das Feststellungsbegehren, eine Erhöhung der Nutzungsgebühr hinsichtlich eines bestimmten Reihenhauses aus dem Titel "Finanzierungskosten Küchenmöbel und Badezimmermöbel" sei nicht gerechtfertigt gewesen und sei nicht gerechtfertigt, (im Hinblick auf die §§ 14 und 22 WGG) für unzulässig und trat die Rechtssache insoweit dem Außerstreitrichter ab. Der mit Klage angerufene Stre... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte beim Erstgericht, dem nach dem Wohnsitz der Beklagten zuständigen Bezirksgericht, die Klage auf Bezahlung von S 2.337,73 s.A. ein und brachte dazu vor, daß die Beklagte bei ihr beschäftigt gewesen und ihr an Arbeitsentgelt der eingeklagte Betrag zuviel bezahlt worden sei. Nachdem die Beklagte die örtliche und sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes eingewendet hatte, sprach das Erstgericht seine Unzuständigkeit aus und überwies die... mehr lesen...
Norm: JN §40a MRG §37 Abs3 Z15 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, ist Eigentümerin des Hauses L***** in L*****, das während des Zweiten Weltkrieges erbaut wurde. Die Antragsteller sind seit 1.7.1980 Mieter einer in diesem Haus gelegenen, 82 m2 großen Wohnung. Im Mietvertrag wurde unter anderem vereinbart, daß die Vermieterin zur Erhöhung des Mietzinses berechtigt ist, wenn dies zur Sicherung ausreichender Wirtschaftlichkeit im Sinne des WGG und seiner Durchführungsverordnun... mehr lesen...
Norm: JN §40a MRG §37 Abs3 Z15 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K JN § 40a heute JN § 40a gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Norm: AO §23 Abs2 AO §33 Abs2AO idF BGBl I 1999/73 §33a Abs2 ZPO §528 Abs2 Z3 D4b AO § 23 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.10.1997 bis 30.04.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 AO § 23 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zulet... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen ON 72 und ON 76 entschied das Erstgericht über die im Ausgleichsverfahren geltend gemachten Ansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände sowie des Ausgleichsverwalters. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Mitgliedes des Gläubigerausschusses Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg gab das Gericht zweiter Instanz teilweise Folge und änderte den angefochtenen Beschluß dahin ab, daß es die Honoraransprüche in geringerem Umfang festsetzt... mehr lesen...
Norm: AO §23 Abs2 AO §33 Abs2AO idF BGBl I 1999/73 §33a Abs2 ZPO §528 Abs2 Z3 D4b AO § 23 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 23 gültig von 01.10.1997 bis 30.04.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997 AO § 23 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.1997 zulet... mehr lesen...
Begründung: Mit Schlußbrief vom 15.3.1977 (Beilage 4) beauftragte die Beklagte die klagenden Gesellschaften mit der Durchführung der Elektroinstallationen für den Neubau der Philosophischen Fakultät der Universität I*****. Dem Auftrag lag ein Anbot vom 19.9.1976 zugrunde (Anbotsausschreibung Beilage 1). Als (offizieller) Arbeitsbeginn wurde im Schlußbrief der 7.3.1977 festgelegt (nach der Anbotsausschreibung sollte der Arbeitsbeginn sofort nach Auftragserteilung erfolgen). Als... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 275 Grundbuch H*****; die Beklagten sind Eigentümer von Grundstücken, über die ein Weg führt, der das Grundstück der Klägerin mit dem öffentlichen Wegenetz verbindet. Die Klägerin begehrt festzustellen, daß ihr als Eigentümerin des Grundstücks Nummer 3329/3 Grundbuch H***** als herrschendem Gut die Dienstbarkeit der zweimaligen jährlichen Zufahrt zum Zwecke der Anlieferung von Brennmaterialien auf dem bereit... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht die erstgerichtliche Zurückweisung des Sachantrages bestätigt, es möge festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin zur Rückzahlung des Darlehens beizutragen hat, das vom Hausverwalter zur Abdeckung der Kosten von Sanierungsarbeiten zur Behebung von Setzungsschäden an den Häusern H*****straße 82, 84, 86 und 88 aufgenommen wurde. Beide Vorinstanzen waren der Meinung, dieses Begehren sei im str... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 26.8.1993 bestimmte das Erstgericht die Belohnung der für die Kinder zunächst bestellten, inzwischen ihres Amtes enthobenen Kollisionskuratoren Dr.Diethard S***** mit S 14.400,-- und Dr.Ulrich K***** mit S 18.000,-- und trug die Berichtigung der Belohnungen "den Minderjährigen zu Handen ihrer Eltern" binnen 14 Tagen auf. Das Gericht zweiter Instanz wies den dagegen seitens des nunmehr bestellten Kollisionskurators Dr.Georg Z***** erhobenen Rekurs... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1 ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 179 heute ZPO § 179 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 179 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 179 gültig von 01.03.1... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 18.1.1994 eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Exekution durch Zwangsversteigerung einer dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft ab, weil ein vorangegangenes, von einem anderen betreibenden Gläubiger geführtes Zwangsversteigerungsverfahren mit Beschluß vom 10.12.1993 wegen mangelnder Anbote gemäß § 151 Abs 3 EO mit der Wirkung eingestellt worden sei, daß vor Ablauf eines halben Jahres vom Versteigerungstermin die neuerliche Einlei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann der - auch allenfalls im Berufungsurteil enthaltene - Beschluß, mit dem das Gericht zweiter Instanz den Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes nach § 179 Abs 1 ZPO bestätigt hat, im Hinblick auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO - auch nicht aus dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens - angefochten werden (SZ 55/37 mwN; 3 Ob 507/85; 7 Ob 660/88 uva). ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies die von der Beklagten erhobene Berufung als verspätet zurück und sprach aus, daß die klagende Partei die Kosten ihrer Berufungsbeantwortung selbst zu tragen habe, weil sie in dieser auf den Zurückweisungsgrund nicht hingewiesen habe. Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Kostenentscheidung gerichtete Rekurs der klagenden Partei ist unzulässig. § 528 Abs 2 Z 3 ZPO schließt die Überprüfung der Entscheidung ü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht bestätigte mit dem angefochtenen Beschluß den erstgerichtlichen Beschluß, mit welchem der Schätzwert der in Zwangsversteigerung gezogenen Liegenschaft des Verpflichteten festgesetzt wurde, zur Gänze. Von der Regelung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nimmt die Exekutionsordnung nur in den - hier nicht interessierenden - Fällen des § 83 Abs 3, § 239 Abs 3 und § 402 Abs 1 letzter Satz EO Abstand. In allen a... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1 ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 179 heute ZPO § 179 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 179 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 179 gültig von 01.03.1... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, jegliches Einschottern, Verbreitern und Umändern des den Klägern eigentümlichen Forstweges über das Grundstück 712/1 KG S***** zu unterlassen. Der Streitwert wurde in der Klage mit S 30.000,-- beziffert. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteige und die Revision gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten vom Beklagten Zahlung von S 235.000 sA (Erstkläger) und von S 106.540 sA (Zweitklägerin) als Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich auf der Straße von Zagreb nach Belgrad nahe von Nova Gradista ereignet hat. Sie brachten vor, sie hätten mit dem Beklagten einen Beförderungsvertrag für die Reise in dessen PKW in Wien abgeschlossen; dies deshalb, da der ursprünglich in Aussicht genommene Autobus, in dem die Kläger hätten mitfahren sollen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zunächst von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von S 21.987,-- an Kosten eines von ihr eingeholten Privatgutachtens. Die Beklagte wendete dagegen unter anderem ein, daß es sich dabei um vorprozessuale Kosten handle, für die der Rechtsweg unzuläsisg sei. Im Laufe des weiteren Verfahrens dehnte die Klägerin ihr Begehren um S 50.000,-- sA aus; sie stützte dieses ausgedehnte Begehren auf Kosten einer bevorstehenden Schad... mehr lesen...
Norm: EO §75 ZPO §528 Abs2 Z3 K EO § 75 heute EO § 75 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 75 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 75 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies infolge Rekurses des Verpflichteten die vom Erstgericht bewilligten Anträge der betreibenden Partei, ihr zur Erwirkung einer bestimmten vertretbaren Handlung die Exekution zu bewilligen, den Verpflichteten die Vorauszahlung von Kosten in der Höhe von S 50.000 aufzutragen und ihr schließlich zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags die Fahrnisexekution zu bewilligen, ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte eine Mahnklage gegen "Dieter H*****" ein; das Erstgericht erließ antragsgemäß den Zahlungsbefehl vom 18.11.1992. Nach Zustellanständen beantragte der Kläger die Berichtigung der Bezeichnung der beklagten Partei auf "Peter H*****". Diesen Antrag wies das Erstgericht mit Beschluß vom 9.6.1993 (ON 9) ab. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 20.7.1993, 5 R 268/93-12, nicht Folge und sprach aus, daß der Re... mehr lesen...