Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KAußStrG 2005 §48AußStrG 2005 §68 WGG §22 Abs2 Z3 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei ist auf Grund eines rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Auftrags verpflichtet, der gefährdeten Partei einen bestimmten Bestandgegenstand zu übergeben. Die gefährdete Partei beantragte auf Grund dieses gerichtlichen Auftrags zur Übergabe die Bewilligung der Exekution durch Räumung des Bestandgegenstandes. Zugleich beantragte sie, ihrer Gegnerin und den mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durch einstweilige Ve... mehr lesen...
Begründung: Das im wesentlichen klagsstattgebende Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 19.7.1992, 21 Cg 40/91-26, haben der Drittbeklagte im Kostenpunkt sowie der Viertbeklagte und die Fünftbeklagte in der Hauptsache angefochten. Alle waren durch denselben Rechtsanwalt vertreten, der die Rechtsmitttel in einem Schriftsatz ausführte und dabei zwar die Frist des § 464 Abs 1 ZPO, nicht jedoch die des § 521 Abs 1 ZPO wahrte. Das Oberlandesgericht Graz wies ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Verpflichteten ist zu E 19/92 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei das Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Der Verpflichtete lehnte den mit der Exekutionssache befaßten Vorsteher des Bezirksgerichtes wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht als nach § 23 JN zur Entscheidung berufener Gerichtshof wies die Ablehnung zurück (§ 24 Abs 2 JN). Das Erstgericht als nach Paragraph 23,... mehr lesen...
Norm: EO §78 ZPO §528 Abs2 Z3 KKO §47 Abs3 EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 EO § 78 gültig von 01.01.1898... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters fand die Versteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Liegenschaft EZ 744 KG A***** statt. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung unter anderem gemäß § 12 Abs.10 bzw. 14 UStG die an das Finanzamt zur Abführung gelangende Umsatzsteuer in der Höhe von S 669.472,-- als Sondermassekosten an. Er legte dieser Anmeldung die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Linz vom 12.6.1991, Steuernummer *****, bei. In dieser teilte d... mehr lesen...
Norm: EO §78 ZPO §528 Abs2 Z3 KKO §47 Abs3 EO § 78 heute EO § 78 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 78 gültig von 01.05.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 EO § 78 gültig von 01.01.1898... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der beiden Beklagten zur Abgabe im Begehren näher umschriebener Willenserklärungen. Das Erstgericht wies die Klage a limine wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes jeweils S 50.000,- nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den Ausspruch über die Unzulässigkeit eines weiteren Rechtsmittels... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Redl, Dr.Kellner und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eveline G*****, vertreten durch Dr.Karl-Ernst Leitinger, Rechtsanwalt in Wien, und ihres Nebenintervenienten Dr.Peter A*****, wider die beklagte Partei Anton J. G*****, vertreten durch Dr.Otto Köhler, Rechts... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 17 heute ZPO § 17 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verkaufte ihr Grundstück in Wien 23, R*****gasse *****, der Helga P***** im Juni 1991. Die klagende Partei begehrt mit der Behauptung, diesen Verkauf vermittelt zu haben, von der Beklagten S 90.000,-- an Provision. Die Beklagte wendet unter anderem ein, die Klägerin habe keine verdienstliche Tätigkeit entwickelt und ihr zugesichert, daß ihre Tätigkeit kostenlos sein werde. Das Erstgericht wies den Antrag der Helga P***** auf Beitritt als Nebeninter... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 A ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 17 heute ZPO § 17 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Kostenrekurs des erbserklärten Sohnes Uwe D***** mangels Rekurslegitimation - die Verlassenschaft wird nicht von ihm, sondern vom rechtskräftig bestellten Verlassenschaftskurator vertreten - als unzulässig zurück und sprach im Sinne des § 526 Abs 3 ZPO aus, daß der Rekurs gegen seine Entscheidung gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit dem a... mehr lesen...
Norm: B-VG Art92 Abs1 ZPO §528 Abs2 Z2 B B-VG Art. 92 heute B-VG Art. 92 gültig von 28.10.2008 bis 03.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2007 B-VG Art. 92 gültig ab 28.10.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 92 gültig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene erstrichterliche Beschluß zur Gänze bestätigt wurde. Dieser bereits in § 528 Abs 1 ZPO idF vor dem Verfahrenshilfegesetz, BGBl 1973/569, enthaltene Rechtsmittelausschluß ist auch hier zu beachten, weil über das Armenrecht bzw die Verfahrenshilfe für einen Zivilprozeß in einem den Vorschriften der ZPO unterliegenden Inzide... mehr lesen...
Begründung: In der "N*****-Zeitung" vom 12.4.1992 erschien auf Seite 15 ein Artikel mit der Überschrift "Tägliches erscheinendes Magazin kann die Gesundheit gefährden". In diesem Artikel heißt es ua: "Die Eignung von Zeitungspapier zum Recycling, also um aus Altpapier wieder neues zu machen, hängt davon ab, mit welchen Farben die Beschichtung des Zeitungspapiers erfolgte. Im Falle des neu auf den Markt gekommenen täglichen Magazins wird neben dem Tiefdruckverfahren der s... mehr lesen...
Norm: B-VG Art92 Abs1 ZPO §528 Abs2 Z2 B B-VG Art. 92 heute B-VG Art. 92 gültig von 28.10.2008 bis 03.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2007 B-VG Art. 92 gültig ab 28.10.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 B-VG Art. 92 gültig... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 D4b ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 19.6.1991 wurde über das Vermögen des Dr.Adolf Wilhelm S***** der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner ist Eigentümer zweier Wohnungseigentumsobjekte in S*****, und zwar einer Eigentumswohnung im Haus ***** W*****gasse 26, Stiege *****, und des Geschäftes I in ***** L*****straße 40-42 bzw. W*****straße 14. Im Lastenblatt beider Liegenschaftsanteile ist zugunsten der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 22.7.1991, 17 Cg 72/90-7, sowie der Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 16.12.1991, 4 R 181/91-13, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17.2.1992 die Exekution bewilligt. Mit Schriftsatz vom 1.4.1992 beantragten die verpflichteten Parteien die Einstellung der Exekution. Sie hätten gegen das Urteil des Oberlandesger... mehr lesen...
Begründung: Mit Endbeschluß vom 11. Juni 1992 wurde der Verpflichtete, dessen Ehe mit der betreibenden Gläubigerin aufrecht ist, verhalten, "sich jeder weiteren Störung zu enthalten und den vorigen Zustand durch Wiederherstellung der Stromzufuhr bzw. durch Veranlassung der Wiederherstellung der Stromzufuhr wiederherzustellen". Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Endbeschlusses die Exekution nach § 353 EO. Das Erstgericht bewilligte der betrei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien auf Grund des Urteils des Amtsgerichtes in Sremska Mitrovica (Jugoslawien) vom 28.5.1990, GZ P 676/90, gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "Dinar 16.800/Unterhalt vom 1.12.1989 bis 1.3.1992/Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Rechtskraft 9/90 = 100 Dinar/öS 147, entspricht öS 24.696" die Gehaltsexekution. Das Gericht zweiter Instanz änderte in teilweiser Stattgebung des d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien auf Grund des Urteils des Amtsgerichtes in Sremska Mitrovica (Jugoslawien) vom 28.5.1990, GZ P 676/90, gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "Dinar 16.800/Unterhalt vom 1.12.1989 bis 1.3.1992/Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Rechtskraft 9/90 = 100 Dinar/öS 147, entspricht öS 24.696" die Gehaltsexekution. Das Gericht zweiter Instanz änderte in teilweiser Stattgebung des d... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige begehrt, vertreten durch ihren Vater, dem die Obsorge zukommt, ihre Mutter zu einem Unterhaltsbeitrag zu verpflichten. Im Zuge dieses Verfahrens stellte sie den Antrag, ihr Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu gewähren. Das Erstgericht bewilligte die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a und b ZPO, behielt sich die Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Befreiung von der Entrichtung von Gebühren im Sinne des § 64 Abs 1 Z 1 lit ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm den Anspruch der gefährdeten Partei auf Zahlung des Betrages von S 123,477.303,80 samt Anhang gegen sämtliche Antragsgegner sowie die Gefährdungsvoraussetzungen nach § 379 Abs 2 EO als bescheinigt an. Es erließ daher zwar gegen sämtliche Antragsgegner einstweilige Verfügungen, wies aber einzelne Mehrbegehren ab. Soweit dies für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung ist, handelt es sich um folgende Aussprüche der Vorinstanzen: Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung, daß dem Beklagten keine Dienstbarkeit des Gehens über einen (näher bezeichneten) Zufahrtsweg zustehe, der Teil eines im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstückes bildet, und die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung des Begehens dieses Weges. Die Klägerin bewertete ihr Begehren mit S 30.000,-. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten keine Folge und sprach aus, daß ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D2 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Bei der Verhandlungstagsatzung vom 5.5.1992 anerkannte die Beklagte den Klagsanspruch, beantragte jedoch gleichzeitig, den vorbereitenden Schriftsatz des Klägers (ON 3) als unzulässig zurückzuweisen oder hiefür zumindest keine Kosten zuzusprechen. Der Erstrichter verkündete darauf in Gegenwart beider Parteien auf Antrag des Klägers diesem Anerkenntnis gemäß ein Urteil einschließlich der dem Kläger zu ersetzenden Prozeßkosten von S 24.508,80. Die Parteien beantrag... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D2 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Mit dem zu I. genannten Beschluß wies das Rekursgericht in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung den Antrag des Verpflichteten auf Aufschiebung der Räumungsexekution bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die außerordentliche Revision ab; es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteige und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Mit dem zu römisch eins. genannten Beschluß wies das Rekursgericht in... mehr lesen...