Begründung: Die Verpflichtete beantragte am 25.10.1991 (ON 32), die dem betreibenden Gläubiger zugesprochenen Kosten von S 1.352,96 und S 2.632,96 abzuerkennen, weil die Exekution zur Sicherstellung mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 17.10.1991 eingestellt worden sei; sie verzeichnete Kosten von S 1.209,60. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag mit Beschluß vom 25.2.1992 (ON 40). Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des betreibenden Gläubige... mehr lesen...
Norm: EO §75 ZPO §528 Abs2 Z3 K EO § 75 heute EO § 75 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 75 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 75 gültig von 01.10.1995 bis 30.09.2... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien stellten, gestützt auf § 1330 ABGB, ein Begehren auf Unterlassung (Streitwert S 100.000) und Widerruf (Streitwert S 20.000) und verbanden die Klage mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchen sie mit S 50.000 bewerteten. Die klagenden und gefährdeten Parteien stellten, gestützt auf Paragraph 1330, ABGB, ein Begehren auf Unterlassung (Streitwert S 100.000) und Widerruf (Streitwert S 20.000) und verban... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von insgesamt S 8.000 vom 1.4.1992 an und brachte hiezu vor, die Streitteile lebten in Scheidung; der Beklagte leiste derzeit einen monatlichen Unterhalt von bloß S 4.000, sei jedoch in der Lage, einen solchen von monatlich S 8.000 zu leisten. Der Beklagte wendete im wesentlichen ein, er komme mit der Zahlung eines monatlichen Betrags von S 4.000 seiner Unterha... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO §557 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte mit ihrer als Wechselmandatsklage bezeichneten Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über S 637.595,70 s.A. Gleichzeitig legte sie den von der beklagten Partei angenommenen Orginalwechsel vor, der in Deutschland ausgestellt worden war und auf DM 90.434,- lautet. Mit dem Beschluß ON 2 wies das Erstgericht sowohl den Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages als auch die Wechselklage selbst zurück. Zur B... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO §557 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte mit dem angefochtenen Beschluß den die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft der Parteien bewilligenden Beschluß des Erstgerichtes in der Hauptsache - es änderte lediglich die Kostenentscheidung des erstgerichtlichen Beschlusses ab - und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht übersteige und der Rekurs gegen seine Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.11.1993, GZ 24 C 389/91p-22, bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden die zwangsweise Räumung der vom Verpflichteten im Dachgeschoß des Hauses B***** gemieteten Wohnung. Am 25.11.1993 beantragte der Verpflichtete die Aufschiebung der Räumungsexekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine von ihm eingebrachte Klage, mit welcher der Ausspruch der Rechtsunwirksamkeit des der Räumungsexekution zugrundeliegenden Exekutionstitels angestre... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Bezirksgerichtes Salzburg vom 5.3.1987 "in der Unterhaltssache 4 P 14/87 (Alexandra M*****) zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 33.202,-- und Kosten (von S 130,--) die Exekution durch Pfändung und Verkauf beweglicher Sachen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten teilweise Folge und änderte den angefochtenen Beschluß dahin ab, daß die Exekution nur zur Hereinbr... mehr lesen...
Begründung: Der Buchsachverständige hatte im Auftrag des Bezirksgerichtes Favoriten im Unterhaltsbemessungsverfahren zur Ermittlung des Einkommens des Vaters beider Minderjähriger ein umfangreiches Gutachten erstattet und hiefür Gebühren von 122.442 S verzeichnet, die antragsgemäß bestimmt und angewiesen wurden (ON 67 und 68). Aus Anlaß der Bekämpfung des auf diesem Sachverständigengutachten aufbauenden Beschlusses über die Festsetzung des Unterhaltes ersuchte das Landesgericht fü... mehr lesen...
Begründung: Der Buchsachverständige hatte im Auftrag des Bezirksgerichtes Favoriten im Unterhaltsbemessungsverfahren zur Ermittlung des Einkommens des Vaters beider Minderjähriger ein umfangreiches Gutachten erstattet und hiefür Gebühren von 122.442 S verzeichnet, die antragsgemäß bestimmt und angewiesen wurden (ON 67 und 68). Aus Anlaß der Bekämpfung des auf diesem Sachverständigengutachten aufbauenden Beschlusses über die Festsetzung des Unterhaltes ersuchte das Landesgericht fü... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft, die Kläger und andere nicht am Verfahren beteiligte Personen sind die übrigen Eigentümer dieser Liegenschaft. Der Erstkläger begehrt mit seiner mehrfach ausgedehnten Klage zuletzt S 128.788,88, die Zweitklägerin S 128.089,94 und die Drittklägerin S 398.205,50 sA als Ersatz für den Schaden, den sie in der Zeit vom 29.2.1984 bis einschließlich Juli 1991 dadurch erlitten haben sollen, daß ihnen die beklagte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies Einwendungen des Gekündigten gegen die Aufkündigung als verspätet zurück, dessen Antrag auf neuerliche Zustellung der Aufkündigung und auf "Rechtzeitigerklärung der Einwendungen" sowie dessen weiteren Antrag auf neuerliche Zustellung der Aufkündigung ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Beschlüsse und sprach jeweils aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Dagegen richtet sich der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Gek... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.07.2009 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei begehrte mit ihrer am 3.5.1993 eingebrachten Wiederaufnahmsklage die Aufhebung der im Rechtsstreit 41 Cg 221/88 des Landesgerichtes Innsbruck ergangenen Entscheidungen aller drei Instanzen sowie die Stattgebung ihres Klagebegehrens im wiederaufgenommenen Verfahren. Sie brachte vor, der Beklagte, auf dessen Aussage die Vorinstanzen ihre Feststellungen im Vorprozeß gegründet hätten, habe am 8.3.1993 bei der Agrarbezirksbehörde im Widerspruch zu se... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Stefanie, Martin und Katrin P***** befinden sich in der Obsorge ihrer väterlichen Großeltern, nachdem ihrer Mutter, der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, mit Beschluß des Pflegschaftsgerichtes vom 6.12.1991 gemäß § 176 ABGB die Obsorge entzogen worden war. Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Minderjährigen ist das Amt für Jugend und Familie für den *****Bezirk der Stadt Wien. Die Minderjährigen Stefanie, Martin und Katrin ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z6 K ZPO §530 A ZPO §535 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 48 C 241/91 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem das Klagebegehren des hier Beklagten abgewiesen wurde. Sein dagegen erhobener Rekurs blieb erfolglos. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte in der Folge dem hier Beklagten zu 42 R 387/92 die Wiederaufnahme des Verfahrens, gab seinem Rekurs im Besitzstörungsverfahren Folge und änderte die Entscheidung des Erstgerichtes dahin ab, daß es... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z6 K ZPO §530 A ZPO §535 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Über den als einzigen Komplementär der Verpflichteten für diese verantwortlichen Andrei ***** F***** wurde rechtskräftig Beugehaft in der Dauer von einem Monat verhängt (ON 44 und 74). Das Erstgericht wies den Antrag des Revisionsrekurswerbers, die mit Beschluß des Bezirksgerichtes Grünburg vom 1.4.1993, GZ E 945/92-44, und E 945/92-11, bewilligte Exekution (Beugehaft) ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die vom Re... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 320 KG Lechen mit dem Haus Langenwang, Bachgasse 2, steht im gemeinsamen Eigentum der Parteien; 2/3 gehören der Antragstellerin und 1/3 der Antragsgegnerin. Die Antragstellerin begehrt eine gerichtliche Benützungsregelung dahin, daß sie allein die Garage und eine näher bezeichnete Terrasse benützen dürfe und jederzeit ungehinderten Zugang zum Dachboden habe. Die Antragsgegnerin brachte dagegen ua vor, daß bereits eine Vereinbarung über die B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat das vom Kläger mit S 40.000,-- bewertete Klagebegehren, die Beklagte sei bei sonstiger Exekution schuldig, jegliches Befahren des Grundstückes Nr.***** mit Baufahrzeugen, Baumaschinen, Lastkraftwagen udgl., insbesondere das Befahren zum Zwecke der Vornahme von Arbeiten zur Verlegung einer neuen, der Einleitung des Wassers des S*****baches in den Speicher G***** dienenden Rohrleitung, sowie jeglic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.5.1993 wies das Erstgericht die am 7.12.1992 eingebrachte Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit und mangelnder inländischer Gerichtsbarkeit zurück, weil der Beklagte im Zeitpunkt der Klagseinbringung nicht an der in der Klage angeführten, im Sprengel des Erstgerichtes gelegenen Adresse wohnte und weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte. Die klagende Partei beantragte daraufhin die Überweisung der Rechtssache ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 Z17 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO §538 ZPO §543 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 D1 ZPO §528 Abs2 Z3 K ZPO §530 A ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gül... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben im Verfahren 46 Msch 88/91 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Feststellung begehrt, Hauptmieter einer Wohnung im Haus der Erstantragsgegnerin in ***** Wien, L*****gasse 39, zu sein, sind jedoch mit diesem Begehren nicht durchgedrungen. Den Antragsgegnern wurde gemäß § 37 Abs 3 Z 19 MRG ein Ersatz der verzeichneten Vertretungskosten versagt, weil sich keine Hinweise für eine mutwillige Anrufung des Gerichtes durch die Antragsteller e... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 Z17 MRG §37 Abs3 Z18 ZPO §528 Abs2 Z2 K ZPO §538 ZPO §543 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 D1 ZPO §528 Abs2 Z3 K ZPO §530 A ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gül... mehr lesen...