Norm
EO §75Rechtssatz
Auch nach § 75 EO getroffene Entscheidungen sind solche über den Kostenpunkt und daher einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen.Auch nach Paragraph 75, EO getroffene Entscheidungen sind solche über den Kostenpunkt und daher einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015103Dokumentnummer
JJR_19940427_OGH0002_0030OB00027_9400000_001