Begründung: Das von der Klägerin mit S 10.000,-- bewertete Klagebegehren, die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, es zu unterlassen, Schlüssel für ein bestimmt bezeichnetes Tor an dritte Personen weiterzugeben, wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Das Berufungsgericht sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteige; die Revision sei jedenfalls unzulässig. Die von der Klägerin gegen das Urteil des Berufungsgerichts erhobene auß... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Ina B*****, und des mj. Georg B*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St.Pölten, gegen den Beschluß des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 MSchG sind Zeichen ähnlich, wenn die Gefahr besteht, daß sie im geschäftlichen Verkehr miteinander verwechselt werden. Die Verwechslungsgefahr besteht bei Wortbezeichnungen dann, wenn sie entweder im Wortklang oder im Wortbild oder im Wortsinn einander so nahe kommen, daß Verwechslungen im Verkehr entstehen können; es kommt dabei auf den Gesamteindruck an, der im Erinnerungsbild des Abnehmers entsteht. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Revision des Klägers: Aus Punkt XII des Kaufvertrages ist für den Kläger nichts zu gewinnen, weil die darin beurkundete Erklärung des Zweitbeklagten, die Kosten und Gebühren zu tragen, nur gegenüber der Verkäuferin abgegeben wurde und die weitere Erklärung, daß er den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt habe, nur im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein kann; diese kann aber vom Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zur Hälfte, die Zweit-, sowie der Dritt- und Viertbeklagte sind je zu einem Sechstel Miteigentümer einer Liegenschaft in Krems an der Donau, auf der sich ein Gebäude mit Geschäfts- und Wohnräumlichkeiten befindet; der Erstbeklagte war bis vor einigen Jahren Miteigentümer dieser Liegenschaft. Die Klägerin erwarb ihre Liegenschaftshälfte durch Schenkungsvertrag vom 3.11.1993 von ihrer Mutter; die grundbücherliche Durchführung der Schenkung e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Bei Veräußerung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges ist vorerst die Einsicht in den Typenschein zu verlangen (WBl 1989, 256; JBl 1988, 313). Lägen besondere Umstände den Verdacht nahe, der Verkäufer könne unred... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte verkennt, daß die Klägerin die Klage vor Ablauf der Frist des § 95 EheG nicht mit Erfolg einbringen konnte, weil der aus § 97 ABGB abzuleitende familienrechtliche Benützungsanspruch zwar nur für die Dauer der Ehe gilt, nach der Auflösung der Ehe aber durch den Aufteilungsanspruch nach § 87 EheG ersetzt wird. Solange über diesen Anspruch nicht rechtskräftig entschieden wurde und die Frist, die Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur (ergänzenden) Vertragsauslegung im Einklang. Der - hier eingetretene - Fall, daß nach dem maßgeblichen Stichtag noch Verbindlichkeiten der Klägerin aufgetaucht sind, andererseits aber der Haftrücklaß, dessen Rückzahlung am Stichtag erwartet worden war, auf Grund rechtskräftiger Entscheidung eines Gerichtes nicht... mehr lesen...
Norm: AngG §36 ZPO §502 HI2 ZPO §508a AngG Art. 1 § 36 heute AngG Art. 1 § 36 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 36 gültig von 17.03.2006 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2006 AngG A... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bei der klagenden Partei seit 1.2.1987 in leitender Position, zuletzt als Gesamtprokurist beschäftigt. Nach dem Aufbau einer Qualitätsstahlabteilung bestand seine vorzügliche Tätigkeit in der Führung und Leitung dieser Abteilung. Am 22.12.1994 kündigte er sein Dienstverhältnis zum 31.3.1995. Ab 1.4.1995 ist er Prokurist eines am selben Standort tätigen Konkurrenzunternehmens und mit der Errichtung einer Qualitätsstahlabteilung betraut. Unter Beru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs der erstbeklagten Partei gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes: Nach ständiger Rechtsprechung ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO gegen berufungsgerichtliche Beschlüsse, soweit dadurch das erstgerichtliche Urteil aufgehoben und dem Gericht erster Instanz eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen wird, nur zulässig,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wurde - wie hier - die Höhe des Entgelts (der "Leihgebühr" für Notenmaterial) nicht bestimmt, sondern lediglich Einigung darüber erzielt, über dessen Angemessenheit das Gericht entscheiden zu lassen, ist zunächst nach einem objektiven Beurteilungsmaßstab (etwa dem ortsüblichen Preis) zu suchen und ein allenfalls verbleibender Spielraum iS der der einschlägigen Gesetzesbestimmungen (hier: §§ 315 BGB) auszufüllen. Hi... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Ophelia S***** ist am 25.9.1995 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung vom 7.2.1995 verstorben, in welcher sie ihre Cousine Edith O***** zur Erbin eingesetzt hatte. Zum Nachlaß gehört unter anderem ein 1/3 Miteigentumsanteil an der Liegenschaft EZ 641, GB S***** mit dem darauf befindlichen Haus A*****. Im übrigen steht diese Liegenschaft zu je einem Drittel im Miteigentum der Rechtsmittelwerberinnen. Diese ersuchten das Erstgericht bereit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1011 Wien, Singerstraße 17-19, wider die beklagte Partei Friedrich L*****, vertreten durch Dr.Hannes K. Müller, Rechtsanwalt in Graz, wegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus K*****, vertreten durch dessen Mutter Gabriele I*****, wegen gesetzlichen Unterhalts infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Minderjährigen gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrecht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen die Bindungswirkung des Teilurteiles, das das Wandlungsrecht der Klägerin wegen Fehlens einer zugesagten Eigenschaft bejaht, durch das noch zu fällende Endurteil, in dem allenfalls ausgesprochen wird, daß der Schadenersatzanspruch in Höhe der Überprüfungskosten nicht besteht, weil die geprüften Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen sind, könnte nicht eintreten, weil das Wandlungsrecht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung der zwischen den Streitteilen getroffenen Vereinbarungen betrifft nur diesen sehr kasuistischen Einzelfall und stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar, die mit einer - im übrigen zum Großteil nicht von den Feststellungen ausgehenden - außerordentlichen Revision an das Höchstgericht herangetragen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §71 Abs2 ZPO §508a ZPO § 508a heute ZPO § 508a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 508a gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Von folgenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen ist im Revisionsverfahren auszugehen: Der Vater des am 5.1.1970 geborenen Beklagten betrieb in Linz das Hotel "E*****" und hatte bei der klägerischen Bank mehrere Kredite aufgenommen, ua am 28.3.1980 über S 2,000.000,-, am 18.4.1980 über S 2,500.000,- und am 7.4.1981 über S 700.000,-, wobei sämtliche Kontokorrentkredite waren. Darüber hinaus hat die Klägerin für zwei an den Vater des Beklagten vergeb... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erbrachte für die Beklagten Renovierungsarbeiten in deren Wohnung in Wien 7. Sie führte diese Arbeiten teils selbst, teils mit Hilfe von Subunternehmern durch. Die Arbeiten waren spätestens Ende 1990 abgeschlossen. Die klagende Partei übermittelte den Beklagten nach mehrfacher Urgenz des restlichen Entgeltes am 27.12.1991 und am 27.3.1992 Kostenaufstellungen und legte schließlich am 3.8.1992 eine Rechnung über S 1,301.519,40. Mit am 1.4.1994 e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung (SZ 38/162; EvBl 1973/3; SZ 49/33 [zust Pfersmann ÖJZ 1979,562]; EvBl 1979/166; MietSlg 34.057; SZ 59/50; 8 Ob 644/93) dargelegt, daß sich der Servitutsberechtigte alle Maßnahmen des Belasteten gefallen lassen muß, welche die Ausübung der Servitut nicht erschweren oder gefährden, und der Belastete daher berechtigt ist, den über sein Grun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 D1a AußStrG §62 Abs1 B1a ZPO §502 HIV1 ZPO §508a ZPO §528 A AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 62 heute AußStrG § 62 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte vom Beklagten am 25.März 1994 einen gebrauchten Pkw um 100.000 S und erhob Gewährleistungsansprüche, weil es etwa zwei Monate nach dem Ankauf und Zurücklegung von etwa 2.800 Laufkilometern zu einem unkontrollierbaren Hochdrehen des Dieselmotors und anschließenden Ölaustritt gekommen war. Der Kläger ließ, ohne den Beklagten zur Mängelbehebung aufzufordern, durch einen Dritten eine Motorreparatur durch Einbau eines Austauschmotors und in der Folge e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1985 Mieter einer Wohnung im dritten Stock des der Beklagten gehörigen Hauses. Am 17.März 1994 benützte der damals 79 Jahre alte Kläger die zu seiner Mietwohnung führende Wendeltreppe. Als ihm zwischen dem zweiten und dritten Stockwerk eine von oben kommende Frau begegnete, wich er „aus Höflichkeit“ von der bisher benützten rechten auf die linke Treppenseite aus. Er hatte dabei keine Möglichkeit, sich an einem Handlauf festzuhalten, verlor während d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zusage der Gesundheit des Pferdes (im Sinne der protokollierten Außerstreitstellung eingangs der Streitverhandlung vom 4.9.1990 = AS 19) ist als generelle Zusage der Mängelfreiheit zu qualifizieren und nicht als besondere Zusage im Sinne des § 923 ABGB. Der Grundsatz, daß das Fehlen einer zugesagten Eigenschaft immer einen wesentlichen Mangel bildet (Reischauer in Rummel, ABGB I2 Rz 5 zu §§ 922, 923; MGA ABGB34... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Beurteilung, wann eine Aussetzungsvereinbarung vorliegt, iS der ständigen Judikatur vorgenommen (vgl SZ 62/46 mwN). Ob im vorliegenden Fall zwischen den Parteien eine Aussetzungsvereinbarung zustandegekommen ist (Vertragsauslegung), betrifft lediglich den konkreten Einzelfall und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage iS des § 46 Abs 1 ASGG. Das Berufungsgericht hat die Beurteilung, wan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Keine der von der Revisionswerberin aufgeworfenen Rechtsfragen erfüllt die Wertigkeit des § 502 Abs 1 ZPO. Dies aus folgenden Erwägungen: Keine der von der Revisionswerberin aufgeworfenen Rechtsfragen erfüllt die Wertigkeit des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO. Dies aus folgenden Erwägungen: 1. Zur Kostentragung und Aufklärungspflicht des Notars gegenüber seinem Auftraggeber bei Kostentragungsklausel zu Lasten de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Berufungsgerichtes steht mit der Sach- und Rechtslage im Einklang. 1. Vorauszuschicken ist, daß die Auslegung des Vorbringens einer Partei grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage bildet, weil deren Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausgeht (ÖA 1995, 64). Der von Anfang an anwaltlich vertretene Kläger hat im gesamten Verfahren erster Instanz (siehe bereits Antragsschriftsatz ON 1, zweit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr.Felix Joklik und Dr.Gerhard Dengscherz in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ursula K*****, Hausfrau, ***** vertreten durch Dr.Helmut Destaller ua, Rechtsanwälte i... mehr lesen...