Norm: ABGB §934 ZPO §502 Abs1 ZPO §508a ABGB § 934 heute ABGB § 934 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1989 wurde die Ehe der Klägerin geschieden. Anläßlich des Scheidungsverfahrens wurde unter anderem vereinbart, daß die Klägerin Alleineigentümerin des streitgegenständlichen Hauses wird und dafür ihrem geschiedenen Gatten S 300.000,- bezahlen muß. Dieser Betrag ist seit 1989 fällig und noch immer offen. Die Klägerin ist bereits seit 25 Jahren krank; sie leidet an Polyarthritis. Sie ist nur mehr in der Lage mit Krücken zu gehen, kann sich nicht selbständig... mehr lesen...
Begründung: Am 23.4.1994 besuchte der Kläger ein vom Beklagten veranstaltetes Fußballmeisterschaftsspiel der obersten Spielklasse Österreichs im Stadion von St*****. Der Kläger hielt sich während der ersten Halbzeit auf seinem Stammplatz auf der betonierten Stehplatztribüne hinter dem Nordtor auf. Das Fußballfeld ist durch eine Umzäunung (Werbebanden mit einem darauf befindlichen Gitterzaun) von insgesamt 2,10 m Höhe vom Zuschauerraum getrennt, wobei die Umzäunung den Rasen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII8 ZPO §508a HGB §377 AHGB §377 G ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Grundsätze betreffend die kaufmännische Rügepflicht zur Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der dazu entwickelten Judikatur dargestellt. Ob ausgehend davon im Hinblick auf den Gegenstand des konkreten Geschäftes und die allenfalls für die Feststellung der Mängelfreiheit notwendigen Untersuchungen (Straube, HGB §§ 377, 378 Rz 29) ei... mehr lesen...
Norm: ASGG idF BGBl 1994/624 §46 Abs1 ZPO §508a ZPO § 508a heute ZPO § 508a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 508a gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob die Lösung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer stillschweigend erfolgt ist oder nicht, läßt sich nur an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten. Die Revisionswerberin vermag nicht darzulegen, inwieweit dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung der konkreten Umstände widerfahren wäre, weshalb die rechtliche Würdigung vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies das Berufungsgericht in teilweiser Abänderung des Ersturteils das Hauptfeststellungsbegehren des Klägers, wonach den Beklagten als Hälfteeigentümer des herrschenden Grundstücks keinerlei Rechte zur Benützung der Liegenschaft des Klägers zustünden, insbesondere nicht die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes, ab. Hingegen gab es dem Eventualfeststellungsbegehren, daß den Beklagten mit Ausnahme eines 15 cm breiten Grünstreifens des... mehr lesen...
Begründung: Am 26.6.1994 benützte der Kläger als Badegast in dem von der Beklagten betriebenen Freibad eine sogenannte Breitwasserrutsche von 19 m Länge, 3,7 m Breite und einem Höhenunterschied von 3,55 m. Beim Auftauchen erhielt er durch einen unmittelbar nach ihm die Rutsche benützenden Badegast einen Schlag auf den
Kopf: , wodurch er an der Lippe und im Mundbereich verletzt wurde. Die Breitwasserrutsche wurde am 12.5.1994 vom Technischen Überwachungsverein geprüft. Nach dem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit erfolgende Aufteilung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, daß die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung des Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (EFSlg 75.626). Der im Aufteilungsverfahren anzuwendende Grundsatz der Billigkeit gebiete... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei die Zahlung der restlichen Werklohnforderung in Höhe von S 378.558,81 und brachte vor, der Beklagte sei nicht berechtigt, ein 3 %iges Skonto in Abzug zu bringen, weil die Zahlung am 10.5.1993 nicht rechtzeitig im Sinne der Vereinbarung (Schlußrechnung vom 31.7.1992) erfolgt sei. Der Beklagte wandte ein, die Rechnung sei erst nach einvernehmlicher Massenfeststellung am 5.5.1993 in der vereinbarten Weise gelegt worden; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zum Ersatz seines mit S 397.249,82 sA bezifferten Schadens und brachte vor, er habe am 30.11.1990 seinen Geschäftsanteil an der „S*****“ ***** Gesellschaft mbH (in der Folge S*****) dem Zweitbeklagten zur Abtretung angeboten. Am gleichen Tag habe die Gesellschafterin Maria A***** ihren Geschäftsanteil dem Erstbeklagten zur Abtretung angeboten. Der Erst- und der Zweitbeklagte hätten die Abt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater, den sonst keine weiteren Sorgepflichten treffen und der im Zeitraum vom 1.Jänner bis 30.Juni 1996 als Kraftfahrer inklusive Zulagen und Sonderzahlungen im Durchschnitt monatlich 20.637 S netto verdiente, ist zufolge des Unterhaltserhöhungsbeschlusses vom 23.Dezember 1994 zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von je 2.580 S für seine beiden 1981 und 1984 geborenen, in der Obsorge deren Mutter befindlichen Töchter verpflichtet. Er bewohnt sein noch nicht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1.7.1991 Angestellte eines Arbeitgebers, über dessen Vermögen am 21.6.1994 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Sie befand sich bis 4.11.1994 im Karenzurlaub. Mit Bescheid vom 9.8.1995 hat die beklagte Partei der Klägerin Insolvenz-Ausfallgeld für den Zeitraum von 4 Wochen vom 5.11.1994 bis 2.12.1994 gewährt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren, der Klägerin auch das mit Bescheid vom 9.8.1995 für den Zeitraum 3.12.1994 bis 13.1.1995 abgele... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Es trifft zwar zu, daß zu § 11 PHG selbst keine oberstgerichtliche Judikatur vorliegt. Dennoch ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu lösen, weil zur Frage des Mitverschuldens des Geschädigten zahlreiche oberstgerichtliche Judikatur vorliegt und sich die Entscheidung des Berufungsgerichtes voll im Rahmen dieser Judikatur hält. Es trifft zwar zu, daß z... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65 Abs3 Z6 ZPO §506 Abs1 Z5 F ZPO §508a ZPO § 506 heute ZPO § 506 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 506 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO) als einzige erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO angeführte Auslegung des Begriffs "schlüsselfertig" in den Vertragsbeziehungen der Streitteile ist typischerweise eine solche der Vertragsauslegung im Einzelfall, abhängig von den besonderen Umständen und ohne darüber hinausgehende Bedeutung. Dieser in Vertragsurkunden der Bauerrichtungsbranche typi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Graf, Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude P*****, vertreten durch Dr.Leonhard Ogris, Rechtsanwalt in Deutschlandsberg, wider die beklagte Partei Franz P*****, vertreten durch Dr.Paul Friedl, Rechtsanwalt in Eibiswald als Verfahrenshelf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In seiner außerordentlichen Revision rügt der Kläger in erster Linie, daß die Vorinstanzen zu Unrecht seinen Anspruch ausschließlich nach § 1319a ABGB geprüft haben. Er habe seinen Anspruch aber keinesfalls ausschließlich auf die Wegerhaltung gestützt, weshalb als Haftungsgrundlage auch § 1319 ABGB herangezogen werden müßte, weil kein Zweifel daran bestehe, daß die beklagte Gemeinde "Besitzer" der Kanalanlage und des eing... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 2 ZPO ist die Revision jedenfalls - d.h. unabhängig vom Vorliegen der in § 502 Abs 1 ZPO näher umschriebenen erheblichen Rechtsfragen (RIS-Justiz RS0042941) - unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat (Entscheidungsgegenstand) an Geld oder Geldeswert S 50.000 nicht übersteigt. Dabei sind Streitwerte zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundener R... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten in einem Haus im 7. Wiener Gemeindebezirk, in dem sie einen Gastgewerbebetrieb führte. Aufgrund einer Vereinbarung vom 3.April 1984 überließ sie diese Räumlichkeiten den beklagten Parteien, die sich verpflichteten, der Klägerin entsprechende Ersatzobjekte in einem nahegelegenen Haus in derselben Gasse zum Betrieb dieser Gaststätte zu vermieten. Hiebei war eine möglichst weitgehende Angleichung der Gasträume der ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei errichtete über Auftrag der beklagten Partei in den Jahren 1990 und 1991 die Ortskanalisation im Bereich der Gemeinde S*****, bei der auch Arbeiten nahe der Grenze zum ehemaligen Jugoslawien zu verrichten waren. Sie begehrt von der beklagten Partei die Zahlung eines restlichen Betrages von S 814.983,24. Dieser Betrag setzt sich aus dem einbehaltenen Haftrücklaß in Höhe von S 382.453,86 sowie aus nicht beglichenen Teilbeträgen der Schlußrechnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ende 1990 bestellte der Beklagte bei einer in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaft Maschinen. Vereinbart war die Lieferung „frei Haus, verpackt, verzollt, unversteuert“. Am 23.April 1991 veranlaßte die klagende Speditionsgesellschaft über Auftrag der Lieferantin den Transport der Maschinen von der Schweiz nach Wien, wo die Ware am folgenden Tag eintraf. Da die Lieferantin nach dem Inhalt der am 23.April 1991 ausgestellten Zollrechnung die Maschinen dem Be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom unehelichen Vater des - durch seinen Unterhaltssachwalter vertretenen - Minderjährigen zu leistenden monatlichen Unterhalt antragsgemäß ab 1.April 1996 von 2.700 S auf 3.400 S. Bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage von insgesamt 30.648 S rechnete das Erstgericht dem durchschnittlichen monatlichen Nettobezug aus unselbständiger Erwerbstätigkeit des Vaters von 20.703 S dessen Einkommen aus der Vermietung von Privatzimmern als S... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs1 ZPO §508a ASGG § 46 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 76/2002 ASGG § 46 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ASGG § 46 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger legte 1971 die Meisterprüfung als Kfz-Mechaniker ab und ist seit Februar 1979 als Vertragsbediensteter der beklagten Partei beim Landesgendarmeriekommando Kärnten in der Gendarmerie-Kraftfahrzeugwerkstätte tätig. Zunächst war er in die Entlohnungsgruppe p3, des Entlohnungsschemas II eingestuft und wurde mit 1.1.1982 in die Entlohnungsgruppe p2 überstellt. Er verrrichtet zahlreiche - im Urteil erster Instanz näher umschriebene - Spezialarbeiten (insbeson... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Werbung mit "Statt"-Preisen (ÖBl 1989, 144 - Großer Schuhverkauf mwN; ÖBl 1996, 130 - Preiß'n Kracher I; ÖBl 1996, 188 - Preiß'n Kracher II uva). Ob aus der - als Einheit zu betrachtenden - Ankündigung in einem bestimmten Werbeprospekt deutlich genug hervorgeht, auf welche Preise zu Vergle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Entgegen den Ausführungen in der Revision besteht zur Frage, ob mehrere Miteigentümer Mietzinsrückstände einzeln oder nur gemeinsam einfordern können, bereits eine gefestigte (auch oberstgerichtliche) Judikatur (8 Ob 551/87 = MietSlg 39.064; 8 Ob 527/90 = ecolex 1991, 534; LGZ Wien in MietSlg 41.050 und 41.161 [bestätigt in 2 Ob 540/90]). Danach können derartige Mietzinsforderungen von einzelnen Miteigentümern (... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Rückzahlung eines Darlehens im Betrage von S 111.000,-- samt 9 % Zinsen seit 5.5.1991. Die Beklagte wendete ein, der Kläger habe ihr den ursprünglich als Darlehen zugezählten Betrag geschenkt. Überdies hätten die Streitteile schon bei der Darlehensgewährung vereinbart, daß dieses zurückzuzahlen sei, soweit es der Geschäftsgang des von der Beklagten betriebenen Unternehmens ermögliche. Da dieses Unternehmen bisher lediglic... mehr lesen...
Begründung: Die damals noch minderjährige, durch ihren Vater vertretene und im Haus ihrer Eltern wohnende Schwester der Klägerin kaufte am 10.März 1991 von dem - durch seinen Vater vertretenen - Beklagten ein Moped, dessen Betriebssicherheit ausdrücklich zugesichert war. In der Folge blieb das Moped vorerst in der Garage der Eltern der Klägerin, weil die Schwester der Klägerin ihr 16.Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die Klägerin, die damals nicht mehr im Familienverband ihre... mehr lesen...